Das scheint mir grundsätzlich korrekt, sofern beide zu je 50% Miteigentümer sind. Man sollte allerdings bedenken, dass der Verkaufswert einer Immobilie immer erst nach notarieller Beurkundung feststeht. Ob also im vorliegenden Fall tatsächlich € 450000.-- durch einen Verkauf zu erzielen sind, weiß man erst, wenn man den Käufer gefunden hat. Und die Bank muss der Ablösung und dem Verkauf zustimmen.
Das ist eben eine Behörde der Stadtverwaltung. Und wenn die mittags schließt, machen das alle.
Es gibt andere Städte, in denen z.B. mittwochs nachmittags alles geschlossen ist. Dafür sind die dann freitags nachmittags für ihre Bürger da.
Hallo,es ist richtig,für solche Vermögenstrennung kommst Du absolut ohne (Scheidungs) Anwalt nicht aus. Sonst läufst du Gefahr,Geld zu verlieren (die Mitwirkung vom Scheidungsanwalt bezahlt sich schon selbst,aus der einfachen Tatsache,dass du ohne seine Mitwirkung gewissen Betrag sowieso verlierst.
2,-nur seine Mitarbeit wird es zu einem gut geordneten Ablauf geben.Rosenkriege sind schrecklich,brigen außer Ärger nichts,und vielleicht kann man trotzdem in Ruhe und Achtung sich trennen. Ausserdem ohne Anwalt wirst du viel mit Nerven, Zeit und Unsicherheitund bezahlen müssen und wie vorher gesagt, auch Geld verlieren. 3.-Nimm dir explizit einen SCHEIDUNGS-Anwalt, auch wenn Ihr nicht verheiratet sein solltet (weiss ich nicht,ist aber gleich). Die gesetzeslage ist so schellliebig und komplex,dass die allgemeinen Anwälte (für Alles)sich nicht immer so gut dafür eignen;(vorsichtlich ausgedrückt) Grüsse
Die Rechnung ist falsch. Wenn Du das Plus durch zwei teilst, musst Du auch die Außenstände der Bank durch zwei teilen. Frag lieber einen Anwalt, der sich mit so was auskennt.
Nein, da er die -242 TEUR ja bereits in den Topf geworfen hat (siehe Rechnung).
Du machst dich strafbar, weil dir das Objekt nicht gehört und du gegenüber der Mieterin keinerlei Ansprüche hast. Das ist einzig und allein Sache des Vermieters. Und an Deiner Stelle würde ich etwas anderes suchen als meine Zeit mit solch eigenartigen gedankengängen zu verschwenden, denn da die Wohnung zum mietvertraglich vereinbarten Termin nicht zur Verfügung steht brauchst du den vertrag auch nicht einzuhalten und kannst ggf vom Vermieter Schadensersatz einfordern oder eine Ersatzwohnung
Wenn der Vermieter auf Räumung geklagt hat, musst du die richterliche Entscheidung abwarten. Schlösser austauschen geht gar nicht. Such dir besser gleich eine neue Wohnung, das kann lange dauern.
Ne Anzeige wegen Sachbeschädigung! Wenn jemand etwas unternehmen kann ist das die eigentümerin der Wohnung aber auch sie muss sich an gesetzlich Regelung halten und darf nicht einfach die Schlösser auswechsen dazu benötigt sie eine gerichtliche Räumungsklage und diese dauert in der Regel bis zu einem Jahr bis sie durchsetzbar ist. Da würd ich mir lieber was anderes suchen, und falls du schon einen Vetrag unterschrieben hast kannst du falls du Bock drauf hast auf nichterfüllung von Vetragsgegenständen klagen.