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Antworten auf Fragen von simon0302

Hat meine freundin anspruch auf unterhalt von ihrer mutter

beantwortet von Nicoleta1151402 am 4. Oktober 2009 12:00
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du bekommst kein Unterhalt von deinen Eltern und kannst auch nichts dagegen machen.Weil es ein neues Gesetz gibt .Wonach Kinder erst mit 25 Jahen ausziehen dürfen, es sei denn du bist schwanger. hast du dein eigenes Einkommen und kannst dich alleine mit deinen Freund ernähren dann darfst du vorher ausziehen.Aber ansonsten bekommst du garnichts auch keine zuschüße vom Amt.

Kommentar von C3a363d3aaf2e3219d8724d6e68f8337smallgudrun0609 am 5. Oktober 2009 07:43

die Reglung kenne ich noch garnicht? Wenn Jugendliche im Streit ausziehen wollen, steht ihnen kein Unterhalt oder Zuschüsse vom Staat zu?

Kommentar von Simple_avatar1smallNicoleta1151402 am 5. Oktober 2009 13:43

Nein,nur wenn man sich devinitiv selbst versorgen kann.Bei uns in der Familie war genau das gleiche Problem meine Nichte wollte auch einfach ausziehen und war beim Amt.Die haben Ihr aber gesagt das dies nur möglich ist ,wenn sie selbst genug verdient.Weil es sich viele zu einfach machen und mit 18 Jahren einfach ausziehen.Das Amt muß es dann jedesmal finanzieren .Obwohl sie als Notlüge auch gesagt hat, das sie Streß zuhause hat und die Wohnung zu klein wäre. Ohne Anmeldung sind welche vom Amt rausgekommen und haben von meinen Bruder sogar die Wohnung begutachtet und sind zu den Entschluß gekommen ,das sie zuhause bleiben muß.Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen.

Kommentar von Simple_avatar1smallNicoleta1151402 am 5. Oktober 2009 14:23

Bei mein Bruder war das letztes Jahr der Fall.Aber meine Nichte bekommt jetzt ein Baby war auch beim Amt nochmal und nun darf sie sich eine kleine Wohnung von 60qm Suchen.(45 qm für sie und weitere 15qm fürs kind)

Kommentar von C3a363d3aaf2e3219d8724d6e68f8337smallgudrun0609 am 5. Oktober 2009 21:56

Ja, danke!Liebe Grüße Gudrun



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von Indy72 am 15. April 2009 11:00
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Sachen zu pfänden heißt nicht, das man sie gleich verkaufen darf. Im Prinzip wäre eine Pfändung nur dann zulässig, wenn du den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen wärest. Ein Verkauf der gepfändeten Sachen, also eine Liquidation wäre nur dann angebracht, wenn du dem zugestimmt hättest oder den Schuldendienst eingestellt hättest, egal weshalb. Selbst bei einer gerichtlichen Pfändung von Wertsachen durch den Gerichtsvollzieher werden diese nur selten mitgenommen, sondern der GV klebt einen "Kuckuck" drauf, also einen Pfandsiegel, so dass die Sachenweiterhin im Besitz des Schuldners verbleiben und er sie auch benutzen darf. Eine Beschlagnahme wäre nur bei hochwertigen und leicht veräußerbaren Sachen vertretbar, wenn die Gefahr bestünde, dass der Schuldner sich damit aus dem Saub macht. Das Wäre bei neuwertigen Sportwagen (o.ä.) oder Schmuck der Fall.



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von PaulettaBaby am 15. April 2009 10:58
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nein, du bist der eigentümer. er als besitzer kann das zeug nur weiterverkaufen wenn du ihm alles übereignet hast, wenn er also rechtmäßiger besitzer geworden ist. -> §929 BGB

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:01

So ist es.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 15. April 2009 11:36

Quatsch. Mit der Übereignung wird der Besitzer Eigentümer und nicht rechmäßiger Besitzer....



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von anjanni am 15. April 2009 10:58
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Nachdem ich den Text dreimal gelesen haben, habe ich vielleicht auch (fast) ohne Punkt und Komma verstanden, worum es geht.

Ist der Bekannte, bei dem Du die Schulden hast, derselbe, der Dein Eigentum verwahrt?

