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Antworten auf Fragen von sternperle

Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von Biggi2007 am 25. Oktober 2009 22:48
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Trete schnellstens in den Mieterverein ein, das kostet ca. 40 Euro im Jahr. Da hast Du dann kostenlose Beratung und evtl. auch einen Anwalt zur Seite, wenn es hart auf hart kommt.Übrigens, ein süßes Kerlchen, das Du da hast. Viel Glück.



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von Lucky3000 am 22. Oktober 2009 18:39
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Ich denk mal nicht denn auch in Häusern gilt die Gleichberechtigung und wenn der nichts gegen die Hunde zwei Wohnungen unter euch hat kann der euern hund nicht wegschicken aber am besten würde ich einen Anwalt fragen.

Ps: Der Hund ist sehr süß.



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von werderbraut am 22. Oktober 2009 18:38
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Nein, kann er nicht. Wenn er nie was gegen Hunde hatte und sogar Wohnungen an andere Hundebesitzer vermietet und auch lt. Mietvertrag Haustiere erlaubt sind, kann er von euch nicht verlangen, euren Hund abzuschaffen. Was er macht, ist reine Schikane an euch. Und übrigens: eure "Kleine" ist total süüüß! :)



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von Kellerassel am 22. Oktober 2009 18:37
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Den Hund kannst Du behalten bis er verendet, danach kann er dann den Mietvertrag ändern.



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von ReinerUnsinn am 22. Oktober 2009 18:37
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Nein, das kann er nicht.

Die Hunde waren geduldet und bleiben es jetzt auch. Außer Euer Hund fällt ihn an.

Fertig.



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von moonrox am 22. Oktober 2009 18:37
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wenn er schon länger zuvor von dem hund wusste, ohne etwas dagegen oder dafür zu sagen, so ist es eine duldung.



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von Raimund1 am 22. Oktober 2009 18:36
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Kann er nicht!



Vermieter läßt Ärger n Hund aus

beantwortet von Sally2809 am 22. Oktober 2009 18:36
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Wenn andere Mieter, im gleichen Haus, auch Hunde halten dürfen, dann darf er Euch das nicht verbieten.



Kennt sich jemand aus mit Aussteuerung nach Ablauf des Krankengeldes

beantwortet von tostva am 15. August 2009 18:07
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Bis das Krankengeld ausläuft, müsste der Bescheid von der Rentenversicherung längst da sein. Geht es dabei um Rente oder Berufsunfähigkeit? Die Rentenversicherung bietet nämlich auch Umschulungen an.



Kennt sich jemand aus mit Aussteuerung nach Ablauf des Krankengeldes

beantwortet von eddali am 15. August 2009 17:54
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Das ist eine problematische Sache. Mein Bruder hat das ganze auch grad ähnlich. Also wenn das Krankengeld ab November ausgelaufen ist, muß Dein Mann wieder arbeiten gehen. Das beste ist, der AG kündigt ihn, weil er ja eh nicht mehr diese Arbeiten verrichten kann, erst dann kann er zum AA gehen und ALG1 beantragen.Auf keinen Fall darf er selber kündigen, dann bekommt er 3 Monate Sperre. Wünsche Euch, dass der rentenantrag endlich durchgeht.

Kommentar von sternperle am 15. August 2009 17:57

Danke für die Andworten,ich werde wohl mal zur Krankenkasse und Rentenstelle gehen,mal sehen ob die weiterhelfen.

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 15. August 2009 18:28

mach das, viel glück

Kommentar von banditin64 am 20. August 2009 10:43

Das ist völliger quatsch und komplett falsch was hier vorgeschlagen wird. Der Weg zur KK ist der Beste. Er bekommt nach dem Leistungsablauf ALG 1 bis er einen Bescheid vom Rententräger hat. Früher war es der § 155 a AFG. Das ist ein ALG auf die ev. bevorstehende Rente.



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