Wenn er es will und nicht die mama ;-)es gibt bambinigruppen meiner ist mit 4 schon dort gewesen .....und hat spass....gruß s.
Also ich habe eine Whg angemietet zum 1 mai die jetztige mieterin hat selber gekündigt zieht aber nun nicht aus .ich muss natürlich auch aus meiner whg raus und suche jetzt nach möglichkeiten in meine whg rein zu kommen .Mein Vermieter leitet eine Räumungsklage ein aber diese dauert natürlich und eine schnellere lösung wäre mir natürlich lieber
teardrop1109 am 30. April 2009 19:22 Da hast du Recht, das kann dauern. Kann natürlich verstehen, dass du in die Wohnung möchtest. Wenn die Dame etwas betagter ist, kann es sogar noch länger als die von mir genannten 3 Wochen dauern - tut mir Leid, dass ich dir nichts anderes sagen kann. Vielleicht wird es ja doch schneller als gedacht:-)
Danke erstmal .Mein Vermieter lebt in england ist also nicht zur stelle wie läuft das mit der dem Räumungsurteil per einstweilig Verfügung mit Sofortvollzug beim Amtsgericht .?
Ich befürchte das Du da nicht weit kommen wirst. Du bist nicht Eigentümer der Sache (Wohnung) und da bezweifele ich das das Amtgericht tätig wird. Dein Verhältnis hat was zwischen Dir und Deinem Vermieter zu tun. Zum Vormieter hast Du Null Verhältnis, außer das dieser im Weg ist. Das der Vermieter in England lebt spielt keine Rolle.