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Bitte nicht vergessen, das die Miete vom Gesamtbetrag gekürzt wird. z.B. wenn man 1000 Euro inkl. aller Nebenkosten ( außer Garage oder Stellplatz ) zahlt sind es bei 5% 50 Euro.
Ich empfehle, neben der Mietminderung von 5 % das Zurückbehaltungsrecht über weitere 20 % der Miete auszuüben, dadurch wird der Druck erhöht. Muss aber später nach Beseitigung des Mangels nachgezaht werden. Über beide Maßnahmen musst du den Vermieter schriftlich informieren. Realisierung erst ab übernächstem Monat, auch rückwirkend bis zu 6 Monate und ausgehend von der Bruttomiete. Vor einer Kündigung brauchst du keine Angst zu haben, du handelst legitim. Die befürchtete Kündigung wäre unwirksam.
also hast du den Mangel schon schriftlich angezeigt und eine Frist gesetzt. Wenn die Frist verstrichen ist, kannst du der Verm.ges.mitteilen, dass du die Miete kürzt. 20% erscheinen mir jedoch zu hoch. Ich denke ca. 5% mehr ist nicht drin. Solltest du noch nichts schriftlich festgelegt haben, musst du dies erst noch nachholen. 20%ige Mieterhöhung kann der Vermieter auch machen, wenn die letzten 3 Jahre keine Erhöhung war und die Höhe innerhalb des Mietspiegels liegt. Andere Vermieter machen da gleich zwei Erhöhungen daraus. siehe meinen Beitrag v.23.7.Modernisierung, Sanierung.
siggischmidt am 29. Juli 2009 21:45 Danke für die kompetente Antwort!
Bin allerdings immer noch versucht zu pokern! ;)
Haesilein1951 am 29. Juli 2009 21:49 würde ich wirklich nicht machen. Lass es lieber nach Fristablauf selbst reparieren. Weist Du denn noch welche Firma das gemacht hat. Vielleicht schläft ja auch der Sachbearbeiter Der Whg.ges.
siggischmidt am 29. Juli 2009 22:01 Die Firma hat ihren Sitz 400 KM von hier, die haben den kompletten Straßenzug innerhalb einer Woche mit neuen Fenstern versorgt.
Ich glaube nicht das es denen in ihre Kalkulation passt, deswegen noch mal jemanden los zu schicken. :)
Abgesehen davon, melde ich den Mangel seit Dezember 2008 jeden Monat aufs neue.
Schwer nachzuvollziehen, das da seit nem halben Jahr gepennt wird....
Das mit der Mietkürzung würde ich lassen... da kannste ganz schnell den gerichtsvollzieher im Haus haben! Am besten du erstattest eine Anzeige!
Wie kann man in nur 2 Sätzen einen solchen Blödsinn verzapfen?
Selbstverständlich kann er unter diesem Umständen Mietminderung geltend machen.
Und was soll er denn Anzeigen? Strafbares Nichtverschalen eines neues Fensters?
siggischmidt am 29. Juli 2009 21:38 Was wollen sie denn mit nem Gerichtsvollzieher?
Die gekürzte Miete lege ich eh bei Seite, bis der Fall geklärt ist.
albatros am 30. Juli 2009 09:25 Mietminderungen bedeuten, dass um diesen Betrag die Miete gemindert wird. Dieser Betrag wird nicht nachgezahlt nach Beseitigung des Mangels. Etwas anderes ist es, wenn das Zurücbehaltrecht über einen angemessenen Teil der Miete ausgeübt wird. Dieser Mietanteil ist nach Abstellung des Mangels nachzuzahlen, unterliegt aber der dreijährigen Verjährung.
Haesilein1951 am 29. Juli 2009 21:40 wir sind hier im Mietrecht und nicht im Strafrecht. Die Polizei würde nur darüber lachen, da sind sie nicht zuständig.
Die Mietminderung sollte sich in diesem Fall auf die Größenordnung beschränken, die auch für undichte Fenster rechtsüblich ist, und das sind 5% pro einzelnem Fenster.
Spürbare "Denkzettel" können nach hinten losgehen.
siggischmidt am 29. Juli 2009 21:37 Danke für die Antwort!
Wegen dem "Denkzettel", der nach hinten losgehen kann, frage ich ja! :)
5 % Ist ja schon mal eine Hausnummer, wobei ich dabei wieder daran denke, das schon einige Mieter wg. der erhöhten Miete ausgezogen sind und es dementsprechend bereits einige leere Wohnungen gibt.
Da sehe ich die Gefahr, das sie mich deswegen gleich rausschmeissen, als eher gering an. ;)
Lieber weniger Miete kriegen, als gar keine!
So schnell kriegt man keinen Mieter raus (leider, wie ich als Vermieter sagen muss).
Also mit 5% bist Du rechtssicher dabei. 20% Mieterhöhung ist übrigens verdammt viel. Bei reinen Modernisierungsmaßnahmen dürfen auch nur 11% der Modernisierungskosten jährlich umgelegt werden.
siggischmidt am 29. Juli 2009 22:05 Jap, ich kenne das Problem, von Bekannten... :)
Ich denke ich werde ersteinmal pauschal die 5% der letzen 7 Monate auf einmal abziehen, ab dann die 5% jeden Monat neu.
Ich bin halt n Spielertyp, mal gucken was passiert! :)
albatros am 30. Juli 2009 09:21 Die 11 % könnten aber durchaus eine 20%ige Mieterhöhung bewirken.
Wie eine Erhöhung der Kaltmiete um 11% dann eine Erhöhung um 20% bewirken kann, musst Du mir mal vorrechnen.
Ich denke,es kommt auf die Erziehung und das soziale Umfeld an.
abgestimmt für: Kann man nicht verallgemeinern...blabla