Hallo da es sich um ein werbeprospekt handelt, und nicht um ein angebot, müssen die unternehmen eine angebotsgarantie von 2 tagen geben. (§5 abs.5 UWG) weil es sich nicht um ein angebot handelt, das einen persölich unerstellt wird, sondern durch den postwurf als prospekt in unserem briefkasten landet. doch viele verkäufer wissen das nicht, deshalb bestehe ich immer auf einen ersatz.
Wenn ein Laden ein Sonderangebot hat, dann MUSS er genug davon haben, das es mindestens 2 Tage reicht, sonst MUSS er das nachbestellen..
andreas48 am 21. Juni 2008 17:30 so isses...
angelela am 21. Juni 2008 17:31 Hab ich fein gelernt nicht wahr andreas48...:-D mirselberaufdieschulterklopf
Ist das Verhalten von REAL dann nun zulässig? Am Freitag (also am 5. Tag) war die Ware ausverkauft. Es war aber noch im Rahmen der Gültigkeit des Prospekts. Trotzdem: Nachbestellung ist nicht, wurde mir gesagt...
angelela am 21. Juni 2008 17:32 rori123 wenn Du meine Antwort dann bitte nochmal liest.. 2 Tage MUSS der Vorrat reichen, was danachist, kann denen egal sein..Ach so, damit ist der erste und zweite Tag gemeint, nicht der fünfte..
Danke angelela, ich habe dich schon verstanden. Die Frage war vielmehr, ob er am 5. Tag zum Nachbestellen verpflichtet ist oder nicht. Er sagt nein, du sagst ja. Wer hat Recht?
angelela am 21. Juni 2008 17:54 Ich habe nicht ja gesagt... Ich habe gesagt 2 Tage müssen die das, aber danach kann es denen egal sein.. Also sage ich das gleiche wie er.. :-)
Du verwirrst mich... Du hast geschrieben "sonst MUSS er das nachbestellen". Muss er nun, oder muss er nicht??? Und warum muss er oder muss er nicht? Gibt es Gesetzte, Urteile, wo man vielleicht konkret nachlesen kann oder woher weißt du das so genau?
angelela am 21. Juni 2008 18:07 Ich habe geschrieben das Sonderangebote 2 Tage vorrätig sein müssen, sonst wüssen sich nachbestellt werden. Sprich wenn es an dem ersten und zweiten Tag nix mehr gibt, dann muss nachbestellt werden, sonst nicht.. Das gilt nur für zwei Tage.. Es gibt einen Anwalt der Bücher darüber geschrieben hat.. Rechtsirrtümer heißt das meine ich..
Oh je, ich habe grad noch etwas recherchiert. Offenbar haben Verbraucher hier überhaupt keine Rechte... http://www.vz-nrw.de/UNIQ121406460412581/link321952A.html
angelela am 21. Juni 2008 18:15 Okay.. Trotzdem ist das wss ich geschrieben habe fakt und darauf kann man sich sogar berufen.. Ebendso wie zB man zum Umtausch KEINEN Kassen beleg braucht.. Man muss nur nachweisen können, das es in dem Laden gekauft wurde.. Les doch mal die Bücher.. Die sind hilfreich und echt gut..
beides sind ja nicht gerade kleine Firmen und damit dürfte es für spätere Wechsel keine Rolle spielen. Wenn du dich aber innerlich schon festgelegt hast (zu einer tendierst), dann nimm diese. In 3 Jahren kann auch die kleine Firma ordentliche Reputationen vorweisen!
abgestimmt für: egalDie Firma wo man sich persönlich besser entwickeln kann, wo der Job interessanter ist und man was bewegen kann. Da, wo Aufstiegchancen gegeben sind. Das kann ich so nicht beurteilen, ob das A oder B ist. Die Entscheidung wird Dir wohl keiner abnehmen können und Du musst auch auf Dein Bauchgefühl hören.
Ich wünsche Dir die richtige Entscheidung und Deinen Traumjob, bzw. dass Du auf dem Weg zum Traumjob bist, falls das für Dich nur ein Zwischenschritt ist.