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Antworten auf Fragen von redwitch81

Welche Art der Bewerbung für eine Arbeitstelle ist Eurer Meinung nach am erfolgreichsten?

beantwortet von Eastside am 3. Mai 2008 19:32
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abgestimmt für: schriftlich per Email


Muss das Amt für den vergangenden Monat zahlen?

beantwortet von babsi29 am 17. April 2008 10:50
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Das Geld vom Amt bekommt man seit dem Tag wo man den Antrag gestellt hat und nicht später ich bin auch beim Amt schon lange und ich weiß wie sowas ist ich habe es Amt auch schon oft beim Sozialamt angeklagt und habe bis jetzt immer recht bekommen also wenn es Probleme gibt kann ich dir nur empfehlen aufs Sozialamt zugehen



Muss das Amt für den vergangenden Monat zahlen?

beantwortet von Pelvis am 9. April 2008 13:41
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Auch hier empfehle ich, die Frage bei www.tacheles-sozialhilfe.de zu stellen. Dort ist ein Forum, in dem du deine Fragen stellen kannst. Soweit ich weiß, sind die Leutchen bei den Ämtern aber auch verpflichtet, dich über deine Rechte und Pflichten gründlich zu informieren. Sprich man hätte euch sagen müssen was ihr zu tun habt. Aber genaueres kann man dir sicherlich im Tacheles-Forum sagen.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 9. April 2008 13:48

lieben dank euch allen



Muss das Amt für den vergangenden Monat zahlen?

beantwortet von luna2000 am 9. April 2008 13:32
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er muss bei der ARGE Arbeitslosengeld2 beantragen,das gilt erst ab Tag der Antragstellung.Das Sozialamt ist nur zuständig wenn er gar nicht mehr oder weniger als zwei Stunden arbeiten kann.



Muss das Amt für den vergangenden Monat zahlen?

beantwortet von Katzentatze am 9. April 2008 13:29
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Leider hat das amt da recht. Er hätte den Antrag auf Wohngeld beim Arbeitsamt beantragen müssen. Die Ämter nehmen die Anträge erst mal so an und prüfen sie dann, ob Ansprüche bestehen. "enn er den Antrag nun beim falschen Amt gemacht hat, ist das "sein Problem". Da tun die sich auch nichts von an. In Deutschland heißt es da ganz einfach: Unwissenehit schützt vor Strafe nicht. Da hätte er sich vorher genau drüber informieren müssen.

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 9. April 2008 13:31

richtig ist es trotzdem nicht oder?hat ja schließlich die Anträge abgegeben...

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 9. April 2008 13:32

Da ist oft so einiges nicht "richtig". Aber in die Falle tapsen leider öfter welche.

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 9. April 2008 13:41

@katzentatze:

wohngeld beim arbeitsamt? seit wann das denn?

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 9. April 2008 13:44

Sorry. Hab das mit der ARGE immer noch nicht ganz drin. Da rutscht schon mal ein Arbeitsamt dazwischen. Hoffe, es ist zu verzeihen. :-)

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 9. April 2008 13:46

alles verziehen, katzentatze, aber wohngeld gibt es auch bei der ARGE nicht :o))

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 9. April 2008 13:51

Hier gehen alle Anträge an die ARGE Kreis XXX. Ist aber auch alles in einem Gebäude und nicht wie in vielen Orten in verschiedenen.



Gewinnspiel?

beantwortet von Haaza am 9. April 2008 13:25
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FINGER WEG !!! ist nur Abzocke !!!

... ehrlich !!!



Muss das Amt für den vergangenden Monat zahlen?

beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 9. April 2008 13:24
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sozialleistungen werden erst dann gezahlt, wenn sie beantragt sind, also ab dem datum und nicht rückwirkend.

Kommentar von Simple_avatar2smallredwitch81 am 9. April 2008 13:27

ja weiß ich aber auf dem Sozialamt war es ja beantragt und das ALG 1 war beim Arbeitsamt beantragt woher sollte er denn wissen das er noch nen Antrag stellen muss?

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 9. April 2008 13:32

wie ich das jetzt verstehe, war er beim falschen amt.

er hätte das ergänzenede hartz 4 bei der ARGE beantragen müssen.

wenn er zur ARGE geht, das so vortragen, aber eine garantie ist es nicht, dass die das berücksichtigen.

evtl. widerspruch einreichen, denn das sozialamt hätte das wissen müssen.



Welche Art der Bewerbung für eine Arbeitstelle ist Eurer Meinung nach am erfolgreichsten?

beantwortet von Qetan am 8. April 2008 23:15
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abgestimmt für: einfach persönlich Bewerbung abgeben


Welche Art der Bewerbung für eine Arbeitstelle ist Eurer Meinung nach am erfolgreichsten?

beantwortet von hummelabc am 8. April 2008 21:45
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abgestimmt für: schriftlich per Email


Welche Art der Bewerbung für eine Arbeitstelle ist Eurer Meinung nach am erfolgreichsten?

beantwortet von LieschenMueller am 8. April 2008 16:01
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abgestimmt für: schriftlich per Post


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