gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Diese Liste enthält alle Antworten von schildi, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Was ist die High school bei uns in deutschald oder österreich??

schildi
beantwortet von schildi am 6. Dezember 2009 10:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Die High School oder Secondary School ist eine weiterführende Schule des sekundären Bildungsbereichs in Australien, der Volksrepublik China, der Republik China, Ghana, Hong Kong, Japan, Kanada, Neuseeland, auf den Philippinen, in Singapur, Südkorea, Südafrika und den USA. Sie stellt dort den letzten Abschnitt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildung dar.(wikipedia)


Verkaufs offener Sonntag

schildi
beantwortet von schildi am 6. Dezember 2009 10:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Füher roch das ganze Haus nach Weihnachtsbaum, als der Tannenbaum ins Zimmer gebracht wurde. ...

schildi
beantwortet von schildi am 5. Dezember 2009 15:30
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

lege einen Tannenzweig auf die Heizung

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 5. Dezember 2009 15:31

genau,DH


Wer kennt noch mehr kirchliche unternehmen?

schildi
beantwortet von schildi am 5. Dezember 2009 17:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort
Kommentar von Aafae41d0ab717c934dfcd53e9c63580smallrubicon66 am 5. Dezember 2009 17:33

Danke für diesen link,sehr interessant!


Was sit ein Loft,Penthouse,Souterrain,Hochparterre bei Wohnungen steht das aber was ist das ????

schildi
beantwortet von schildi am 5. Dezember 2009 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

www.google.de eins nach dem anderen :-))


Vorbeugung gegen Erkältung bei Kindern

schildi
beantwortet von schildi am 31. Oktober 2008 13:08
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

jeden Tag ,ein großes Glas mit Möhren, Orangen Zitrone,Apfel und etwas Öl frisch alles durch den Entsafter und viel an die frische Luft


Muss ich das Kindergeld mit getrenntlebend. Vater teilen?

schildi
beantwortet von schildi am 25. November 2009 10:17
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Kindergeld bei Trennung

  Das staatliche Kindergeld steht den Eltern gleichermaßen zu, es wird jedoch in der Praxis i.d.R. nur an einen Elternteil ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt an den Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Ein Umzug des Kindes ist der Familienkasse mitzuteilen; ohne rechtlichen Grund gezahlte Leistungen können zurückgefordert werden. Nur dann, wenn der Berechtigte bescheinigt, das Kindergeld durch Weiterleitung erhalten zu haben und er seinen Anspruch auf Kindergeld als erfüllt anerkennt, ist ein Rückforderungsanspruch ausgeschlossen.

  Auch dann, wenn die Eltern noch in der gemeinsamen Wohnung leben, juristisch jedoch getrennt leben, bestehen zwei Haushalte. Da jedoch hier nur selten festzustellen ist, in welchem der Haushalte das Kind vorrangig lebt und versorgt wird. Könne die Eltern können untereinander bestimmen, wer das Kindergeld erhalten soll. Sollte ein Elternteil der Ansicht sein, daß das Kind alleine bei ihm im Haushalt lebt, so kann eine entsprechende Entscheidung des Vormundschaftsgerichts angefordert werden oder aber die Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse beantragt werden.

  Das Kindergeld wird sodann mit dem Kindesunterhalt verrechnet. Der unterhaltspflichtige Elternteil kann grundsätzlich das hälftige Kindergeld vom geschuldeten Kindesunterhalt abziehen, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt. Die Anrechungsquote ist aber geringer, wenn der Unterhalt weniger als 135% des Regelbetrags nach der Regelbetrag - Verordnung beträgt. Die Anrechnungshöhe lässt sich deshalb aus entsprechenden Tabellen entnehmen. ( Anwalt Online)


Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.