Wenn Du das Glas in Deko-Sand stellst, leitet der ein bißchen von der Hitze ab.Und die Tannenzweige solltest Du in Lehm stecken, der ab und zu ein wenig angefeuchtet wird. Auf jeden Fall solltest Du keine zu große Kerze nehmen. Der Abstand zwischen Glaswand undKerze muß mindestens 1-1,5cm sein. Und die Kerze sehr fest stehen. Sicherer sind natürlich die kleinen Teelichte - da die aus Metall sind.
Nimm einfach ein schönes Glas das DIR gefällt. WEnns zu dünn ist kann es leicher platzen, stimmt generell schon. Also nimm eben eines das nicht ganz so dünn ist, ich habe das ganze Jahr über Kerzen aller Art in Gläsern rumstehen und auch angezündet. ES ist noch nie was passiert damit.
Ausserdem tanze ich mit brennenden Kerzen im Glas auch rum, samt meiner Kiddygruppe im Fall des Falles und nichtmal diese "Zwergle" haben bisher eines "zerdeppert" wenn sie mit mir auftreten.
Wir nehmen aber auch relativ "Dickwandige" Gläser in dem Fall oder aber Cognacschwenker (die sind besonders gut zu verwenden) kannst aber auch Whiskygläser nehmen mit Goldrand oder ähnliches) Viel Spass beim Basteln...:-)
normale Gläser halten das aus. solltest aber dennoch vorsichtig sein, ein Feuer mit der gesamten Deko ist schwierig. mach doch lieber ein großes glas, dann deko und ein kleines mit der kerze drin. dann bist du safe!
auf jeden fall ein feuerfestes glas. wie wäre es mit jenaglas?^^
Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter, da gibts einiges an Infos: www.gebrauchtmoebel.org
Wieso vergiss Mallorca ? Ich kann Mallorca nur empfehlen http://www.tripado.de/guenstiger-familienurlaub-mallorca.html für einen günstigen Familienurlaub. Mallorca ist ja nicht nur Ballermann, da gibt es auch wirklich traumhafte Ecken, die für einen günstigen Familienurlaub geeignet sind.
Ich finde ja den VDO MC1.0+ super wegen der Höhenmessung - steht und fällt aber was dir wichtig ist und was du genau brauchst. Gute Übersicht gibt es hier http://www.radcomputer.org
Stressles-Sessel von Ekornes gibts nur im Geschäft zu kaufen. Ekornes hat eine knallharte Vertriebsstruktur mit Gebietsschutz, d.h. die Händler haben in ihrem Umkreis einen Gebietsschutz - hier darf kein Händler Ekornes anbieten, denn schließlich werden die für die sauteuren Werbekampagnen von Ekornes kräftig zur Kasse gebeten. Diese Sessel sind keineswegs sooo gut wie es immer dargestellt wird, viel zu viel Geld wird ins Marketing anstatt in die Qualitätsverbesserung des Produkts- die Qualität bleibt mehr und mehr auf der Strecke. Ekornes sind im Grunde genommen billig produzierte Massenartikel die für teures Geld in Umlauf gebracht werden. Es gibt durchaus höherwertige Sessel, die auch nicht teurer sind.
Ihr habt keine Privathaftpflichtversicherung?
Ich bin fassungslos!
Nach http://tinyurl.com/yhupeky kann Deine Existenz
ganz schnell im Eimer sein, wenn ein Schaden eintritt.
Ihr wart bis jetzt irre leichtsinnig...
justii am 18. November 2009 21:13 Dies http://tinyurl.com/yjvvvnc ist nur ein einfaches Beispiel für einen Großschaden.
Und wenn Du Zeitung liest, dann weißt Du sehr wohl, wie oft Kinder zündeln.
Auch als Fahrradfahrer ist man stark gefährdet, wenn man z.B. einen Fußgänger in den Rollstuhl katapultiert.
justii am 18. November 2009 21:18 Schau einfach mal auf http://linkpin.de/wda03o nach.
Sind gesparte 16 Cent pro Tag wirklich wert, seine Existenz aufs Spiel zu setzen?
Sicher nicht!
Beachte bitte, dass in Deiner Versicherung
Deliktunfähigkeit
Vermögens- und Mietsachschäden
Schlüsselschäden
Gefälligkeitsschäden
und eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro (besser noch 10 Millionen Euro)
versichert sein sollen.
All dies ist in guten Privathaftpflichtversicherungen praktisch kostenlos mitversichert.
Ich hoffe, Du gehst das große Risiko nicht länger ein.
Schließlich ist mit Deiner Existenz auch die Existenz Deiner ganzen Familie verbunden.
Gruß justii
Eine Privathaftpflicht ist grundsätzlich sehr sinnvoll, eigentlich unabdingbar.
Was minderjährige Kinder betrifft gilt § 828 BGB
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Eine Haftpflichtversicherung für Kinder bis 7 Jahre ist demnach nicht zwingend erforderlich. Sinnvoll ist ein Vertrag bei dem deliktunfähige Kinder als mitversichert gelten trotzdem.
Reinhard Durchholz, Versicherungsmakler