
Schlaf mal drüber,
Du mußt heute nichts entscheiden. Warte mal ab und schau wie er sich verhält.
Du mußt heute nichts entscheiden und auch kein Urteil fällen....

Schau mal hier, den müßtest Du nur entsprechend abändern:
http://urlaubsplan.tunesoft.de/images/urlaubsplaner_jahresuebersicht.jpg

Ich auch...
freue mich immer wenn ich nach mehrmals fragen in einer anderen Stadt endlich jemand finde der mir den Weg erklären kann.

Ja sicher,
wir leben doch in einem Land in dem das Kreuz ein Zeichen unserer Religion ist.
Sollen "Schleier" oder sonstwas aufgehangen werden ?
Lililein123 am 10. Dezember 2009 00:04 es geh in religionen auch um nächstenliebe also auch respekt vor dem glauben anderer....wenn man hier lebt sollte man den "deutschen glauben" auch respektieren

Nicht unbedingt...
manche machen es mehrmals und werden immer noch nicht schlau.

Das geht um Brutto und Netto.
Mit Sack Brutto---
ohne Sack netto.
Es soll ja immer "Brutto" angezeigt werden ;-)

Ich glaube indem Du den Kaufvertrag mit dem Käufer kündigst.
Damit bist Du wieder rechtmäßig im Besitz der Sache....
wenn dann bist du eigentümer, aber das wars du ja dank eigentumsvorbehalt eh noch...
besitzer bist du durch die kündigung des Kauffertrages (besser: Rücktritt vom KV) nicht, Besitzer ist immer der, der die Ware hat!

Da hilft nur noch ein Anwalt ( und Zeugen das Du es eingepackt und abgeschickt hast)

Lies ihr etwas wunderschönes zu Weihnachten vor......