Trete schnellstens in den Mieterverein ein, das kostet ca. 40 Euro im Jahr. Da hast Du dann kostenlose Beratung und evtl. auch einen Anwalt zur Seite, wenn es hart auf hart kommt.Übrigens, ein süßes Kerlchen, das Du da hast. Viel Glück.
Ich denk mal nicht denn auch in Häusern gilt die Gleichberechtigung und wenn der nichts gegen die Hunde zwei Wohnungen unter euch hat kann der euern hund nicht wegschicken aber am besten würde ich einen Anwalt fragen.
Ps: Der Hund ist sehr süß.
Nein, kann er nicht. Wenn er nie was gegen Hunde hatte und sogar Wohnungen an andere Hundebesitzer vermietet und auch lt. Mietvertrag Haustiere erlaubt sind, kann er von euch nicht verlangen, euren Hund abzuschaffen. Was er macht, ist reine Schikane an euch. Und übrigens: eure "Kleine" ist total süüüß! :)
Den Hund kannst Du behalten bis er verendet, danach kann er dann den Mietvertrag ändern.
Nein, das kann er nicht.
Die Hunde waren geduldet und bleiben es jetzt auch. Außer Euer Hund fällt ihn an.
Fertig.
wenn er schon länger zuvor von dem hund wusste, ohne etwas dagegen oder dafür zu sagen, so ist es eine duldung.
Wenn andere Mieter, im gleichen Haus, auch Hunde halten dürfen, dann darf er Euch das nicht verbieten.
Bis das Krankengeld ausläuft, müsste der Bescheid von der Rentenversicherung längst da sein. Geht es dabei um Rente oder Berufsunfähigkeit? Die Rentenversicherung bietet nämlich auch Umschulungen an.
Das ist eine problematische Sache. Mein Bruder hat das ganze auch grad ähnlich. Also wenn das Krankengeld ab November ausgelaufen ist, muß Dein Mann wieder arbeiten gehen. Das beste ist, der AG kündigt ihn, weil er ja eh nicht mehr diese Arbeiten verrichten kann, erst dann kann er zum AA gehen und ALG1 beantragen.Auf keinen Fall darf er selber kündigen, dann bekommt er 3 Monate Sperre. Wünsche Euch, dass der rentenantrag endlich durchgeht.
Danke für die Andworten,ich werde wohl mal zur Krankenkasse und Rentenstelle gehen,mal sehen ob die weiterhelfen.
eddali am 15. August 2009 18:28 mach das, viel glück
Das ist völliger quatsch und komplett falsch was hier vorgeschlagen wird. Der Weg zur KK ist der Beste. Er bekommt nach dem Leistungsablauf ALG 1 bis er einen Bescheid vom Rententräger hat. Früher war es der § 155 a AFG. Das ist ein ALG auf die ev. bevorstehende Rente.