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Antworten auf Fragen von simone1908

Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

beantwortet von suseundronny am 28. Oktober 2008 18:12
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Wenn AG Aufhebungsvertrag nicht zustimmt, kannst du nichts machen, musst dich an gesetzliche/vertragliche Kündigungsfrist halten. Auch wenn du dann einen auf Krank machen würdest, kannst du ja trotzdem nicht bei anderen AG beginnen. Im Normalfall kann man sich einigen, da alter AG ja auch keinen Vorteil hat, wenn AN gehen will und man ihn nicht lässt, ist die Arbeitsmoral nicht so wie sie sein sollte, vielleicht gibt es einen fairen Kompromiss.

Kommentar von simone1908 am 28. Oktober 2008 18:23

Der faire Kompromiss soll wieder eher zu meinen Lasten gehen. Der AG verhält sich genau so, wie er sich die ganze Zeit schon verhalten hat. Naja, so richtig schlau bin ich jetzt auch noch nicht. Aber trotzdem Danke. Danke auch den anderen Antwortenden.



Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

beantwortet von Shaman am 28. Oktober 2008 17:55
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Bei einem Aufhebungsvertrag gilt das Datum an dem Vetrag gemacht wird,ausser beide Parteien einigen sich auf ein anderes Datum. Entsprechend danach richtet sich auch die Lohnfortzahlung.



Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

beantwortet von wiesudennblues am 28. Oktober 2008 17:53
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Ich kann aus Deiner Frage nicht erkennen, ob Du bereits einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen hast. Falls nicht: Ein Aufhebungsvertrag nützt nur dem Arbeitgeber, weil er somit sauber mit geringsten Kosten den Arbeitnehmer los wird, meist wird dem dann noch das Arbeitslosengeld gesperrt... Meine Empfehlung: Such Dir was Neues und kündige, sobald Du was passendes gefunden hast.

Kommentar von simone1908 am 28. Oktober 2008 17:58

hallo blues, danke für die schnelle Antwort. Jedoch wollte / will ich den Aufhebungsvertrag, weil ich es da nicht mehr aushalte. Ich habe es nicht (mehr) nötig, mich so behandeln zu lassen. Erst meinte Personal auch, es geht klar - habe ja noch vor Auslauftermin genug Urlaub etc. abzubummeln - und jetzt wird denen erst einmal bewusst, dass mein Job nicht von hinz und kunz gemacht werden kann.... und sie kommen ins schleudern. sie merken jetzt wohl erst einmal, was sie angerichtet haben... Und wollen jetzt, dass ich ihnen entgegenkommen!!!



Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

beantwortet von angie760 am 28. Oktober 2008 17:52
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Wenn der Aufhebungsvertrag kein bestimmtes Datum zeigt,sondern nur das Datum bei der Unterschrift,gilt das Unterschriftsdatum.Dann kannst Du sofort zu Hause bleiben.Es sei denn,daß da aufgeführt wurde,daß der Aufhebungsvertrag zum ... gültig ist,so mußt Du diese Zeit noch da arbeiten.



Arbeitsrecht - Aufhebungsvertrag

beantwortet von kittykat77 am 28. Oktober 2008 17:51
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Du mußt nur die ganz normale, im Vertrag festgelegte Kündigungszeit einhalten...

Kommentar von simone1908 am 29. Oktober 2008 23:31

Liebe Kitty, das stimmt. ich habe dummerweise die für meinen AG zuständige Kündigungszeit auch als die meinige angesehen. Erst ein Kollegin hat mich heute auf das Richtige gebracht. Habe mir auch gleich ein aktuelles BGB gekauft. Laut § 622 beträgt die gesetzl. Kündigungsfrist für Arbeiter und Angesteller vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats. Der AG jedoch muss die längeren Fristen einhalten, wenn er mich kündigt. Da liegt der Knackpunkt. Das wusste ich so gar nicht. Ich kannte das von früher - oder habe ich das da auch schon falsch verstanden - dass beide Seiten immer diese Fristen einhalten müssen. Viele Grüße



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