Ganz einfach! Beide haben Sachen des anderen beschädigt. Jeder kommt für den Schaden des anderen auf und meldet den vorsorglich bis zu Vorlage des jeweiligen Sachverständigen gutachtens seiner Versicherung.
Ich gehe mal davon aus, dass du diesen Schaden nicht begleichen mußt, die Firma hätte dafür sorgen müssen, dass der Weg abgesperrt worden wäre oder hätte eine Umleitung beautragen müssen, Hinweisschilder gab es wohl auch nicht.
Melde diesen Schaden mal deiner Haftpflichtversicherung, wenn die das auch nicht übernehmen, hat die Firma keine Chance. Und was ist übrigens mit dem Schaden an deinem Auto? Eventuell kannst sogar du diesen Schaden von der Firma ersetzt bekommen. Denn es ist ja durch deren Fehlverhalten passiert.
Kannst dich ja mal von einem Anwalt beraten lassen, zumindest würde ich da nichts einfach so begleichen.
Danke für deine Antwort.Habe die Firma ja schon angerufen und meinen Schaden gemeldet,er meihnte nur das ich trotz allem nicht berechtigt bin über den Schlauch zu fahren.Ich hätte ihn holen müssen so das er die möglichkeit hätte das Auto wgzufahren.
Eine Hundesteuerstelle gibt es überhaupt nicht beim Finanzamt, oder handelt es sich hier um eine Scherzfrage!
Erstaunlich. Hundesteuer wird ja von der Gemeinde erhoben. Das Finanzamt ist eine Landesbehörde und hängt nicht wirklich mit der Gemeinde zusammen.
Ja ,das dürfen die. es spielt beim finanzamt keine Rolle.Wir haben das gleiche mit unser Auto gehabt.Wir hatten bezahlt und auch unser Steuerbescheid bekommen.Da wurde auch einfach die KFZ Steuer abgezogen Ich mußte dann zum Finanzamt fahren und habe meine Quittung vorgelegt .Dann haben die mir mein Geld zurücküberwiesen.
Hallo, die Hundesteuer hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, also wende dich an die Gemeinde oder Stadt, denn dort ist dein Geld ja jetzt gelandet, und bitte um Klärung und Rücküberweisung. Viele Grüße!
...also, falsch. Das Finanzamt darf hier aufrechnen, wenn eine Aufrechnungslage entstanden ist.
Hier ist doch keine Aufrechnungslage entstanden. Und außerdem rechnet das Finanzamt nicht mit der Stadt gegen. Finanzkasse und Stadtkasse sind doch getrennte Kassen. Wenn sie bei der Stadt anruft und dann ist das telefonisch regelbar - ohne ein Einspruchverfahren in die Wege zu leiten.
...also, das ist richtig. HIER ist keine Aufrechnungslage entstanden.
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Zum zweiten Satz: Doch, tut es. Im Stadtstaat auf jeden Fall, im Flächenstaat kommt es drauf an. Da es hier allerdings so passiert ist, vermute ich einen Stadtstaat.
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Zum dritten Satz: Wie ich hier schon irgendwo ausgeführt habe, ist ein Einspruch nicht gegeben, wenn die Steuer in der richtigen Höhe festgestellt wurde.
Ob sie das dürfen sei mal dahin gestellt, sie machen es einfach und ziehn beim Guthaben die Summe ab, die man in irgend einer anderen Steuerangelegenheit versäumt hat zu bezahlen. Bloß bei Dir ist es ja wohl nicht so, ein Anruf würde ich schon machen und darauf hinweisen und das Geld verlangen.
Lege Widerspruch ein und füge Belege für die gezahlte Hundesteuer bei.
...also, ein Einspruch (!) ist nicht möglich, da es sich nicht um das Festsetzungsverfahren, sondern um das Abrechnungsverfahren handelt.
Zur Lösung führt der Antrag auf einen (einspruchsfähigen) Abrechnungsbescheid nach § 218 (2) AO mit anschließendem Einspruch.
Klingt vielleicht komisch, aber ist so. Der Einspruch muss schon gegen den falschen Verwaltungsakt gerichtet sein und nicht gegen irgendeinen.
wenn du Steuerschulden hast, darf das Finanzamt die miteinander verrechnen. Wenn du keine hast, dann ruf bei der Hundesteuerstelle an, und bitte, dir dein Guthaben schnellstmöglich zu überweisen.
das ist mir klar,aber der Schlauch kann doch gar nicht kaputt gewesen sein.Er stand doch unter Druck und es lief keine Gülle aus.
Dies festzustellen, ist eine der Aufaben des Gutachters!
da hab ich dann das nächste Problem,ich habe nur eine Verkehrs- Rechtschutzversicherung beim ADAC und ich weiß nicht ob die das übernimmt.