Diese Liste enthält alle Antworten von schildi, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Die High School oder Secondary School ist eine weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs in Australien, der Volksrepublik China, der Republik China, Ghana, Hong Kong, Japan, Kanada, Neuseeland, auf den Philippinen, in Singapur, Südkorea, Südafrika und den USA. Sie stellt dort den letzten Abschnitt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung dar.(wikipedia)

glaube nicht http://www.verkaufsoffener-sonntag.org/frankfurt.htm

lege einen Tannenzweig auf die Heizung
wernilein am 5. Dezember 2009 15:31 genau,DH

rubicon66 am 5. Dezember 2009 17:33 Danke für diesen link,sehr interessant!

jeden Tag ,ein großes Glas mit Möhren, Orangen Zitrone,Apfel und etwas Öl frisch alles durch den Entsafter und viel an die frische Luft

Kindergeld bei Trennung
Das staatliche Kindergeld steht den Eltern gleichermaßen zu, es wird jedoch in der Praxis i.d.R. nur an einen Elternteil ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Ein Umzug des Kindes ist der Familienkasse mitzuteilen; ohne rechtlichen Grund gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Nur dann, wenn der Berechtigte bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben und er seinen Anspruch auf Kindergeld als erfüllt anerkennt, ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.
Auch dann, wenn die Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung leben, juristisch jedoch getrennt leben, bestehen zwei Haushalte. Da jedoch hier nur selten festzustellen ist, in welchem der Haushalte das Kind vorrangig lebt und versorgt wird. Könne die Eltern können untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll. Sollte ein Elternteil der Ansicht sein, daß das Kind alleine bei ihm im Haushalt lebt, so kann eine entsprechende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts angefordert werden oder aber die Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt werden.
Das Kindergeld wird sodann mit dem Kindesunterhalt verrechnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann grundsätzlich das hälftige Kindergeld vom geschuldeten Kindesunterhalt abziehen, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Die Anrechungsquote ist aber geringer, wenn der Unterhalt weniger als 135% des Regelbetrags nach der Regelbetrag - Verordnung beträgt. Die Anrechnungshöhe lässt sich deshalb aus entsprechenden Tabellen entnehmen. ( Anwalt Online)
