Bei uns wurde die Stiefkindadoption abgelehnt. Richterin ist der Meinung mein Mann ist nicht in der finanziellen Lage im Fall einer Trennung für das Leibl. Kind und die zwei Annehmenden Kinder Unterhalt zu zahlen da sein Nettogehalt nicht ausreichend ist . Eine schriftl. Zusicherung das das Leibl. Kind Ihr Unterhalt weiterhin so erhält wie bisher lehnte Richterin ebenfalls ab , sie wollte das wir im Namen des leib. Kindes 17 Jahre ein Sparbuch anlegen mit einer summe von 9000 euro so das die monatli. Zahlung abgesichert ist im Falle einer Trennung von meinem Mann und mir . Leibl. Kind bzw Kindsmutter hat auch ein Schreiben ans Gericht geschickt das sie mit der adoption nicht einverstanden sind ...richterin äußerte dazu das dies aber nicht mit Ihrer Entscheidung zu tun hat . Obwohl es eine Anhörung war wurde nicht ein Kind dazu angehört es wurde gleich gesagt Nettogehalt ist nicht ausreichend von menschlichkeit war nichts zu spüren

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