Ich fand den hier mit ein paar ganz guten Anregungen (ist fr eine Woche inklusive Rezepte): http://www.abnehmen.net/wissen/abnehmen/diaetplan-von-abnehmennet
ganz einfach je nach übergewichtsgrad bei extremem übergewich reicht umstellung auf vegetarisch bei leichterem übergewicht auf vegan. wer zusätzlich spazieren geht tagl.1std beugt sogar noch cellulite vor. erfahrungswert.
Ist rechtens, weil der Anbieter weder was für Umzug noch was für Partnerschaften "kann". Evt. noch mal versuchen, auf dem Kulanzweg eine günstigere Lösung zu finden oder damit drohen, den anderen Tarif sonst nach Ablauf auch zu kündigen und z.B. zur Telekom zu wechseln: http://telekom.dsl-flatrate-angebote.de/wechsel-zur-telekom/kabelanbieter-kabelfernsehen-zu-t-home-entertain-wechseln.htm
Du hast halt Mindestlaufzeiten unterschrieben.
Eventuell hättest Du eine Chance gehabt, wenn Du als Begründung "Haushaltsauflösung" geschrieben hättest. Manchmal gibt es da ein außerordentliches Kündigungsrecht. - Oder Du hättest jemanden finden können, der in Deinen Vertrag eingestiegen wäre (der Nachfolger in Deiner alten Wohnung z.B.).
Du kannst nicht von heute auf morgen einen Telefonvertrag kündigen. Was steht denn in Deinem Vertrag als Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist? Ob Dein Mann auch einen Vertrag beim gleichen Anbieter hat interessiert nicht weil er den ja für sich abgeschlossen hat. Vielleicht steht in den AGB`s ja etwas über ein außerordentliches Kündigungsrecht. Solltest Du mal lesen. Ansonsten wirst Du den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit erfüllen müssen.
Ruf doch mal bei der Verbraucherzentrale an, die müßen ja wissen in wiefern der Vertag bindend ist.
Das ist rechtens, an Vertragslaufzeiten muss man sich halten. Kündigung nutzt nichts zum Verkürzen, hilft nur gegen Verlängerung. Heist: wenn der Vertrag 24 Monate lief, du nach 4 Monaten kündigst, ist das leider dein Pech... so schwer das auch ist. Immer verhandeln und auf Kullanz hoffen, als Tipp fürs nächste Mal. Nachtrag: sein Vertrag hat nichts mit deinem Vertrag zu tun. Seinen als Grund angeben reicht nicht aus.
Natürlich bekommt sie Witwenrente, wenn dein Vater verstirbt.
Das sind doch nicht wirklich die Gedanken, die man hat , wenn man zu den Ösis zieht oder???
sebcin am 29. April 2009 20:59 nein das nicht. aber er Probleme mit dem Herzen und so, und da macht sie sich halt gedanken.
sebcin am 29. April 2009 21:04 sorry, man kann sich ja auch mal verschreiben. ich bin auch nur ein Mensch... du hast auch das e bei rente vergessen...