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Antworten auf Fragen von sugarta

Ich möchte ein eigenes Internetradio machen?

beantwortet von hendrik4407 am 21. November 2009 20:48
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Mit NO23LIVE kannst du dein Eigenes Radio machen. Das einrichten ist nicht sehr kompliziert aber eine gute DSL Verbindung ist empfehlenswert. http://www.chip.de/downloads/No23Live_19737096.html



Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid einspruch einlegen.

beantwortet von Simpzon am 18. November 2009 08:08
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Einem Vollstreckungsbescheid geht in aller Regel ein MAHNbescheid voraus, gegen den man Widerspruch einlegen kann. Tut man das nicht, beantragt der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid und kann dann die Zwangsvollstreckung betreiben, falls du die Forderung nicht ausgleichst. Wenn du jetzt noch Einspruch einlegst (falls diese Frist nicht auch schon abgelaufen ist), kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren. Wie aussichtsreich das ist, kann man vorher schlecht sagen. Allerdings solltest du dir bewusst sein, dass dadurch weitere Kosten auf dich zukommen können und du dir die Frage gefallen lassen musst, warum du nicht bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hast.



Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid einspruch einlegen.

beantwortet von Rudi2009 am 17. November 2009 01:51
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Lohnt nicht, zahl!



Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid einspruch einlegen.

beantwortet von pandaemon am 17. November 2009 01:51
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Kannst Du schon, lohnt sich aber nicht, weils dann nur wegen den Zinsen evtl. (wenn der Antragsteller das beantragt) ins streitige Verfahren geht und wenn die Zinsen gerechtfertigt sind du dann die Gerichtskosten etc. bezahlen musst..



Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid einspruch einlegen.

beantwortet von ReinerUnsinn am 17. November 2009 01:47
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Wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt, dann ist eigentlich die Sache doch gerichtlich schon abgebacken.

Was willst Du da noch einsprechen?

Kommentar von sugarta am 17. November 2009 01:49

Warum steht bei dem Schreiben dann das ich Einspruch erheben kann?



Kann ich gegen einen Vollstreckungsbescheid einspruch einlegen.

beantwortet von olejole am 17. November 2009 01:47
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Klar....mach das. musste sogar



Meine Ex-Frau ist mit unserem Kind in eine andere Stadt gezogen dar sie das

beantwortet von Yleonie1 am 30. Oktober 2009 00:22
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Bei gemeinsamen Sorgerecht, darf sie das nicht, fällt bedingt unter Kindesentzug, ich würde das Jugendamt benachrichtigen und einen Anwalt aufsuchen....



Umgangsrecht für meineTochter

beantwortet von Digimom am 8. Oktober 2009 14:45
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Vorausgesetzt es gibt kein Kontaktverbot.

Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wg. Kindesentzug. Nächster Schritt zum Gericht, zur Rechtsantragsstelle und erwirke einen Umgangsbeschluss mit einstweiliger Anordnung, ggf. Ordnungsgeld, ggf. Rückführungsanordnung. Nimm Deine Anzeige von der Polizei mit und füge sie bei. Erwirke eine sofortige Vorlage beim Richter. Bekommst Du eine einstweilige Anordnung, ergänzt Du Deine Anzeige damit.

Für den Fall, das es Dir Ernst ist... Der Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft Dir bei der Formulierung. Er wird Dich aber nicht beraten, d.h. das was Du willst musst Du ihm schon mitteilen.



Umgangsrecht für meineTochter

beantwortet von jumba am 7. Oktober 2009 20:38
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hat deine ex alleiniges sorgerecht oder habt ihr gemeinsames sorgerecht?



Umgangsrecht für meineTochter

beantwortet von inicio am 7. Oktober 2009 15:20
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ich verstehe das nicht, da muss etwas vorgefallen sein-durch dich. normaler weise setzt sich das jugendamt fuer das umgangs- und besuchsrecht ein! wenn das hier nicht der fall ist-was hast du gemacht? deine frau bedroht? deine kinder nicht rechtzeitig zureuckgebracht? frage beim jugendamt nach, ob du die kinder (evt unter aufsicht des jugendamtes) auf neutralem boden sehen kannst. nimm dir einen familienanwalt



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