die Kinder können (haben gesetzlichen Anspruch bei-) zu beiden Ex-Ehepartnern- sofern diese leiblicher Vater/Mutter der Kinder sind (nicht selbstverständlich..)
Sofern dein Gatte noch Kontakt mit den Kindern hat, haben wird, haben darf - ich weiß ja jetzt die umstände der Scheidung nicht..ist ein Wechsel zur Mutter/ zu dir nur unnötiger Verwaltungsaufwand..da es auch keinen finanziellen Nachteil oder Vorteil durch Kinder in der Familienversicherung gibt..
Ist dein Ex-Gatte unzuverlässig (weil es schon immer wieder mal etwas Papierkram auszufüllen gibt...) und du wünschst keinerlei Kontakt mehr, dann sollten die Kinder wohl zu dir wechseln, was kein Problem darstellt..
wenn die Kinder "schon fast aus dem Haus sind", also sich eh um ihre eigene Post kümmern, dann kannst du auch sie mal fragen :) Eine Tochter möchte vielleicht eher das die Mutter die Frauenarztrechnungen bekommt ;)
Vor Scheidung: Die Kinder können bei jedem versichert sein, so lang keiner über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Dann müssen die kinder bis zu Scheidung bei diesem versichert sein. Nach Scheidung können Sie bei der Peson versichert sein, bei der die Kinder wohnen, also gemeldet sind.
Die Kinder sind bei dem Elternteil versichert der über Einkommen verfügt. In dem Fall wohl beim Vater.
nissaja am 5. März 2009 20:13 Jiiep. So kenne ich es auch DH
Eifelmensch am 5. März 2009 20:13 Reine Spekulation!
genau, die Kinder sind Mitversichert...
Kannst dich hier informieren http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html
ja, können aber auch weiterhin bei dir versichert werden
NICHT Bei "freiwillig" = Privat versichert..
Eifelmensch am 5. März 2009 20:12 sie hat nichts von privat geschrieben!
Wenn Sohn volljährig ist und nicht in Ausbildung besteht kein Anspruch auf Unterhalt. Auch kein "Notunterhalt" sowas gibt es nicht.
jeder Arbeitslose der nicht krank und arbeitsfähig ist hat Anspruch auf hartz4
Stelle einen Antrag auf Kindergeld bei der Kindergeldstelle deiner Agentur für Arbeit, bzw. den müssen die Eltern stellen. Bis 25 Jahre steht Kindergeld zu, egal was er macht, außer er verdient selber.
Meisttollerant am 7. Juli 2008 20:46 Antrag bekommst du aus dem Netz. www.arbeitsagentur.de
Wenn er unter 21 und arbeitslos gemeldet ist,
dann ist das allein schon ein Grund, Kindergeld zu beantragen und zu bekommen.
Ansonsten müsste die Ausbildung m. E. eine Grund für Kindergeld sein.
Frag mal bei http://forum.jurathek.de im Forum "Kindergeld und Co."
Ansonsten: Einfach mal beantragen! Schadet nix.