Hi Leute,
Also hier mal die genaue Rechtslage mein Bester Freund ist RA im Medien Recht.
Die Seite Kino.to selber ist nicht illegal. D.h. das besuchen dieser Seite ist nicht Strafwürdig.
Das anschauen der Filme ist in einer Grauzone die Rechtlich nicht genau definiert ist. Sonst wären ja auch solche Seiten wie youtube.com und andere Illegal, da man sich ja auch da Fernsehbeiträge anschauen kann wo das Uhrheberrech ja beim Fernsehsender liegt.
Das Uhrheberrecht wird vom Betreiber dieser Seite verletzt, nicht von dem der sich die Filme anschaut und nicht downloaded. Der Betreiber dieser Seite mach sich nach Deutschen Recht strafbar. Allerdings kann er nie nach Deutschen Recht verurteilt werden da der Betreiber nicht in D ansässig ist. Er ist noch nichtmal in der EU ansässig er sitzt in einem Dritt Staat der ganz andere UHS Gesetze hat wie wir oder die EU. Somit kann er hier nicht belangt werden.
Wer allerdings sich die Filme Downloaded macht sich strafbar ( Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren auch für erst Täter ). Also finger weg vom Download.
Man muss aber sagen das die Filmindustrie logischerweise darauf verweist das allein das Anschauen illegal sei, weil sie so Druck auf die Seher ausüben kann in dem man den Nutzern Angst macht das man hart bestraf wird. Der Justitz geht es weniger um de kleinen Mann der sich ab und zu mal ein Lied oder sonst was Lädt, es geht um die Großen Fische die 24 Stunden lang laden und das dann noch vertreiben.
Also das anschauen wird nicht verfolgt da man sich in einer Grauzone bewegt die nicht eindeutig geregelt ist.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.