Liebe Herr Matthias, sobald Sie in die Mietvertrag eine extraentschädigung für die Garten Nützung hier 75,00€/Monat, vereinbart haben es ist durchaus möglich diese zu kündigen unter einhaltung des 3Monatigen Kündigungsfrist. Da diese Garten diese Anwesen gehört, können Sie die Pflege dafür auf die Mieter aufschlagen bzw. Nebenkosten. Normalerweise zahlt mann nicht extra für Gartennützung, mann darf diese benützen, die kosten sind schön in die Wohnungskaltmiete mitdrin.
grundsätzlich ist eine teilkündigung nicht möglich.
mich erstaunt, daß eine gartenmiete mit 75 € festgeschrieben wurde.
am besten nimmst du den mietvertrag und den schriftverkehr und lässt dich mal beim haus-und Grundbesitzerverein beraten. das ist eine institution für vermieter, die überschaubare kosten verursacht und in allen vermietungsangelegenheiten (z.B. auch Abrechnung) hilft.
bei der gelegenheit: wohnst du auch in dem haus? dann solltest du das auch ansprechen.
da es ein gesonderter vertrag ist hätte man auch gesonderte rücktrittsmöglichkeiten aushandeln können. somit müßten die auch für den mietvertrag geltenden möglichkeiten zählen. schon nach dem grund gefragt? ansonsten kompromiß finden
Wenn es keine besonderen Vertragsregelungen gibt, kann er den auch nicht kündigen. Kann ja auch nicht sagen, ich benutz mein Bad nicht ich kündige es.
Er kann ihn nur selbst weitervermieten (wie bei nem garagenstellplatz zB).
Das was der will bedeutet, das Auto aus dem Leasingvertrag rauszukaufen.
Das wird zu teuer.
Vergiss es, denn dein Leasinggeber wird nicht mitspielen und auf Erfüllung deines Vertrages bestehen.
Bei einer Finanzierung wären eher Möglichkeiten, die zu wandeln, weil ja das Fahrzeug dir gehört. Bei einem Leasing bist du nur Mieter des Autos und da bestimmt der Eigentümer (Bank, Leasinggesellschaft) nach welcher Musik du tanzen musst.
Das kann nur Deine Leasinggesellschaft beantworten, denn die müssen mit dem neuen Käufer einen neuen Vertrag abschließen.
Ganz nebenbei: So einfach kommst Du aus einem Leasingvertrag nicht raus.
Also zum einen hast du ja einen Leasingvertrag mit eventueller Übernahmemöglichkeit am Ende. Das kannst du natürlich nicht so ohne weiteres umwandeln. In jedem Fall muss hier der Vertrag geändert werden.
Außerdem ist die Überführung in das Privateigentum ein Verkauf von Anlagevermögen. D.h. du musst eine Einnahme verbuchen.