Für den Privatanteil ist es egal, ob es sich um ein Baustellenfahrzeug handelt. Entscheidend ist, ob ein anderes Kfz für Privatfahrten zur Verfügung steht. Das Auto der Ehefrau zählt leider nicht, da für jeden potentiellen Fahrer ein Fahrzeug da sein muss!
Zuständig ist immer das Finanzamt, bei dem Du Deinen Wohnsitz hast. Das Neue übernimmt den Fall komplett (also mit den alten Jahren) vom Neuen!
Nimm sie ins Handgepäck, dann bist Du auf der sicheren Seite. Auch wenn das Gepäck nicht ankommt!
critter am 21. November 2008 21:04 Die Steuerfreiheit der Trinkgelder gilt nur für Arbeitnehmer. Erhält der Unternehmer ein Trinkgeld, muss er es als Betriebseinnahme verbuchen und somit regulär versteuern. Aber der Anteil derer, die das machen, dürfte verschwindend gering sein!