ja sicher.....man sollte sie sogar einsperren wenn sie die arbeit verweigern.....das war purer sarkasmus...achso nein dann würden sie zivildiener heißen
sarrex am 21. Juli 2009 18:39 et schon wieder....
Nicht einsperren aber das Geld kürzen, jeder andere arbeitet doch auch für sein Geld. Und zu dem einen Euro kommt ja noch das reguläre Geld hinzu. Einige Berufssparten verdienen vermutlich auch nicht viel mehr wie ein Hartz 4 Empfänger + 1 Euro Job verdient.
doch doch einsperren geht schon in ordnung + 2000€ verwaltungsstrafe....kürzen geht in ordnung sagen wir 280€ müssten mehr als ausreichen
sarrex am 21. Juli 2009 18:44 gegenwind,wir sind net in Österreich.....hannastgt,da hast du recht...manch zeitarbeiter hat mitunter weniger als ein Hartz4 1 euro jobber
ich schon...dazu würde ich noch eine steuervergünstigung für firmen empfehlen die solche leute einstellen...dazu noch eine uniform...ich meine jetzt kein davidsstern oder sowas
sarrex am 21. Juli 2009 20:01 gegenwind...dau hascht nen macken
Ich bewundere die 1€ jobber sehr, da man ihren Willen zu arbeiten sehen kann und sie die soziale Unterstützung im Vergleich zu vielen rumhockern verdient haben und die staatlichen Leistungen nicht ausnutzen.
sarrex am 21. Juli 2009 18:37 genauso sehe ich das auch....respekt vor diesen männern und frauen ganzehrlich mein
Ich finde ja. Zum einen behalten die Arbeitslosen einen geregelten Arbeitsalltag bei was sicher den Arbeitseinstieg erleichtert. Zum anderen finde ich es gut das man für das Geld das man bekommt auch etwas tut.
1-Euro-Job ist mir zu pauschal. Wenn die Leute da nur arbeiten geschickt werden, dient es ja lediglich dazu, die Arbeitswilligkeit zu überprüfen (oder sie zu schikanieren).
Wenn es in eine vernünftige Maßnahme verpackt ist, bei der es Unterstützung im Hinblick auf einen Arbeitsplatz und der Beseitigung all der Probleme, die einen am Arbeiten hindern, gibt, dann ist das sinnvoll. Allerdings braucht auch nicht jeder solche Unterstützung, der von der Arge geschickt wird.
Nein, weil es Augenwischerei ist, dass die Leute aus der Statistik verschwinden und so die Zahl in der Arbeitslosenstatistik niedriger angegeben werden kann. Eine reelle Chance, aus einem Ein-Euro-Job in eine Festanstellung zu rutschen ist gleich null.
Ich war zum Glück noch nie betroffen, aber ich finde es nicht schön, Arbeitslose oder Hartz4-Empfänger in solche Jobs zu drücken. Besser wäre, wenn die in wirkliche Jobs vermittelt würden.
1-Euro-Jobber sind auch in der Arbeitslosenstatistik - sie sind nämlich weiterhin arbeitslos und auf Arbeitssuche. Aber das richtige Jobs besser sind, ist klar. Allerdings ist nicht jeder in der Lage, einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erledigen.
Eigentlich nicht weil er reguläre Jobs vernichtet.
sarrex am 21. Juli 2009 18:35 jein...nicht überall,aber ich finde das arbeitslose die schaffen können das machen sollten weil sie wieder einen bezug zum schaffen bekommen....sie haben auch wieder das bestätigungsgefühl das sie gebraucht werden....
Über das Führungszeugnis hinaus gibt es aber noch das sogenannte Schattenregister. Da steht drin, wann mal ein Ermittlungsverfahren gegen die jeweilige Person eingeleitet wurde, ob es eingestellt wurde oder ob es zu einer Verurteilung kam. Gegebenenfalls wie die Verurteilung ausfiel. dieses Register wird bei der Staatsanwaltschaft geführt und ist auch nur für die Staatsanwaltschaft einsehbar. Löschung von Einträgen erfolgt in der Regel bis zum Tode nicht. Ausnahmen bestehen selten bei Jugendlichen.
