du kanst ja nichts dafür wenn die straße nich normal gebaut is
Egal wo das Auto steht, es ist Sachbeschädigung.
Da gibt es ein direktes Beispiel, aus der Stadt wo ich wohne: Da parkte ein Auto auf dem Gehweg, deshalb sind ein paar jugendliche über das Dach und die Motorhaube gelaufen ("ist ja ein Gehweg!"). Die mussten dann -zu recht- für den entstandenen Schaden, also die Beulen und Kratzer in der motorhaube und im Dach, für den Schaden aufkommen.
Das ist hoffentlich nicht Dein Ernst. Du bist doch nicht eine von diesen asozialen D........ die sich an toten Gegenständen vergreifen. Nein, bist du sicher nicht...
NEIN sowas würd ich nieee tun!!!!
ich wollt nur mal wissen was ihr sagt.. weil das hat mir letztens wer gesagt.. und von dem her er hat das ja auch nur als beispiel gesagt... denn das hat etwast mit irgenteinem vertrauensgrundsatz zu tun ... ja aber keine ahnung und auserdem bin ich noch zu jung um zum auto fahren ( :
absichtlich dann ist es Sachbeschädigung, unabsichtlich auch dann ist es Sachbeschädigung und es kann passieren wenn du erwischt wirst, dass du eien Anzeige bekommst
doch....das ist Sachbeschädigung. Kannst nen Abschlepper rufen, wenn er dich zuparkt
Nein, der Führerschein kann dir wegen so einer Lappalie nicht entzogen werden!
Außer du hast den Fußgänger dabei ertränkt. ;-P
Anzeigen kann er dich zwar, aber wird da wenig Chancen hben, da er erst einmal nachweisen muss dass du ihn mit Absicht nass gespritzt hast. Sprich: wenn in weitem Umkreis nur eine einzige Pfütze zu erkennen war und du extra noch einen Schlenker gemacht hast um durch sie hindurch zu fahren. Dabei vielleicht noch beschleunigt um den Fußgänger auch zu erwischen. ;-)
Das ist nur ein Verwarngeld. Wird gemäß § 1 II StVO geahndet. Da steht drin, dass sich jeder so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt, belästigt oder behindert wird. Sofern es vermeidbar war.
Ich glaube, dann wären wahrscheinlich schon Millionen führerscheinlos. NEIN, das stimmt nicht, trotzdem sollte man so etwas vermeiden. Wenn er dich anzeigt, musst du vielleicht die Reinigungskosten bezahlen, wenn man das überhaupt beweisen kann.
Das mit der Pfütze kenne ich auch irgendwie.. wenn man absichtlich voll in die Pfütze hämmert und der Typ richtig nass wird kann man angezeigt werden.. aber ich denke das gibt höchstens ein kleines bußgeld..
Nein. Wenn der Fußgänger sieht, daß Wasserlachen stehen, geht er das Risiko dazu ein. Fahr einfach vorsichtig und rücksichtsvoll!