Vermutlich habt Ihr keinen "Vertrag" darüber, daß er Deine Sachen aufbewahrt. Kannst Du nachweisen, daß es Dein Eigentum ist? - Dann darf der Bekannte Deine Sachen natürlich nicht einfach verkaufen - unabhängig davon, ob Du Schulden bei ihm hast oder nicht. Tatsächlich müßten die Käufer die Sachen sogar an Dich wieder herausgeben.

Ich persönlich würde mein Eigentum bei diesem Bekannten nicht stehenlassen. Entweder würde ich die Sachen bei mir lagern oder einen anderen Bekannten bitten, die zu verwahren.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:03

Wer Schulden ohne Vertrag macht, geht ein erhöhtes Risiko ein, egal ob als Gläubige oder Schuldner.



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von Opalw am 15. April 2009 10:56
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Wenn du deine Schulden jeden Monat regelmäßig abzahlst, darf er deine Sachen nicht verkaufen. Er muss beweisen, das du nicht bezahlt hast. Ideal wäre es, wenn du es mit Kontoauszügen beweisen kannst, dann bist du auf der sicheren Seite. Verkauft er deine Sachen trotzdem, kannst du ihn anzeigen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 15. April 2009 11:04

Solange der Frager seine Schulden bedient, darf der Gläubiger den Pfand so oder so nicht veräußern!



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von Ulibaerchen am 15. April 2009 10:54
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Nein. ^^



Verkauf von eigentum durch eine zweite person ?

beantwortet von experte2009 am 15. April 2009 10:54
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Nein darf die nicht, ist trotzdem kein Rechtsberatungsforum hier.

Kommentar von simon0302 am 15. April 2009 11:57

du hast bestimmt auch mal ne frage wo du nicht gleich zum anwalt gehen willst aber trotzdem danke



streit in der familie

beantwortet von pukka09 am 9. April 2009 10:40
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Hallo Simon,

tut mir leid, dass du gerade so eine stressige Zeit durchmachst! Ich arbeite bei der Firma wwproduction in München, die für den Sender RTL das Format "Mitten im Leben" produziert. Diese Sendung begleitet Menschen in ihrem Alltag und zeigt sie in wichtigen oder außergewöhnlichen Lebensphasen. Vielleicht möchtest du ja mal mit mir quatschen und über deine "Schwiegermutter" erzählen. Ich bin erreichbar unter (089)9601-6730 oder valerie.jahnke@wwproduction.com! Das Telefonat wäre total unverbindlich und einfach nur für dich und mich zur Info, um was es genau geht und wo das Problem liegt. Ich würde mich freuen, wenn du dich bei mir meldest! Machs gut Valerie Jahnke



streit in der familie

beantwortet von Drachenbaum am 9. April 2009 10:11
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Mache einen Kurs in "gewaltfreier Komunikation" nach Rosenberg. Wenn ich alle Deine Fragen lese, wird Dir das in deinem gesamten Leben noch sehr, sehr viel helfen.

Versuche, dich in die andere Seite hineinzuversetzen und selbst zu fühlen, was die Gründe sind, daß sie Dich so ablehen (auch, warum Deine Mutter os sauer auf dich ist!).

Wenn du es nicht weißt, dann frage sie. Möglichst sachlich und direkt, nicht über die Tochter, auch nicht in Anwesenheit deiner Freundin. Und bleibe sachlich und objektiv. Da das sehr schwierig wird, eben Training mit o.g. Kurs.

evtl. schreibst du dir Deine Fragen vorher auf und schläfst ein paar Tage drüber. Fragst dich, ob Deine Fragen verletzend sind. Schreibst dir auch auf, wei Du ohne Angriff und Beschuldigungen mitteilen kannst, wie Du Dich damit fühlst, was sie bei dir (und Deiner Freundin) auslösen. (auch dabei hilft dir der Kurs! Oder, wenn du gut bist, ein entsprechendes Buch darüber!)

evtl. suchst du Dir einen Mittler: Den Bruder Deiner Freundin, Einen Freund der Familie, der nciht so betroffen ist odere andere Menschen, die weniger selbst betroffen sind und dadurch schon objektiver sein können.

Verhandle über einen "Waffenstillstand", damit beide Seiten nocheinmal Gelegenheit bekommen, sich besser kennen zu lernen und gegenseitige Vorurteile abzubauen.



streit in der familie

beantwortet von firstguardian am 9. April 2009 10:03
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Die Eltern üben keine einfluß mehr aus! die können höchstens durch finanzielle Knauserigkeit Ärger bereiten.



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