Gruss
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:07 sieh an da weis einer über inpol bescheit :Đ
sarrex am 1. Juni 2009 21:10 also das register bleibt bestehen aber das führungszeugniss ansich wird irgendwann gelöscht---sprich---keine eintragungen-
jep
sarrex am 1. Juni 2009 21:16 un da können dann nur staatsanwälte un richter drauf zugreifen?
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:17 genau ! Wenns gelöscht ist oder sie keinen eintrag mehr hat kann sie sich offiziel als nicht Vorbestraft vorstellen :p alles muss mal ein Ende haben !
sarrex am 1. Juni 2009 21:20 ya genau...man kann ja nicht jemand ewig dafür verurteilen das er mist gebaut hat...aber isses denn nun jetzt sauber oder erst 2013?letzte verurteilung rechtskräftig 06/2003
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:22 versuch dir zu antworten !! aber die lassen mich hier nicht lol die canceln immer meine beiträge google mal 123 recht mit dem thema hats da ne menge einträge beantragt einfach ein FZ !
google Verjährungfrist BZR, Führungszeugnis oder Bundes Zentral Register, denke in eurem Fall 5 Jahre ab gültigkeit Gerichtsurteil ! ansonst google mal 123 recht da steht sicher was in der Suche
sarrex am 1. Juni 2009 21:07 ab welchem gültigen gerichtsurteil?
sarrex am 1. Juni 2009 21:07 ab welchem gültigen gerichtsurteil?
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:10 wann erlangte das letzte Urteil das sie erhielt Rechtskraft ? Sollte in der Akte stehen bzw. im Urteil !
sarrex am 1. Juni 2009 21:13 rechtskräftig seit 06/2003
Ein einmal vorhandener Eintrag im Führungszeugnis wird nach Eintritt der sog. „Tilgungsreife“ gelöscht (mit Ausnahmen von Verurteilungen zu lebenslanger Haft oder Anordnung der Sicherungsverwahrung). Die Tilgungsreife tritt je nach Typus des abgeurteilten Delikts nach unterschiedlichen Fristen ein:
Sie beträgt regelmäßig 3 Jahre für Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als einem Jahr (sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist), 10 Jahre bei Verurteilungen im Bereich der Sexualdelikte von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe - in allen übrigen Fällen 5 Jahre.
Die Löschungsfristen für die Zentralregistereinträge staffeln sich auf Zeiträume von frühestens 5 und längstens 20 Jahren.
Liegen mehrere Eintragungen vor, so erfolgt die Tilgung älterer Verurteilungen erst dann, wenn auch die letzte Verurteilung oder jene Verurteilung mit der höchsten Tilgungsfrist zu tilgen ist (Ablaufhemmung).
sarrex am 1. Juni 2009 21:04 ja,das ist juristendeutsch...jetzt auf verständlich bitte,danke :-)
Das bedeutet, es kommt auf das Delikt an ;) Ohne das kann man da wenig aussagen ...
sarrex am 1. Juni 2009 21:09 das letzte delikt war kv
Kommt auf das Vergehen an, bei mehreren wird erst gelöscht wenn das jüngste Vergehen verjährt, so lange bleibt der Rest auch stehen...Bei Strafen unter ein Jahr Knast 3 Jahre und bei allen anderen mind. 5 Jahre bis hin zu 10 Jahren... Besser?!?!?
sarrex am 1. Juni 2009 21:11 jein....die frage is nun...ist es jetzt sauber oder erst 2013
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:15
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:19 Eher 2013
sarrex am 1. Juni 2009 21:25 aber das käme doch nur bei sexualdelikten in frage.....wenn ich das alles richtig interpretiere
Tausendsassa am 1. Juni 2009 21:30 jup ich denke der Käs is gegessen beantragt doch einfach ein Führungszeugnis dann wisst ihr es !
Nein, die Verjährungsfrist beginnt erst, wenn die Strafzeit abgelaufen ist...
sarrex am 1. Juni 2009 22:00 möp...ich dachte ab der rechtskräftigkeit des urteils