Wenn Du Dir einen Verrechnungsscheck ausstellen lässt. Den kannst Du dann auf Dein Konto einzahlen, ohne dass Gebühren anfallen.
Baiana am 24. August 2008 09:51 voreinewandrenn Nämlich?
Guten Morgen übrigens!
jabberwakky am 24. August 2008 09:57 Moin Bianca,es gibt die Möglichkeit der barüberweisung,Kontonr. ist nicht angegeben nur die Bankleitzahl
die Empfängernummer muß schon bekannt sein, sonst würde das Geld ja nie dort ankommen! Bei einer Barüberweisung muß die Kontonummer des Senders nicht bekannt sein!
Auch theasurierende Fonds erwirtschaften Gewinne. Diese werden per Ertagsabrechnung festgestellt und davon wird ganz normal die Abgeltungssteuer abgezogen. Die Kursgewinne sind ab dem 01.01.2009 zu versteuern, aber nur für Anteile die ab diesem Datum gekauft werden.
Abders verhält es sich noch bei ausländischen Fonds die auch noch im Ausland gelagert werden. Aber das führt hier zu weit.
Die Belastung mit Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt bei thesaurierenden Fonds aus dem Investmentfonds heraus. Nur die Erhebung der Kirchensteuer kann nicht auf diese Art erfolgen, da sie abhängig vom jeweiligen Bundeslang ist.
Niklaus am 4. August 2008 09:28 Die Banken und Fondsgesellschaften müsssen sich wegen dem neuen Gesetz Datenbanken dafür anschaffen.
Hier musst du unterscheiden wo du den Fonds hast. Bei einer Bank musst du immer bezahlen. Denn sie verkauft die Anteile des alten Fonds und kauft Anteile eins neuen Fonds mit Ausgabeaufschlag.
Bei einem unabhängigen Finanzberater, lagern deine Fondsanteile entweder bei der Fondsgesellschaft oder auf einer Plattform. Jetzt kommt es darauf an welche Fonds du tauschst. Tauschst Du einen Fond innerhalb der gleichen Fondsgesellschaft, kostet ein switch in der Regel nichts. Tauschst du mit dem Fonds auch die Gesellschaft, kostest es ganz normal den Ausgabaufschlag für die neuen Anteile.
mach dich bei der gesellschaft wo du die anteile gekauft hast schlau.
diese sind vermutlich nich so hoch wie die geb. bei nem verkauf und ner neuanlage.
Es gibt keinen festen Wert für die Maklerprovision. In Deutschland ist dies auch nach Bundesländern wieder verschieden. Teilweise wird vom Käufer bis zu 6% zuzüglich MwSt. verlangt. In den meisten Bundeländern zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3 % zuzüglich MwSt. Dies ist sicher die gerechteste Lösung.