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Antworten von slssg583

popular questions

Welche Endstufe für Zebulon Ultra Sub

anonym
beantwortet von slssg583 am 26. Februar 2008 10:43
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Em es handelt sich aber hierbei net um Car sondern Home Hifi. Deswegen kann ich die Endstufen leider nicht verwenden. Danke trotzdem


Was ist einfacher? Schlittschuh fahren oder Inliner

anonym
beantwortet von slssg583 am 23. Januar 2008 17:49
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So wor es erste mal fahren. Ok der Platz war vieleicht net so gut weil leicht abschüssig un halt laub und so. Aber muss sagen das geht schon gut. Bergauf is supa. Nur halt noch so en bischen Gleichgewichtsprobs lol. Aber ich denke das bekommen ich hin.


Güde Schutzgasschweissger. MIG190KOMBI

anonym
beantwortet von slssg583 am 18. Januar 2008 00:51
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hat 2 rollen. kostet 475 eu im angebot. is für die hausgebrauch. Also sagen ma mal 1 mal im monat. Denke nicht das ich dickere Bleche als 10mm schweiß


Beziehung mit einer 15 jährigen

anonym
beantwortet von slssg583 am 11. Januar 2008 18:22
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Naja das mit em Gesetz hab ich selba schon rausgefunden. Nur was denkt ihr zu dem Thema "Der steht auf Kinder"?? Meint ihr das wird nebenwirkungen haben oder wird das keen problem sein?

Kommentar von A521e3ba76c4794eea46a88ce74fd517smallCrazyDaisy am 11. Januar 2008 18:30

Eine fast 16-jährige ist ja kein Kind mehr! Also, vielleicht sind die jungen Leute ja unreifer als wir früher ... In den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts war das jedenfalls gar kein Thema! Da wussten die Mädels mit 16 schon genau, was sie wollten und von wem!


Patentrechtsverletzung ja oder nein?

anonym
beantwortet von slssg583 am 1. Januar 2008 18:47
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DAs Problem ist das alles schon passiert ist. Ich hab im August 2006 das gerät gebaut. Und es im März 2007 bei Ebay angeboten. Der Patenbesitzer hat es dann so hoch geboten das er es ersteigert hat und dann erst bekannt gegeben das er patentinhaber ist. Jetz kam letzen samstag erst der Brief von seinem Anwalt. Der Streitwert wurde auf 100.000 Euro angesetze. Momentan belaufen sich die kosten auf 2500 euro




Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 1. Januar 2008 18:53

Das Problem für Dich ist, dass bereits der erste und bislang einzige Verstoß gegen das Schutzrecht des anderen nach der Rechtsprechung die Gefahr begründet, dass es zu Wiederholungen kommen könnte. Der Streitwert ist daher nicht unbedingt der Umsatz, den Du mit dem einen Teil gemacht hast. Das sieht aber jetzt schon danach aus, dass Du einen Anwalt aufsuchen solltest. Der kostet allerdings wieder Geld...

Kommentar von Rizzo am 1. Januar 2008 18:57

Junge, junge, da kommste ja wirklich früh mit. Jetzt musst du erstmal prüfen, ob tatsächlich eine Patentrechtsverletzung vorliegt, oder ob der Hersteller nur der Meinung ist, dass es so wäre. Das ist aufwendig, teuer und kann vor Gericht ganz anders ausgehen. Du sollst vermutlich eine Abmahnung bezahlen und einen Unterwerfungsvertrag mit hoher Vertragsstrafe unterschreiben, richtig?

Kommentar von slssg583 am 1. Januar 2008 19:03

Ich war schon kurz bei meinem Anwalt. Der sagte mir auch das eine prüfung teuer ist und wenn ich pech habe auch negativ für mich ausgehen kann. Da ich mir aber net wirklich einer schuld bewusst bin seh ich halt nich ein so einen hohe summe zu zahlen. Der Patentinhaber möchte lediglich eine entschädigung von 25 euro pro gerät. Eine angabe wer die anderen geräte hat. Eine unterlassungserklärung. Desweiteren will er einen vernichtungsnachweis von dem einen angeboteten gerät. Dies ist laut gesetz ja schon nicht rechtens da ich es ja für privat nutzen darf. Desweiteren sind die kosten von 2500 euro reine anwaltskosten. Die ich nicht bereit bin zu zahlen den die vorderungen die der patenbesitzer stellt hätte man auch ohne anwalt klären können

Kommentar von Rizzo am 1. Januar 2008 19:12

Hätte man können, aber er ist berechtigt, einen Anwalt einzuschalten. Wenn du nicht gerade bereit bist, noch ein paar tausend Euro hinterherzuwerfen, bitte doch deinen Anwalt, außergerichtlich die Angelegenheit beizulegen. In einem solchen Fall würde ich 1. Unterlassungserklärung unterzeichnen, 2. alle Forderungen des Herstellers erfüllen, gleich ob berechtigt oder nicht und 3. all das unter der Voraussetzung, dass der angegebene Streitwert und damit auch die Anwaltskosten erheblich abgesenkt werden. Beurteilen können das am besten Fachanwälte. Wenn du Rechtsschutz hast, tritt dieser zwar nicht ein, kann dir aber evtl. zusätzliche Infos über einen dort erreichbaren Fachanwalt zur Verfügung stellen (i. d. R. tun die RS-Versicherer das kostenlos, bei uns z. B. ist diese Beratung mitversichert, bei vielen anderen halt auch). Vielleicht kannst du damit die Kosten halbieren. Also mein Tipp wäre volle Kooperation unter der Bedingung, Streitwert und Kosten deutlich, mindestens aber 50% zu reduzieren.

Kommentar von slssg583 am 1. Januar 2008 19:20

Genauso stellte ich mir das vor. Ich unterschreibe ohne probleme eine unterlassungserklärung, Zahl ihm gerne 25 euro pro gerät, schick ihm das eine gerät auch gerne zu damit er es vernichten kann. nur will ich nicht dei anwaltskosten von 2500 euro zahlen. Was ist eigendlich wenn nochmal eins der geräte auftaucht. Ich kann nicht sagen wo die hin sind. die wurden auf treffen verschenkt.

Kommentar von Rizzo am 1. Januar 2008 19:28

Diesbezüglich würde ich ihm eine eidesstattliche Erklärung anbieten, die die Anzahl und den Verbleib der Geräte beschreibt, und dass du darüber tatsächlich nicht mehr weißt und auch nicht mehr machen kannst. Jedes Zeichen guten Willens kann evtl. ein paar Euros bringen. Wie gesagt, berate dich unbedingt nochmal mit deinem Anwalt darüber. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg bei den Verhandlungen. Toi, toi, toi!!!


Patentrechtsverletzung ja oder nein?

anonym
beantwortet von slssg583 am 1. Januar 2008 18:43
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Laut dem Deutschen Patentrecht is aber der Private bereich davon ausgenommen. Un da ich ja nur eins verkaufen wollte und es auch nur privat nutze. Fall ich doch in den freien Privaten bereich

Kommentar von Filmproduzent am 1. Januar 2008 18:46

Frage halt vorsichtshalber nochmal Deinen Patentanwalt. Übrigens um welches Produkt geht es hier? Das es meine Meldung mehrfach brachte war ein PC-Fehler.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 1. Januar 2008 18:46

Sobald Du verkaufst und wenn es nur ein Stück ist verstößt Du gegen das Patentrecht.



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