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Antworten auf Fragen von szuki

Abpumpschlauch beschädigt,wer übernimmt die Kosten?

beantwortet von firstguardian am 23. November 2009 11:31
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Ganz einfach! Beide haben Sachen des anderen beschädigt. Jeder kommt für den Schaden des anderen auf und meldet den vorsorglich bis zu Vorlage des jeweiligen Sachverständigen gutachtens seiner Versicherung.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 23. November 2009 11:37

das ist mir klar,aber der Schlauch kann doch gar nicht kaputt gewesen sein.Er stand doch unter Druck und es lief keine Gülle aus.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 23. November 2009 11:42

Dies festzustellen, ist eine der Aufaben des Gutachters!

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 23. November 2009 11:53

da hab ich dann das nächste Problem,ich habe nur eine Verkehrs- Rechtschutzversicherung beim ADAC und ich weiß nicht ob die das übernimmt.



Abpumpschlauch beschädigt,wer übernimmt die Kosten?

beantwortet von moon73 am 23. November 2009 11:27
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Ich gehe mal davon aus, dass du diesen Schaden nicht begleichen mußt, die Firma hätte dafür sorgen müssen, dass der Weg abgesperrt worden wäre oder hätte eine Umleitung beautragen müssen, Hinweisschilder gab es wohl auch nicht.

Melde diesen Schaden mal deiner Haftpflichtversicherung, wenn die das auch nicht übernehmen, hat die Firma keine Chance. Und was ist übrigens mit dem Schaden an deinem Auto? Eventuell kannst sogar du diesen Schaden von der Firma ersetzt bekommen. Denn es ist ja durch deren Fehlverhalten passiert.

Kannst dich ja mal von einem Anwalt beraten lassen, zumindest würde ich da nichts einfach so begleichen.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 23. November 2009 11:33

Danke für deine Antwort.Habe die Firma ja schon angerufen und meinen Schaden gemeldet,er meihnte nur das ich trotz allem nicht berechtigt bin über den Schlauch zu fahren.Ich hätte ihn holen müssen so das er die möglichkeit hätte das Auto wgzufahren.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 23. November 2009 11:34

Woher soll man das denn als Laie wissen, ich denke du solltest damit ruhig zum Anwalt gehen. Im Ideallfall bekommst du nämlich Geld für dein Auto und die sehen nichts.

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 23. November 2009 11:50

das habe ich mir auch so gedacht.



Abpumpschlauch beschädigt,wer übernimmt die Kosten?

beantwortet von viragos am 23. November 2009 11:25
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www.frag-einen-anwalt.de

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 23. November 2009 11:26

D.h--dem ist nichts hinzuzufügen

Kommentar von Simple_avatar9smallszuki am 23. November 2009 11:27

wie meinst du das?



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von WernerPlaten am 15. Oktober 2009 06:16
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Eine Hundesteuerstelle gibt es überhaupt nicht beim Finanzamt, oder handelt es sich hier um eine Scherzfrage!



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von vollyhn am 13. Oktober 2009 12:52
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Erstaunlich. Hundesteuer wird ja von der Gemeinde erhoben. Das Finanzamt ist eine Landesbehörde und hängt nicht wirklich mit der Gemeinde zusammen.



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von Nicoleta1151402 am 13. Oktober 2009 12:51
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Ja ,das dürfen die. es spielt beim finanzamt keine Rolle.Wir haben das gleiche mit unser Auto gehabt.Wir hatten bezahlt und auch unser Steuerbescheid bekommen.Da wurde auch einfach die KFZ Steuer abgezogen Ich mußte dann zum Finanzamt fahren und habe meine Quittung vorgelegt .Dann haben die mir mein Geld zurücküberwiesen.



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von PeterSchmitt2 am 13. Oktober 2009 12:51
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Hallo, die Hundesteuer hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, also wende dich an die Gemeinde oder Stadt, denn dort ist dein Geld ja jetzt gelandet, und bitte um Klärung und Rücküberweisung. Viele Grüße!

Kommentar von EnnoBecker am 14. Oktober 2009 10:26

...also, falsch. Das Finanzamt darf hier aufrechnen, wenn eine Aufrechnungslage entstanden ist.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 14. Oktober 2009 10:36

Hier ist doch keine Aufrechnungslage entstanden. Und außerdem rechnet das Finanzamt nicht mit der Stadt gegen. Finanzkasse und Stadtkasse sind doch getrennte Kassen. Wenn sie bei der Stadt anruft und dann ist das telefonisch regelbar - ohne ein Einspruchverfahren in die Wege zu leiten.

Kommentar von EnnoBecker am 15. Oktober 2009 06:54

...also, das ist richtig. HIER ist keine Aufrechnungslage entstanden.
.
Zum zweiten Satz: Doch, tut es. Im Stadtstaat auf jeden Fall, im Flächenstaat kommt es drauf an. Da es hier allerdings so passiert ist, vermute ich einen Stadtstaat.
.
Zum dritten Satz: Wie ich hier schon irgendwo ausgeführt habe, ist ein Einspruch nicht gegeben, wenn die Steuer in der richtigen Höhe festgestellt wurde.



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von peterunddoris am 13. Oktober 2009 12:50
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Ob sie das dürfen sei mal dahin gestellt, sie machen es einfach und ziehn beim Guthaben die Summe ab, die man in irgend einer anderen Steuerangelegenheit versäumt hat zu bezahlen. Bloß bei Dir ist es ja wohl nicht so, ein Anruf würde ich schon machen und darauf hinweisen und das Geld verlangen.



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von Nachtflug am 13. Oktober 2009 12:49
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Lege Widerspruch ein und füge Belege für die gezahlte Hundesteuer bei.

Kommentar von EnnoBecker am 14. Oktober 2009 10:24

...also, ein Einspruch (!) ist nicht möglich, da es sich nicht um das Festsetzungsverfahren, sondern um das Abrechnungsverfahren handelt.
 
Zur Lösung führt der Antrag auf einen (einspruchsfähigen) Abrechnungsbescheid nach § 218 (2) AO mit anschließendem Einspruch.
 
Klingt vielleicht komisch, aber ist so. Der Einspruch muss schon gegen den falschen Verwaltungsakt gerichtet sein und nicht gegen irgendeinen.



Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

beantwortet von tergenna am 13. Oktober 2009 12:49
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wenn du Steuerschulden hast, darf das Finanzamt die miteinander verrechnen. Wenn du keine hast, dann ruf bei der Hundesteuerstelle an, und bitte, dir dein Guthaben schnellstmöglich zu überweisen.



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