aaalsoo,
einen 400EUR-Job darf jeder haben. Hierzu ist erst dann eine Steuerkarte notwendig, wenn man/frau noch einen zweiten (400EUR-) Job hat.
Als selbständiger Rechnungsschreiber darf man ebenfalls einen 400EUR-Job haben.
Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer darf man neben 27000undx weiteren Gewerben immer noch einen 400EUR-Job haben.
wirft ein Gewerbe weniger als 600 EUR pro Jahr ab, muß ich dieses nicht mal beim Finanzamt angeben (=> Geringfügigkeit)
Es ist möglich, neben einem 400€-Minijob auf eine Festanstellung -die dann ja über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird- zu haben.
Indy72 am 22. Februar 2008 12:33 ja und?
Also auf Steuernummer habe ich noch nie gehört! Auf eine zweite Lohnsteuerkarte ist kein Problem. Diese bekommt dann die Steuerklasse 6. Aber selbstverständlich ist es nicht legal, vordergründig kein steuerpflichtiges Einkommen zu haben und hintergründig ein Zusatzeinkommen als steuerfrei zu deklarieren!
Indy72 am 22. Februar 2008 12:09 Im Normalfall ist für einen Einzelstehenden arbeitnehmer die Erste Lohnstuerkarte mit der Klasse 1, die zweite mit Steuerklasse 6. Dez Zweitjob wird somit u.U. viel stärker besteuert. Nach dem Lohnsteuerjahresausgleich wird alles steuerbare Einkommen zusammengezogen und dann einheitlich besteurt. Bei zwei Kleinsteinkommen, müßte man man sogar was zurück bekommen.
also der eine job is auf 400eur basis lohnsteuerkarte und der andere ist auf gewerbeschein-steuernummer, kann ich einen job so und den anderen job auf selbständiger basis arbeiten?!
RBMannheim am 22. Februar 2008 12:27 Ach so, ja so kann das gehen! Aber da gibt es natürlich keine Möglichkeit, die Einkommen zu vertauschen. Der erste Job bleibt auf Lst.-Karte, der zweite Job als Selbstständige kommt mit in die Einkommenssteuererklärung. Für ein Gewerbe wird normal auch keine Steuerklasse vergeben. Je nach Umfang des Gewerbes wird ein Steuerberater oder das Finanzamz eine Steuervorauszahlung pro Monat oder Quartal festsetzen und beim Jahreausgleich wird dann abgerechnet!
Spätestens Beim Jahresausgleich wird das Geld rechnerisch zusammen in einen Topf geworfen und die Steuerschuld neu berechnet. Bei dieser Konstllation müßtest Du dabe sogar was zurück bekommen, ganz im Gegensatz zu den klassischen 400-Euro-Jobs.
Indy72 am 22. Februar 2008 12:18 Liebe Paula, du hast da was vermischt!
Einmal können alle "Jobs" bis 400 Euro monatlich Steuerfrei sein, sie werden jedoch pauschal mit sozialabgaben belastet, die nur der Arbeitgeber schultert und dem arbeitnehmer daraus keinerlei Ansprüche erwachse, wenn sie nicht ihren Anteil freiwillig leisten.
Davon unberührt kann man auf Lohnstuerkarte arbeiten, wobei die Erste (mit dem Höheren Entgelt) günstiger, die zweite ungünstiger versteuert wird. Beim Lohnsteuerjahresausgleich wird das aber wieder ausgegliechen, nur dass man von der zweiten Karte zunächst weniger netto hat. Wenn beide Jobs nicht viel her geben, aber doch Sozuialversicherungspflichtig sind, hast Du aus dem titel eigene Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung. Im Prinzip ist das wie bei normalem Einkommen, nur dass hier die Mindestbeiträge oder Freibeträge stärker zur Geltung kommen.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich müßte der ehrliche Steuerzahler alle seine Jobs anmelden. Sie würden dann stuerlich zusammengefasst. Mehr als ein Minijob bringt also kein Vorteil, weil man dann zwar momentan mehr netto, dafür aber unterversichert ist und ggf. Steuern nachzahlen müsste.
alsooo nochmal *lach es geht nicht um 2 jobs auf lohnsteuerkarte sondern einen auf lohnsteuerkarte den anderen auf gewerbeschein/selbständiger basis...
vielen dank schon mal an alle ;)
Indy72 am 22. Februar 2008 12:32 Das hast du aber nicht so geschrieben. Steuertechnisch wird trotzdem beides zusammengezogen werden (Ausnahnme: Minijob, muss aber trotzdem deklariert werden). Immerhin können dadurch die Abschreibungen besser ausgeschöpft werden. Ich vermute stark, dass Du unterm strich, keine Steuern zu zahlen hättest. Denke aber an die Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversichernung!