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Antworten auf Fragen von themanonthemoon

Darf man sich selbst vermieten?Also für einen Abend?!

beantwortet von hasimasi am 15. November 2009 17:53
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ja bestimmt ....

kennst du www.RentaWoMan.eu ?

Ist eine riesige Escort-Datenbank für alles mögliche

LG



Pfändungsgrenze bei einer EV?

beantwortet von paps1959 am 12. November 2009 19:10
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http://www.gutefrage.net/tipp/pfaendungsfreigrenzen



Pfändungsgrenze bei einer EV?

beantwortet von cateye31 am 5. November 2009 19:09
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Die Pfändungsgrenzen richten sich nach den unterhaltpflichtigen Personen, d.h. die Personen, die du zu versorgen hast.Wenn du über der Pfändungsgrenze liegst, dürfen sie nur siebenzehnetel pfänden. Mußt du googlen, die genaue Adresse weiß ich nicht.



Pfändungsgrenze bei einer EV?

beantwortet von jbinfo am 5. November 2009 19:06
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Bis 990,- Euro ist nichts pfändbar.



Pfändungsgrenze bei einer EV?

beantwortet von ladiana am 5. November 2009 19:05
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http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm



Was darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?

beantwortet von roxieddi am 28. Oktober 2009 10:33
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Dein "Kumpel" darf so zwischen 900-1000 Eoro für sich selber behalten. Aber ich hoffe doch das er einen Rechtsanwalt zu Hilfe geholt hat,denn der ist seiner Situation kostenlos. Wenn er nicht zu viel verdient kann er dort nämlich Beihilfe beantragen,das macht eigentlich dann der Anwalt für ihn,wenn er einen guten hat.



Was darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?

beantwortet von walzy am 28. Oktober 2009 00:08
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Da gibts keine Grenze! Verdienen kannst Du soviel wie möglich! Dir gehts wohl eher um den Pfändungsfreibetrag. Versuchs mal mit Googeln ;-)



Was darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?

beantwortet von Volker13 am 28. Oktober 2009 00:07
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Schau doch mal in die Tabelle zu § 850c ZPO.



Was darf ich in der Privatinsolvenz verdienen?

beantwortet von Lotta1 am 28. Oktober 2009 00:07
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Ich meine diese Grenze liegt bei etwa um 700 EUR.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 28. Oktober 2009 00:07

Falsch, viel zu niedrig

Kommentar von 54451c4cb40abcc88533287df21c903csmallLotta1 am 28. Oktober 2009 00:09

Sorry, korrigiere: (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als

  930 Euro monatlich,
  217,50 Euro wöchentlich oder
  43,50 Euro täglich,
Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 13. November 2009 21:05

auch falsch : seit 01.07.2005 sind 989,99 Euro monatlich mindestens pfändungsfrei.



Isr es gesetzlich vorgeschrieben die Pille nur gegen Intimuntersuchung zu bekommen?

beantwortet von HHSthp am 26. Oktober 2009 09:34
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Die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung/Empfängnis-verhütung (§ 24a SGB V) ist gesetzlich vorgeschrieben, die Untersuchung ist nur erforderlich, wenn es der Arzt für nötig hält.



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