Wende dich mal direkt an einen Vodafone-Shop (mit dem Kaufbeleg). Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und bekam das Handy unproblematisch ausgetauscht.
Wenn dein Ex keinen Unterhalt bezahlt, du aber vom Jugendamt Geld, also Unterhaltsvorschuß aus der Staatskasse erhälst, ist das von Öffentlichem Interesse. Dann interessiert es auch den Staatsanwalt , sonst nicht. Das nur zu deiner Info. 2. Du mußt den Namen nennen.
nein der polizei hätte das gereicht.
Die Namen nennen, musst Du schon. DU hast nur ein Aussageverweigerungsrecht, wenn Du mit einem Beschuldigten verwandt oder verschwägert bist oder wenn DU Dich mit Deiner Aussage selber belasten könntest. Das schlimmst, was DIr passieren kann, ist dass Du in sogenannte 'Beugehaft' genommen wirst. Das würde bedeuten, dass DU solange inhaftiert wirst, bist Du aussagst, bist Du sozusagen 'gebeugt' wirst. Das habe ich im Internet gefunden:
Was ist Beugehaft?
Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Zeugenaussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern ohne ein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Verwandtschaft oder Berufsgeheimnis zu haben.
Gesetzlich geregelt ist die Beugehaft in Paragraf 70 der Strafprozessordnung beziehungsweise in Paragraf 380 der Zivilprozessordnung. Die Beugehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden. Sie kann maximal sechs Monate dauern. Ein weitere Möglichkeit, einen Zeugen zur Aussage zu zwingen, ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes.
naja sie werden mich ja nicht einsperren nur weil ich die namen nicht nennen will oder kann da ich sonst nen riesige streit vom zaun brechen würde.
Du mußt die Namen nennen, sonst bekommst du nichts!
kann ich nicht. dass gibt krieg in italien unter den familien
sprich das verfahren wird eingestellt oder wie
augustkoenigin am 14. August 2009 21:46 So ähnlich. Und wenn der Richter einen schlechten Tag hat wird er dir was wegen Missachtung des Gerichts erzählen.
ja die polizei hat gesagt es kann sein dass der richter mich persönlich vorladen kann um mich zum sachverhalt zu befragen.
Hallo sarahmierella, also entgegen den antikietierten Ansichten (darüber), welche man im vorigen Jahrhundert hatte, ist es heute (z.Glück seit gut 30Jahren) nicht mehr eine Frage der Ethik, sondern des gegenseitigem Verstehens (Liebe *sprituell+körperlich), Vertrauen,etc. Es ist durchaus ganz natürlich wenn sich liebende Menschen binden, auch bei sehr große Altersunterschiede! Die Liebe macht es, nicht die allgemeine Meinung! In der Evolution gib+gab es dieses schon immer. Auch bei manchen Tierarten ist "es" schon entdeckt worden. Also, keine falsche Scham - liebt Euch und GUT! Viel Glück...
abgestimmt für: ich finde es völlig oksuper antwort vielen lieben dank.
Also mir machts nichts aus ^^
abgestimmt für: ich finde es völlig okDer jüngere Partner sollte aber schon mindestens 18 sein, dann spricht nichts dagegen.
abgestimmt für: ich finde es völlig okvielen dank, sehr gute antwort...
ok, werde ich meinem vater mal sagen. denn es wird höchste eisenbahn wg der garantie. ja kaufbeleg hat er noch!