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Antworten auf Fragen von siogai

Ist eine Bank berechtigt, den bestehenden Freistellungsauftrag von 100 Euro anteilmäßig zu kü

beantwortet von evistie am 17. April 2007 13:29
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Sorry, aber ich weiß im Moment gar nicht so recht, worüber Du Dich aufregst. Wenn Du KEINEN Freistellungsauftrag erteilst, wird von der Bank in voller Höhe einbehalten, egal, ob Du Dir das hinterher wiederholen kannst oder nicht. Nun hast Du einen erteilt und die Sparerfreibeträge werden danach halbiert. Die Banken haben darauf generell reagiert, indem sie ihren Kunden mitteilten "Achtung, Änderung - Sie brauchen nichts zu veranlassen, wir passen automatisch die Freistellungsbeträge an - wenn Sie damit nicht einverstanden sind, stellen Sie einen neuen Freistellungsauftrag". Und da Du offenbar nicht selbst aktiv geworden bist, hat die Bank das Angekündigte vorgenommen. Du kannst jederzeit Deinen Freistellungsauftrag neu anpassen, aber was Dir jetzt passiert ist, solltest Du unter "dumm gelaufen" abbuchen, denn es war letztendlich Dein Versäumnis und nicht "Frechheit" der Bank.



Ist eine Bank berechtigt, den bestehenden Freistellungsauftrag von 100 Euro anteilmäßig zu kü

beantwortet von copiler am 17. April 2007 13:29
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Der Bundestag hat am 29. Juni 2006 das Steueränderungsgesetz 2007 verabschiedet.

Die bisherigen Freistellungsaufträge werden zum Stichtag 1. Januar 2007 von den Kreditinstituten automatisch auf 56,37% der bisherigen Summe gekürzt und u.U. auf den vollen Euro aufgerundet. Dies geschieht, sofern der Steuerpflichtige nicht selbst aktiv wird. (siehe Bundesministerium für Finanzen)



Ist eine Bank berechtigt, den bestehenden Freistellungsauftrag von 100 Euro anteilmäßig zu kü

beantwortet von UlfDunkel am 17. April 2007 12:36
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Ein Vertrag ist ein Vertrag.

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 17. April 2007 12:47

Jaja, immer feste druff. Wer einfache, klare Sätze nicht mehr versteht, gibt DaumenRunter. Oder liegt's an meiner Person?

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 17. April 2007 13:18

Ich glaube nicht, daß die Daumenrunter mit Deiner Person zusammenhängen, sondern mit Deiner (etwas zu) knappen Antwort. Ich frage mich beispielsweise, was meinst Du hier mit "Vertrag"?

Kommentar von B4ddce52b946383de4496f75dee7ce04smallcopiler am 17. April 2007 13:26

Man sollte besser nicht antworten, wenn man von bestimmten Sachen keine Ahnung hat. Es gibt nämlich geänderte Steuergesetze und da ist "Vertrag nicht Vertrag" V

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 18. April 2007 11:40

@copiler: Steuergesetze können m.E. nicht einfach so geschlossene Verträge aushebeln. Wo kämen wir denn da hin?



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