Diese Liste enthält alle Antworten von rainerle38, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
Für den Privatanteil ist es egal, ob es sich um ein Baustellenfahrzeug handelt. Entscheidend ist, ob ein anderes Kfz für Privatfahrten zur Verfügung steht. Das Auto der Ehefrau zählt leider nicht, da für jeden potentiellen Fahrer ein Fahrzeug da sein muss!