auf dem Motorrad weiß ich ab 7 Jahren denke dürfte auch für den Beiwagen zählen
die Insel Fehmarn an der Ostsee. Es gibt dort Ferienhäuser die in der Nachsaison gar nicht so teuer sind
meine Freundin haben sie das Geld für einen Monat gekürzt weil sie immer am WE bei ihrem Freund war.Grund für die Zeit die sie bei ihrem Freund war wäre ein anderes Arbeitsamt für sie zuständig! Meiner Meinung nach geht die das gar nichts an wo man sich aufhält fehlt noch ob man die Fragen muss ob man zum Einkaufen in ne andere Stadt fahren darf...
Klagen! Kostet auch nicht.
Hoss Cartwright am 16. Juni 2008 03:55 Deine Freundin soll sofort dagegen klagen, gleichzeitig einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X stellen. Auch für ALG2-Empfänger gilt lediglich, daß sie werktäglich postalisch erreichbar sein müssen. D.h. sie müssen werktäglich ihrem Briefkasten leeren, um auf eventuelle Einladungen/Jobangebote unverzüglich reagieren zu können.
Dies, und nur dies, beinhaltet die Ortsanwesentheitspflicht, alles andere ist rechtswidrig!
würde mal auf den Seiten der Handwerkskammer nachschauen
connyXxX am 16. Juni 2008 19:06 gute idee hab ich noch gar nicht drann gedacht danke :)
das ist quasie eine Verarschung von Spider Man also dürfen die Filmemacher das. So ähnlich wie Scary Movie
ich meine 2 Mal im Jahr darf er angekündigt kommen. Wenn er auf Schäden in der Wohnung nicht reagiert und ihr ihm das auch schon schriftlich mitgeteilt habt würde ich die Miete kürzen
hi darf ich fragen wie alt du bist?weil bis 25. Jahre müssen deine Eltern aufkommen.kenne das problem. in dem Fall das du Älter bist und es unzumutbar wäre bei denen Eltern mit dem Kind zu wohnen weil Wohnung oder Haus beziehungsweise Einkommen der Eltern zu klein darfst du eine 60 qm grosse Wohnung beziehen.Bist du derzeit noch in einem Arbeitsverhältsnis? Dann bekommst du Elterngeld wieviel kann ich dir leider nicht sagen weil es das damals bei mir noch nicht gab. Auf jeden Fall bekommst du Kindergeld 154 Euro im Monat, wegen der Miete musst du dich erkundigen beim Sozialamt wie der Mietspiegel steht in eurer Region pro Quadratmeter weil mehr bezahlt das Amt auch nicht musst dir eine möglichst günstige Wohnung suchen wenn es geht möglichst zur Warmmiete das die Heizung schon mit drin ist. Für den Strom musst du selbst aufkommen den zahlt niemand. für den Fall das kein Unterhalt vom Vater gezahlt wird musst du Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen das sind derzeit 125 Euro wird ab 6 Jahren etwas mehr. Ob du vom Arbeitsamt etwas bekommst kann ich dir nicht sagen weil ich nicht weiß ob du direkt weiter arbeiten gehen willst nach dem Mutterschutz?hoffe konnte dir ein wenig helfen