Diese Liste enthält alle Antworten von rama25, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Dies ist mir auch schon aufgefallen. Da kann man denken, daß diese Leute den ganzen Tag vor dem PC sitzen und nur danach lechzen, daß eine Frage gestellt wird. Diese wird dann meist oberflächlich beantwortet (Punktegeier) oder der Fragesteller wird blöd angemacht. Diese Sorte von Usern kannst Du aussortieren, da sie Dir meistens nicht weiterhelfen. Wiki oder Googeln kann ich selber, da brauch' ich keinen Schlaumeier, der mir das sagt.
Ich finde, für meinen Teil, Spontanität ist so ein bisschen das Salz in der Suppe des Lebens. Ohne spontane Einfälle wäre das Leben doch stinklangweilig und alles würde nach Schema F funktionieren. Allerdings kann zuviel Spontanität der Mitmenschen einem tierisch auf den Sack gehen und ist meistens mit viel Stress verbunden.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Gesundheitszeugnis, welches jährlich erneuert werden mußte, gibt es nicht mehr. Anstelle gibt es jetzt Hygienebelehrungen und Unterweisungen über den richtigen Umgang mit Lebensmitteln durch den Arbeitgeber. Ich war jahrelang in der Gastronomie aktiv und habe von allen Angestellten und Aushilfen (auch Servicepersonal) verlangt, daß sie einmal jährlich sich einen amtsärztliches Gesundheitstest machen lassen. Heutzutage macht das jeder Arbeitgeber selber und wird wohl so seine Existenz nicht ruinieren.
soust am 7. August 2007 07:52 Das heißt tatsächlich, sie brauchen es nicht? - Die Hygienebelehrungen bräuchten sie zwar teilweise auch (Rauchen beim Speisenzubereiten), aber gesundheitlich gesehen hätten sie keine Bestrafung zu erwarten? Oder doch, wenn eine chronische Krankheit besteht?
Im Klartext heißt das, daß Du als Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht wirst, daß Dein Personal gesund ist und hygienisch arbeitet. Verschweigt ein Arbeitnehmer eine chronische Infektion und der Arbeitgeber kann glaubhaft nachweisen, nichts davon gewußt zu haben, so kann der AG theoretisch nicht bestraft werden, der AN schon. Wird bei einer Ortsbegehung durch die Gesundheitsbehörde (Kontrolle) Mängel festgestellt, so muß in erster Linie der AG Rede und Antwort stehen. Bestraft wird eigentlich nur vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Theoretisch kann ein AG seine Spülfrau zum Amtsarzt wegen eines Gesundheitstests schicken oder von ihr eine schriftliche Erklärung verlangen, daß sie keine Krankheit, die den Umgang mit Lebensmitteln verbieten, hat. In beiden Fällen hat er seine Rechte und Pflichten gewahrt.
DH
so ist es ! DH