warum solltest du nicht können. aber empfehlen würde ich mit abschleppstange. ist sicherer als seil
Es gibt Unterschiede zwischen Schleppen und Abschleppen. Daher gibt es auch unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Gucks Du: http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Natürlich weiss jeder, was B4 ist...
Wenn Deiner eine Öse hinten hat, why not?
B4 ist die Modelreihe, die in einer bestimmten Zeit gebaut wurden ist. ( Ich meine Anfang bis Mitte der 90er Jahre) :o)
dann ruf doch den adac an :D die machen es kostenfrei
Dafür muss man aber Mitglied sein
sille3333 am 3. November 2009 22:14 ja wers nicht ist ist selber schuld !
und die schleppen nur bzw. grundsätzlich bis zur nächsten geeigneten Werkstatt.
sille3333 am 3. November 2009 22:16 nein über klassiche mglschaft bis zur nächsten fach wks und mit plusmglschaft bis zur WUNSCHWKS!! ich arbeitet da von daher kannst du mir in den sinne vertrauen und gegen zuzahlung machen die das auch bei der klassichen mglschaft vllt denkst mal in zukunft drüber nach!
ja das geht... aber nur, wenn das andere Fzg kein Automatikgetriebe hat
dann nur max. 50km.
Irrtum - diese sogenannte 14 Tage Regelung gibt es nur bei "Fernabsatzgeschäften" sowie Finanzierungen! Bei einem Barkauf - Vertrag (heißt in der Praxis: Verbindliche Bestellung) gibt es diese 14 Tage Regelung NICHT => Ist ein immer noch stark vertretener Rechtsirrtum!
Bei einem Privatverkäufer wirst du wenig Chancen haben, es sei denn, dieser wußte von den Mängeln und dieses Wissen ist auch nachweisbar.
Ansonsten steht idR in Privatverträgen ein Ausschluß der Gewährleistung, was bedeutet, dass du den Wagen "gekauft wie gesehen" hast.
De ist dein fehler. Wieso kaufst du auch ein Auto wo du nicht Testfahrt gemacht hast. Du kannst aber wenn du Vertrag mit dem abgeschlossen hast in den ersten 14Tagen normalerweise zurückgeben. Und mach den Verkäuufer druck. Lass dich nicht von ihm täuschen. Mein Vater wollte letztens ein Cabrio kaufen wo der verdeck nicht funktionierte. Da haben wie das mit dem Kaufen gleich gelassen. Also mach ihm Druck und lass ihn nicht zu lange aus den augen. Sonst haut er irgendwann ab.
soedergren am 1. November 2009 13:10 Du kannst aber wenn du Vertrag mit dem abgeschlossen hast in den ersten 14Tagen normalerweise zurückgeben. ... sorry, das ist falsch! Das gilt nur für bestimmte Vertragstypen und auch nur bei gewerblichen Verkäufern. Es ist ein Irrglaube, dass es so etwas wie ein allgemeines vierzehntägiges Rückgaberecht gibt.
Irrtum - diese sogenannte 14 Tage Regelung gibt es nur bei "Fernabsatzgeschäften" sowie Finanzierungen! Bei einem Barkauf - Vertrag (heißt in der Praxis: Verbindliche Bestellung) gibt es diese 14 Tage Regelung NICHT => Ist ein immer noch stark vertretener Rechtsirrtum!
Bei verkäufen unter Privat Personen lässt sich die Gewährleistung weiterhin ausschliessen d.h. das frühere "Gekauft wie gesehen" Schau mal genau in deinen Vertrag! Ich will dich ja nicht entmutigen, aber da hast Du schlechte Karten - Du hättest den Wagen vorher bei einer Probefahrt mit evtl. technischer Durchsicht (entweder durch dich oder z.B. DEKRA etc.) checken müssen.
es war keine Probefahr möglich. Und er kommt Privatverkäufer. Habe ich irgend ein Recht