ja bestimmt ....
kennst du www.RentaWoMan.eu ?
Ist eine riesige Escort-Datenbank für alles mögliche
LG
Die Pfändungsgrenzen richten sich nach den unterhaltpflichtigen Personen, d.h. die Personen, die du zu versorgen hast.Wenn du über der Pfändungsgrenze liegst, dürfen sie nur siebenzehnetel pfänden. Mußt du googlen, die genaue Adresse weiß ich nicht.
http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/pfaendungstabelle.htm
ladiana am 5. November 2009 19:10 Dein "Kumpel" darf so zwischen 900-1000 Eoro für sich selber behalten. Aber ich hoffe doch das er einen Rechtsanwalt zu Hilfe geholt hat,denn der ist seiner Situation kostenlos. Wenn er nicht zu viel verdient kann er dort nämlich Beihilfe beantragen,das macht eigentlich dann der Anwalt für ihn,wenn er einen guten hat.
Da gibts keine Grenze! Verdienen kannst Du soviel wie möglich! Dir gehts wohl eher um den Pfändungsfreibetrag. Versuchs mal mit Googeln ;-)
walzy am 28. Oktober 2009 00:09 Ich meine diese Grenze liegt bei etwa um 700 EUR.
Volker13 am 28. Oktober 2009 00:07 Falsch, viel zu niedrig
Lotta1 am 28. Oktober 2009 00:09 Sorry, korrigiere: (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als
930 Euro monatlich,
217,50 Euro wöchentlich oder
43,50 Euro täglich,
paps1959 am 13. November 2009 21:05 auch falsch : seit 01.07.2005 sind 989,99 Euro monatlich mindestens pfändungsfrei.
Die Beratung über Fragen der Empfängnisregelung/Empfängnis-verhütung (§ 24a SGB V) ist gesetzlich vorgeschrieben, die Untersuchung ist nur erforderlich, wenn es der Arzt für nötig hält.