Diagonal flunkert ;-)
Klar hast Du die Hauptf Forderung nebst Rücklastschrift und mahngebühren anerkannt -
Du hast ja auch überwiesen
Anerkannt hast Du allerdings damit nicht die gebühren des ext Inkassodienstleisters -
welche übrigens nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig sind ( siehe AZ weiter unten) !
ICH würde wie folgt retournieren
Fax an Diagonal :
Sehr geehrtes Inkasso team,
ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg.
Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung meinerseits führen.
Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb vollumfänglich widersprechen
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden .
Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon
Das Inkassobüro wird sicherlich nicht klagen Allerdings könnten durchaus nervende Briefe kommen :
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inka...
Mmh, o.k. - wobei ich eher die Höhe der Mahnkosten (50EUR!) bei gleichzeitig erhobenen Zinsen für Zahlungsverzug in Frage stelle. Dass Inkassobüros m.E. am Rande der Legalität arbeiten sehe ich auch. Ich habe allerdings nichts dagegen, wenn jemand seine berechtigten Forderungen u.U. auch mit Nachdruck durchsetzt. Darum ist für mich die Inkassoforderung in Ordnung, der Rest allerdings nicht (zumal ich nie eine Mahnung erhalten habe). Ich möchte allerdings keinen Formfehler begehen. Danke, für deine Antwort!
Ich seh es eher umgedreht
Die unstrittigen Mahngebühren müssten vom Tisch
Die Inkassogebühren sind unwichtig
Eine erfolgreiche Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten IB ist mir bisher nicht bekannt geworden und macht aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung auch keinen Sinn
Warum überweist Du nicht evtl unstrittige Mahngebühren zweckgebunden direkt an den Gläubiger und weist danach - ohne auf das jetztige Schreiben einzugehen - die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht schriftlich zurück ?
Schläft nach 2 bis 3 Briefen ein bzw wird ausgebucht !
Bei den Mahnkosten solltest Du selbst ausrechnen was durchsetzungsfähig wäre !
Ich würde pro Mahnung € 3,50 anerkennen ! Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer dann nochmal 6 € !! Diese Summe dann unangekündigt an den Gläubiger überweisen