gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten auf Fragen von sirmace

Mietrecht - Kündigung des Gartenanteils aus einem Mietvertrag über Wohnraum

beantwortet von micky76 am 9. April 2009 21:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Liebe Herr Matthias, sobald Sie in die Mietvertrag eine extraentschädigung für die Garten Nützung hier 75,00€/Monat, vereinbart haben es ist durchaus möglich diese zu kündigen unter einhaltung des 3Monatigen Kündigungsfrist. Da diese Garten diese Anwesen gehört, können Sie die Pflege dafür auf die Mieter aufschlagen bzw. Nebenkosten. Normalerweise zahlt mann nicht extra für Gartennützung, mann darf diese benützen, die kosten sind schön in die Wohnungskaltmiete mitdrin.



Mietrecht - Kündigung des Gartenanteils aus einem Mietvertrag über Wohnraum

beantwortet von Obelhicks am 7. April 2009 12:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

grundsätzlich ist eine teilkündigung nicht möglich.

mich erstaunt, daß eine gartenmiete mit 75 € festgeschrieben wurde.

am besten nimmst du den mietvertrag und den schriftverkehr und lässt dich mal beim haus-und Grundbesitzerverein beraten. das ist eine institution für vermieter, die überschaubare kosten verursacht und in allen vermietungsangelegenheiten (z.B. auch Abrechnung) hilft.

bei der gelegenheit: wohnst du auch in dem haus? dann solltest du das auch ansprechen.



Mietrecht - Kündigung des Gartenanteils aus einem Mietvertrag über Wohnraum

beantwortet von oberaden am 7. April 2009 11:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da es ein gesonderter vertrag ist hätte man auch gesonderte rücktrittsmöglichkeiten aushandeln können. somit müßten die auch für den mietvertrag geltenden möglichkeiten zählen. schon nach dem grund gefragt? ansonsten kompromiß finden



Mietrecht - Kündigung des Gartenanteils aus einem Mietvertrag über Wohnraum

beantwortet von Easyliving am 7. April 2009 11:35
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn es keine besonderen Vertragsregelungen gibt, kann er den auch nicht kündigen. Kann ja auch nicht sagen, ich benutz mein Bad nicht ich kündige es.

Er kann ihn nur selbst weitervermieten (wie bei nem garagenstellplatz zB).



Geschäftsleasing in Privatfinanzierung umwandeln

beantwortet von wfwbinder am 20. Februar 2009 07:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das was der will bedeutet, das Auto aus dem Leasingvertrag rauszukaufen.

Das wird zu teuer.



Geschäftsleasing in Privatfinanzierung umwandeln

beantwortet von Regenmacher am 18. Februar 2009 18:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vergiss es, denn dein Leasinggeber wird nicht mitspielen und auf Erfüllung deines Vertrages bestehen.

Bei einer Finanzierung wären eher Möglichkeiten, die zu wandeln, weil ja das Fahrzeug dir gehört. Bei einem Leasing bist du nur Mieter des Autos und da bestimmt der Eigentümer (Bank, Leasinggesellschaft) nach welcher Musik du tanzen musst.



Geschäftsleasing in Privatfinanzierung umwandeln

beantwortet von jbinfo am 18. Februar 2009 18:02
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann nur Deine Leasinggesellschaft beantworten, denn die müssen mit dem neuen Käufer einen neuen Vertrag abschließen.

Ganz nebenbei: So einfach kommst Du aus einem Leasingvertrag nicht raus.



Geschäftsleasing in Privatfinanzierung umwandeln

beantwortet von svanny am 18. Februar 2009 17:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also zum einen hast du ja einen Leasingvertrag mit eventueller Übernahmemöglichkeit am Ende. Das kannst du natürlich nicht so ohne weiteres umwandeln. In jedem Fall muss hier der Vertrag geändert werden.

Außerdem ist die Überführung in das Privateigentum ein Verkauf von Anlagevermögen. D.h. du musst eine Einnahme verbuchen.



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.