Hallo Leute, vielen Dank für die raschen Antworten.
Ja, ich bin noch... oder sagen wir wieder Schüler seit Februar, deswegen musste das Kindergeld auch wieder beantragt werden, bisher ist aber noch nichts angekommen außer einer Absage, die wir aber berichtigen konnten mit der Schulbescheinigung. Nun ist halt warten angesagt.
Das größte Problem ist einfach, dass ich absolut keine Zeit habe, um zur ARGE zu gehen. Sorry by the way, dass ich das falsche Thema gewählt habe, dachte das sind beides die selben Ämter. Auf jeden Fall kann ich unter der Woche nicht zur ARGE wegen eben der Schule, außer ich nehme mir frei - müsste aber vorher einen Termin vereinbaren und das würde ja auch wieder 1-2 Wochen brauchen, bis ich dann ein Gespräch hätte. Wäre ja alles nicht so schlimm, wenn meine Mutter mir nicht ständig die Hölle heiß machen würde, wenn ich bei der ARGE anrufen möchte. Sie glaubt halt, dass ich ihr nicht glaube, dass wir so wenig Geld bekommen. Sie fühlt sich kontrolliert und flippt ständig deswegen total aus, deswegen habe ich da auch so meine Probleme mit und hatte gehofft auf diesem Wege eine Antwort zu bekommen.
Einen Nebenjob möchte ich nun aber auch beginnen, allein schon damit ich mir die Schule und Freizeit finanzieren kann. So wie wir zurzeit leben ist es nämlich nicht möglich, ein normales Leben zu führen.
Unsere Miete wird von der ARGE übernommen, eben so wie der Nachtspeicher(Heizung) und... hm, fallen Wasser und Stromkosten auch der ARGE zur Last? Ich bin mir nicht sicher, meine Mutter versucht es immer auf eigene Faust zu regeln, was mittlerweile einfach nicht mehr funktioniert in ihrem Zustand. Euren Kommentare zufolge kriegen wir mit rund 260 Euro also zu wenig oder verstehe ich das falsch?
Grüße remedy
das kindergeld bekommt man eigendlich gleich nach der geburt,wenn man das kind nach der geburt beim standesamt angemeldet hat. deine mutter muß doch eigendlich für dich kindergeld bekommen,frag sie mal danach,kommt mir ein bisschen spanisch vor!?...-)
Das geht aber ab dem 18. geburtstag nicht so ohne weiteres weiter - man muß Belege über Schuldausbildung usw vorlegen. Wenn die Mutter aber so phlegmatisch ist wurde das wohl versäumt und der Sohne mann hat sich als Volljähriger selbst drum gekümmert. Zahlungsempfänger wird dennoch die Muter sein ...
Probir es mal hiermit www.arbeitslosengeld-2-rechner.de mit ein paar Angaben kannst du hier ziehmlich genau euren Anspruch errechnen!
Ich denke, daß die ARGE zuständig ist, nicht das Arbeitsamt. Bitte darauf achten, untereinander tauschen die keine Infos aus, wenn es um Anträge geht. Ich unterstelle, daß die Miete von der ARGE gezahlt wird. Haushaltsvorstand erhält alleine schon 351 € Regelsatz, weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft nochmal 70 % davon. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet - man muß es aber beantragen weil es in jedem Fall abgezogen wird; der Hilfeempfänger muß ja alle einkommensmöglichkeiten ausschöpfen. Bei erwerbseinkommen bleiben mW 160,-- € unberücksichtigt, der Rest wird angerechnet. Ich finds gut, daß du Deine Mutter anhältst, etwas dazu zu verdienen und nicht nur der Allgemeinheit zur Last zu fallen. Bist du noch Schüler? Wenn nicht hast du ja vielleicht auch die Möglichkeit was beizusteuern ...
bitmap am 19. Juni 2009 20:25 ''weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft nochmal 70 % davon''
''Bei erwerbseinkommen bleiben mW 160,-- € unberücksichtigt,''
danke für die Hinweise! hab alles aus dem Kopf geschrieben - muß ich zukünftig besser aufpassen!
Frag sowas hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp die kennen sich da wenigstens aus.
das ist nur für eine Überganszeit der richtige Weg - der Junge will ja offenbar aus dem Sch ... herauskommen. Also nicht möglichst viel von der ARGE "ziehen" sondern selbst rausstrampeln ... jaja, ich weiß, einfacher gesagt als getan!
bitmap am 19. Juni 2009 20:18 ''das ist nur für eine Überganszeit der richtige Weg''
Dass ich dem Fragesteller ein Forum empfehle, wo ihm Leute antworten, die sich mehr damit beschäftigen als die meisten user hier?
Hast du dir hier mal paar Fragen mit dem Motto ''Was steht mir zu?'' (o.ä.) durchgelesen, was da für Antworten kommen? Mich würde es nicht wundern, wenn dir da die Haare zu Berge stehen.
wenn deine Mutter nicht arbeitet oder schon lange nicht mehr, da kann ja auch nicht viel geben
Kindergeld erst mit 18 beantragt? Ist alles ziemlich verwirrend! Ihr solltet zusammen zum Arbeitsamt gehen und euch informieren! Gehst Du noch zur Schule?
JoWaKu am 19. Juni 2009 19:43 KG kann man 4 Jahre rückwirkend beantragen (falls bisher nicht gemacht).
geh mal mit deiner mutter zur arge. es scheint, dass ihr noch nicht richtig beraten worden seit.
Und nochmal:
Frag sowas hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp die kennen sich da wenigstens aus.
Nichts gegen die user bei gutefrage.net, aber wirklich kompetente Antworten zu sozialrechtlichen Fragen bekommst du in den einschlägigen Hartz-IV-Foren ... von denen das von Tacheles eins der besten ist.
besten Dank, hab's überlesen. Hab da mal was reingeschrieben, wer mir hier aber noch einen Ratschlag geben kann, der soll das bitte tun! :)
liebe Grüße