Die Frau hat einen Selbstbehalt von 980 Euro. Also bleiben 120 Euro übrig, die muß sie als Unterhalt zahlen. Die Fahrkarte ist vom Selbstbehalt zu finanzieren. Der Freund wird nicht mit eingerechnet. Noch ein Tipp: Lasst dieses Thema "Geld" vor den Kindern sein! Der Kleine will zu euch und da sollte die Höhe des Unterhaltes für ihn keine Rolle spielen.
164 eu kindergeld und 70 eu unterhalt = 234 euro pro monat für nen 8jährigen.... net schlecht! und bei vielen kindern braucht man selbst gar nicht mehr zu arbeiten! glückwunsch!!!
was iss das für ne rechnung hast wohl keine kinder wir arbeiten beide und haben bald drei und trotzdem ist das geld immer knapp und wir leben sehr bescheiden
maxmuster1 am 17. Dezember 2009 21:57 gib die 234 euro für das kind aus und was übrig bleibt spare für das kind! der 8jährige braucht davon bestimmt nicht "bescheiden" leben!
kannst net lesen wir sind 5 personen wo lebst du denn
maxmuster1 am 17. Dezember 2009 22:03 achso, du hättest dazu schreiben sollen, dass die mutter des 8jährigen die anderen 4 personen mit ernähren soll! ich glaube, DU verkennst hier was: der unterhalt und das kindergeld ist für das EINE kind da und nicht für andere personen!
weisste was .....platz einfach ...dann iss einer weniger auf der welt....so leute wie dich brauchen wir net
maxmuster1 am 17. Dezember 2009 22:10 ich geh jetzt k.o.t.z.e.n.!
tu das ersticke dran
lasst es beim Jugendamt berechnen! zur not mit einem Anwalt einklagen!
Das Jugendamt erklärt euch auch was angerechnet oder abgezogen wird und ob diese 70€ gerechtfertigt sind oder nicht!
warum soll der freund angerechnet werden ? es ist doch nicht sein kind. wieviel unterhalt gezahlt werden muss ist doch in den entsprechenden tabellen festgelegt. da geht dann auch kein weg vorbei.
wenn der Selbstbehalt von 900 Euro unterschritten wird, braucht nicht mehr bezahlt zu werden als das was darüber ist
Der Unterhalt wird von ihrem Einkommen berechnet - nicht von dem eines Lebensgefährten.
Und das geht dann ganz streng nach Düsseldorfer Tabelle. Da wird sie wohl richtig nachgesehen haben.
Zu prüfen wäre, ob sie mehr arbeiten könnte, um Ihre Einkommenssituation zu verbessern. Wenn sie z.B. nur einen halbe Stelle hat, kann man sie "zwingen", eine ganze Stelle anzunehmen. Das mußt Du dann aber vor Gericht durchsetzen.
Tatsächlich könnt Ihr natürlich noch Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen, bis das Kind 12 ist. Allerdings spielt da Euer Haushaltseinkommen auch eine Rolle.
Die Welt ist ungerecht - aber so ist sie eben.
plupp am 17. Dezember 2009 21:51 Das "Haushaltseinkommen" spielt überhaupt keine Rolle wenn es um den Kindesunterhalt geht
ich hatte aber gelesen das der eigenbedarf von ihr bis zu 25 prozent gekürzt werden kann wenn sie mit jemanden zusammen wohnt
das mag schon sein aber ihr lebensunterhalt ist ja niedriger wenn sie zu zweit leben
Siehe mein Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/betrug-schweinegrippe-gibt-es-wahrscheinlich-gar-nicht
er bekommt normalerweise die 2 wie alle alleinerziehenden
das dachte ich auch nur im internet habe ich was davon gelesen das wenn man noch mit einer erwachsenen person zusammen lebt dieses eben so nicht mehr sein soll...auch danke für die antwort
nein stimmt nicht
Ist denn Dein Freund geschieden? Wenn Dein Freund Dein Sohn zu Euch zieht, wird er dann auch Kl.2 haben.
Was heißt, "du glaubst", dass Du Kl.2 hast. So etwas weiß man doch! Und wir sollen dann antworten. Das ist viel verlangt von Dir.
ich habe nur 2 400 eur jobs bruache daher die lohnsteuerkarte nicht sollte echt mal danach schaun...danke für die antwort