

im software menü,oder im start menü die uninstall exe des programms nutzen.
lg

ja einen davon..war 2 jahre lang stuntman
:-)
lg

soviel ,das du ca 10 wiederholungen...mal drei mit pause schaffst.
lg

virenscanner /updaten..
den spyware scanner auch gleich..
dann erstmal offline gehen,und beide nacheinander durchlaufen lassen..
vorher auch windows mal updaten..
erstmal soweit..
firewall sollte eingeschaltet sein..
und dann mal weiter sehen
lg
guter tipp!
Nudelsternchen am 13. Juni 2009 22:03 sorry ich versteh kein wort...

ich denke du könntest nur alles verschenken,oder verkaufen und das geld "offiziell" verjubeln..
darum heisst es wohl "pflicht-anteil".
lg
GerdaG am 13. Juni 2009 20:21 Ich frage mich, mit welcher Überzeugung hier falsche Antworten bepunktet werden. ;-))
Der Vater bekommt keinen Pflichtteil.
Wenn keine Nachkommen da sind, dann eben schon!!
Volker13 am 13. Juni 2009 20:27 Nein! Wo steht das?
Im deutschen Erbrecht. Hab noch meine Nachbarin gefragt, die ist Anwältin. Es ist sogar so, dass, wenn man verheiratet ist, es kein Testament gibt und keine Kinder gibt, die Eltern die Hälfte erben! Wenn ein Testament vorhanden ist, dann eben nur den Pflichtteil. Es würde auch reichen ein Kind zu adoptieren, das wäre dann der Alleinerbe11
Volker13 am 14. Juni 2009 13:50 Das war aber nicht die Antwort auf die Frage. Ich löse das Ganze jetzt mal auf.
superkorrekt am 13. Juni 2009 22:15 hallo @ gerda..
ich habe denke geschrieben,und das nicht ohne grund. :-)
ich kenne es eben nur so,das auch den eltern im todesfall ein pflichtanteil zugestanden wird..
ich denke das... :-)
wir sind ja auf ratgeber und nich auf wissensfrage ..da dachte ich schreib mal ,wenn du das denkst.
lg

abgestimmt fuer :" nur döner macht schöner;-)
lg

sollte man mit dem halter auch mal ne woche lang machen..
lg

probier sie auf jeden fall mal an nem anderen rechner..
lg