Grundsätzlich solltest Du Dir einen Anwalt nehmen.Sollte das Ganze auf Geldstrafe hinauslaufen,kan es auch leicht heißen im Namen der leeren Kassen!Eine Ladung zum Termin muß Dir übrigens zwei Wochen vorher zugestellt werden.
Das sind definitiv verstösse gegen geltende Gesetze.Auch verstösse gegen die Grundgesetze,überwacht vom Verfassungsschutz,und nicht nur von der eigenen Regierung,begangen.Beweise finden Sie im täglichen Alltag.Sehen Sie sich die Grundgesetze an und vergleichen Sie diese,in Ihrem Alltag.Sie werden überrascht sein. Aber es gibt Alternativen zur Durchsetzung der Grundgesetze,für jeden Bürger der BRD. Auch für Regierungsmitglieder.Die ja Hauptverantwortlich,im Auftrag des Volkes,für die Einhaltung/Durchsetzung der Gesetze sind. Darauf wurde sogar ein Eid ausgesprochen.Wie sieht die Realität aus?Machen Sie sich selbst ein Bild über den derzeitigen Zustand.So mein Rat.
Eine Handlung die gegen das geltende Gesetz verstösst.
Verbrechen! Gegen bestimmte Gesetze verstoßen, ist noch keine kriminelle Machenschaft! So StVO.
recht55 am 28. November 2009 17:35 das wären in welche Gesetze
du machst ständig etwas, was kriminell also gesetzlich verboten ist.
Schau mal da: http://lmgtfy.com/?q=Kriminelle+Machenschaft
recht55 am 28. November 2009 17:32 ist aber nichts genaues
Suflaki am 28. November 2009 17:43 Glaubst Du denn, daß Du das bei GF genauer erklärt bekommst, als mittels GOOGLE ?
klar, sonst würde er/sie nicht hier fragen^^ leider....!
Novitaurus am 28. November 2009 22:38 Wenn mir das Wissensuniversum durch GOOGLE zur Verfügung steht, stelle ICH ganz sicher keine Frage bei GF, meinst Du nicht auch ... ;-?!
Eine kriminelle Handlung, etwas, das gegen das Gesetz verstösst.
recht55 am 28. November 2009 17:33 ab wann wird es dann ausgelegt? Ist da dann die Strafe höher?
Da kannst du nur über "Polis" dran.
Da mußt du aber schon selbst bei der Polizei sein oder einen kennen, der da arbeitet.
Könnte aber für denjenigen unangenehm werden.
da hast du keinen zugriff drauf..oder du hackst dich rein