if a song could get me you von marit larsen
Ich habe das Gleiche gemacht, habe aber ein Problem. Wenn ich jemanden gesperrt habe, gibt es irgendeine Möglichkeiten dessen Nachrichten später noch einmal abzurufen? Oder gehen die Nachrichten eines Gesperrten unwiderruflich verloren?
Hatten wir hier schon häufiger:
Die Arge rechnet kalendermonatlich alle Einkünfte zusammen. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Geldeingang an: am 30. wird es noch mitgezählt, tags drauf am 1. nicht mehr.
Da Du sonst Deinen Lebensunterhalt/Miete/Strom etc. nicht bezahlen kannst, bekommst Du in Deinem Fall von der Arge ein Darlehen. Am Ende des Monats wird errechnet, wieviel Du davon zurückzahlen musst. Du musst Dich dann mit der Arge einigen, in welchen Raten das geschieht.
Frage Deinen Fallmanager, ob es bei Rente besondere Regelungen gibt.
hallo eine ersten kostenlosen rechtsrat bekommt man wenn man seine Frage unter http://www.rechtsberater.de einstellt. Solange das im Beta Stadium läuft, ist das noch kostenlos.
vielen dank
Warum gehst Du wegen Deiner Rentenfrage nicht zu Deiner gesetzlichen Krankenversicherung (AOK o.Barmer usw.). Die haben Mitarbeiter, welche Dir bezüglich der Rente helfen können.habe auch in den letzten Monaten mit sowas zu tun gehabt.Die Füllen Dir alles aus oder können Sachen berechnen, wie lange Du z.B. arbeiten musst, bist Du überhaupt Rente bekommst oder die stellen bei Arbeitslosigkeit die Zeiten fest, welche Du nicht gearbeitet hast. Das selbe gibt es auf dem Arbeitsamt. Wenn man nicht 100%ig Ahnung hat, würde ich im Internet, bei solch komplizierten Fragen, nicht selber nach einer Antwort suchen. Die Leute auf den Ämtern sind (sollten) kompetenter sein und werden Dir weiterhelfen.
die rente ist bewilligt, wird erstmals ende des monats gezahlt. das alg2 am anfang des monats, abzgl. rente, aber das geld wird ja am monatsanfang benötigt... da lehnt rentenstelle und arge ab...
Blondi am 29. August 2009 16:07 HM, da kann ich auch nicht weiterhelfen.Ich denke , Du solltest nochmal bei der Arge vorsprechen und sie fragen, ob es vielleicht ein Überbrückungsgeld gibt, was Du vielleicht dann zurück zahlen müsstest. Ist natürlich blöd, mit dem einen Geld am Monatsanfang und dem anderen am Monatsende,aber das ist eben so. Im Prinzip geht Dir ja kein Anspruch verloren, nur im 1. Monat fehlt Dir natürl. dieser Differenzbetrag von der Rente am Anfang, weil Du bis dahin immer so gewirtschaftet hast. Frag nochmal nach, vielleicht gibt es einen Vorschuß.
Das ist in der Tat ein Problem. Da kannst du nur versuchen, für das erste Mal einen Vorschuss zu bekommen und den dann zurückzahlen. Wenn die Rente, die am Monatsende gezahlt wird, für den abgelaufenen Monat gedacht ist, dann ist das jedenfalls so korrekt. Das wäre nicht anders, wenn jemand, der arbeitet und nur ergänzend HarzIV bekommt, aber seinen Arbeitslohn auch erst am Monatsende erhält.
du kannst es mal bei www.123recht.net . dort schreiben auch viele rechtsanwälte mit.
dankeschön!
emjay am 29. August 2009 18:43 Das kannst du vergessen. Die Rechtsanwälte dort verdienen Geld damit. Der Gratisteil ist das Forum, wo man keine verbindlichen Rechtsauskünfte erhält.
einfach mal die frage im google eingeben .Viel, wurde sowas schon mal gefragt und man bekommt antwort
sorry, was denkst du, was ich den ganzen tag getan habe, ehe ich hier gefragt habe?
rechtsberater am 29. August 2009 16:18 Nirgends ist nicht ganz korrekt wenn man die Frage so interpretiert. Wo und vor allem wie kann man rechtsverbindliche Rechtsberatung erhalten ohne dass dabei für den Rechtsratsuchenden Kosten entstehen?
Zum Beispiel durch die Hilfe der hier engagierten Rechtsanwälte des gemeinnützigen Vereins "Deutsche Sozialhilfe e.V.
http://www.deutsche-sozialhilfe.de/rechtsberatung_kostenfrei.php
Hallo, der Parkplatz ist für Busse gedacht mit einer maximalparkdauer von 2 Stunden, mit Parkscheibe. Diese Regelung gilt in diesem Fall zwieschen 10.00-18.00 Uhr. Für alle anderen Fahrzeuge herscht absolutes Halte und Parkverbot. Gruß Peter
oh super, tausend dank für die schnelle hilfe
nix zu danken ;)