Die Sache hat sich jetzt so geklärt, dass ich mit denen die Vereinbarung getroffen habe, dass wir uns die Mehrkosten teilen. Letztendlich zahle ich ungefähr 10 % mehr.
Aus den AGB:
"Nicht vorhersehbare Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kostenänderungen berechtigen, Verhandlungen über eine Preisangleichung zu verlangen und im Falle der Nichteinigung vom Vertrag zurückzutreten."
"Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Kosten für unsere Leistungen einschl. Angabe der Umsatzsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10 % von diesem Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem jeweiligen Kunden zumutbar. Ggf. für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet."
erweh am 6. Mai 2009 14:40 Also können die ja eh 10% mehr nehmen als veranschlagt. Reicht denen das dann nicht?
Naja, die Sache ist die, dass sie das Teil nun original bei Chrysler bestellen müssen, wodurch die Sache wohl eher um 100% teurer werden wird.