Mit NO23LIVE kannst du dein Eigenes Radio machen. Das einrichten ist nicht sehr kompliziert aber eine gute DSL Verbindung ist empfehlenswert. http://www.chip.de/downloads/No23Live_19737096.html
Einem Vollstreckungsbescheid geht in aller Regel ein MAHNbescheid voraus, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Tut man das nicht, beantragt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid und kann dann die Zwangsvollstreckung betreiben, falls du die Forderung nicht ausgleichst. Wenn du jetzt noch Einspruch einlegst (falls diese Frist nicht auch schon abgelaufen ist), kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Wie aussichtsreich das ist, kann man vorher schlecht sagen. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass dadurch weitere Kosten auf dich zukommen können und du dir die Frage gefallen lassen musst, warum du nicht bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hast.
Kannst Du schon, lohnt sich aber nicht, weils dann nur wegen den Zinsen evtl. (wenn der Antragsteller das beantragt) ins streitige Verfahren geht und wenn die Zinsen gerechtfertigt sind du dann die Gerichtskosten etc. bezahlen musst..
Wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt, dann ist eigentlich die Sache doch gerichtlich schon abgebacken.
Was willst Du da noch einsprechen?
Warum steht bei dem Schreiben dann das ich Einspruch erheben kann?
Bei gemeinsamen Sorgerecht, darf sie das nicht, fällt bedingt unter Kindesentzug, ich würde das Jugendamt benachrichtigen und einen Anwalt aufsuchen....
Vorausgesetzt es gibt kein Kontaktverbot.
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wg. Kindesentzug. Nächster Schritt zum Gericht, zur Rechtsantragsstelle und erwirke einen Umgangsbeschluss mit einstweiliger Anordnung, ggf. Ordnungsgeld, ggf. Rückführungsanordnung. Nimm Deine Anzeige von der Polizei mit und füge sie bei. Erwirke eine sofortige Vorlage beim Richter. Bekommst Du eine einstweilige Anordnung, ergänzt Du Deine Anzeige damit.
Für den Fall, das es Dir Ernst ist... Der Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft Dir bei der Formulierung. Er wird Dich aber nicht beraten, d.h. das was Du willst musst Du ihm schon mitteilen.
hat deine ex alleiniges sorgerecht oder habt ihr gemeinsames sorgerecht?
ich verstehe das nicht, da muss etwas vorgefallen sein-durch dich. normaler weise setzt sich das jugendamt fuer das umgangs- und besuchsrecht ein! wenn das hier nicht der fall ist-was hast du gemacht? deine frau bedroht? deine kinder nicht rechtzeitig zureuckgebracht? frage beim jugendamt nach, ob du die kinder (evt unter aufsicht des jugendamtes) auf neutralem boden sehen kannst. nimm dir einen familienanwalt