
Vielleicht hat er Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft oder will aus sonstigen Gründen keinen Sex.
Wenn Du nicht mit ihm darüber sprichst,wirst Du den Grund aber nie erfahren. Außer Du machst einen Überraschungsbesuch und testest dann seine Reaktion. Vielleicht hat er auch eine Andere, traut sich nicht es Dir zu sagen.

Im Durschnitt heißt es, dass die Kinder den Größendurchschnitt der Eltern erreichen. Habe ich mal gelesen. Aber wenn ich mir meinen Sohn anschaue, er überragt uns Beide und auch die Kinder im Bekanntenkreis, scheint diese Erkenntnis nicht mehr zu stimmen.

Ich versteh jetzt Deine Frage nicht so ganz. Wenn Du Dich nicht ausmustern lassen möchtest (was ein Grund wäre), ändert es nichts an Deiner eventuellen Einberufung. Außer an der Besoldung. Aber mit dem T2 wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gezogen.
T5 ist das Einzige, wo man nicht gezogen wird. Selbst die T7er (Könnte man fast als Tauglichkeit für Halbtote bezeichnen) werden ja alle gezogen.

Ich hatte mit Paypal noch nie Probleme, weder privat als Käufer, noch in der Firma als Verkäufer.

Ich frage mich jetzt ernsthaft, wie man ein Betriebssystem runter laden kann.
Jedenfalls geht es durch rechten Mausklick auf keinen Fall zu löschen.
Amducias am 1. November 2009 22:35 Wieso net? Ist nachher nur ne Iso. In den Papierkorb paßt diese in der Regel nicht und es bleibt dann nur die Option komplett zu löschen.
schurke am 1. November 2009 22:36 Ist mir völlig unklar, wie man ein Betriebssystem einfach löschen kann, so mit Mausklick.
Amducias am 1. November 2009 22:39 Wieso? Der löscht doch nur den download und des ist eine Datei!
schurke am 1. November 2009 22:42 Ok danke für Deine Aufklärung, ich hatte nebenbei noch anderweitig gefragt ob das geht. Hätte ich jetzt nicht gedacht. Der Download kann gelöscht werden, solange nicht installiert wurde.
Amducias am 1. November 2009 22:44 Jo kein Problem ☺
eltenjohn am 1. November 2009 22:41 Hier gibt's Betriebssysteme zum runterladenhttp://ubuntuusers.de/

Ja, wenn er so schlecht war.
hilfreiche antwort ^^

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bist Du Schulpflichtig, wenn Du keine Ausbildung beginst. Abbruch wird i.d.R. bestraft. Kann also schon gut möglich sein.
Meistens gehen die Behörden dann aber an die Eltern.
man muss nich nur ausbildung machen!!!! es gibt auch fsj ect
schurke am 30. Oktober 2009 00:05 Freies soziales Jahr geht auch. Du machst dann ja was und lernst dabei.
hihi..fsj= freies soziales jahr..oder eher freiwilliges soziales jahr ;)
schurke am 30. Oktober 2009 00:10 Sry, Du hast Recht, das ...williges wollte nicht in die Tasten :-)
hehe..kürze gern ab^^