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    Bezüglich Inkasso
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    Sehr geehrtes Inkasso team,

    ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle den Rechtsweg

    Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung meinerseits führen.

    Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.

    Unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon

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    Welche Gebühren durch ein Inkassounternehmen sind zulässig?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    ICH würde nicht zahlen denn die Rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren ist sehr uneinheitlich z.b :

    Az.: 44 C 307/00 Verkündet am: 11.01.2001 Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts werden Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt. Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten.

    (AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) “Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären

    Kommentar von Grandi GrandiGrandi

    Mmh, o.k. - wobei ich eher die Höhe der Mahnkosten (50EUR!) bei gleichzeitig erhobenen Zinsen für Zahlungsverzug in Frage stelle. Dass Inkassobüros m.E. am Rande der Legalität arbeiten sehe ich auch. Ich habe allerdings nichts dagegen, wenn jemand seine berechtigten Forderungen u.U. auch mit Nachdruck durchsetzt. Darum ist für mich die Inkassoforderung in Ordnung, der Rest allerdings nicht (zumal ich nie eine Mahnung erhalten habe). Ich möchte allerdings keinen Formfehler begehen. Danke, für deine Antwort!

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Ich seh es eher umgedreht

    Die unstrittigen Mahngebühren müssten vom Tisch

    Die Inkassogebühren sind unwichtig

    Eine erfolgreiche Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten IB ist mir bisher nicht bekannt geworden und macht aufgrund der uneinheitlichen Rechtsprechung auch keinen Sinn

    Warum überweist Du nicht evtl unstrittige Mahngebühren zweckgebunden direkt an den Gläubiger und weist danach - ohne auf das jetztige Schreiben einzugehen - die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht schriftlich zurück ?

    Schläft nach 2 bis 3 Briefen ein bzw wird ausgebucht !

    Bei den Mahnkosten solltest Du selbst ausrechnen was durchsetzungsfähig wäre !

    Ich würde pro Mahnung € 3,50 anerkennen ! Handelt es sich um einen Lastschriftrückläufer dann nochmal 6 € !! Diese Summe dann unangekündigt an den Gläubiger überweisen

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    Diagonal inkasso abzocke?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Diagonal flunkert ;-)

    Klar hast Du die Hauptf Forderung nebst Rücklastschrift und mahngebühren anerkannt - Du hast ja auch überwiesen

    Anerkannt hast Du allerdings damit nicht die gebühren des ext Inkassodienstleisters -

    welche übrigens nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig sind ( siehe AZ weiter unten) !

    ICH würde wie folgt retournieren

    Fax an Diagonal :

    Sehr geehrtes Inkasso team, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und verweise auf den Klageweg.

    Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner Zahlung meinerseits führen.

    Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb vollumfänglich widersprechen

    Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden .

    Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon

    Das Inkassobüro wird sicherlich nicht klagen Allerdings könnten durchaus nervende Briefe kommen :

    http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inka...

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Hier einige neuere Urteile :

    AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 Geschäftsnr. 8 C 118/09) Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen…. Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären.

    AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11 ...Nach Auffassung des Gerichts ist die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten in einem Fall wie dem vorliegenden generell zu verneinen; allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen, z.B. Einziehung einer Forderung, die sich gegen einen im Ausland wohnenden Schuldner richtet, kann etwas anderes gelten (so auch AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10, Juris, mit Hinweis auf die Rechtsprechung im dortigen LG-Bezirk

    AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig . Für eine Ausnahme ist nichts vorgetragen und nichts ersichtlich .

    AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern

    Kommentar von Horrex Horrex

    vielen dank für die umfassende info. das würde doch auch als einschreiben mit rückschein gehen, oder?

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    wäre natürlich die sicheste Methode

    (die AZ aber nicht mit auflisten )

    Hier noch ein LINK von STIFTUNG WARENTEST

    http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-2356230/

    Kommentar von Horrex Horrex

    alles klar so mach ichs. DANKE

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    Wann sind Inkassogebühren erstattungsfähig?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Hi

    Logischerweise gibt kein IB umgehend auf selbst wenns expl um die gebühren geht ! ;-)))

    Sonst wäre es nicht mehr lange am markt

    Hast Du bereits gegenüber dem IB die Restforderung zurückgewiesen ?

    Wie ist der aktuelle Stand ?

    lg

    Kommentar von SamFisher1986 SamFisher1986

    Die Restforderung habe ich schon einige Male zurückgewiesen. Der letzte Brief von mir beinhaltet, dass Inkassogebühren nicht erstattungsfähig sind. Heute kam ein Brief vom IB, mit dem Inhalt, dass ich bis zum 13.01. die entstandenen Gebühren von insg. ca. 70 € zahlen soll.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Schläft irgendwann ein !

    Letzte Frist gabs ja schon am 11.10 ;-)

    ....Ich habe heute ein Schreiben des IB erhalten, indem mir eine Ratenzahlung angeboten wird, da ich die von denen festgesetzte Frist nicht eingehalten habe. Wie soll ich darauf reagieren? Ich habe auf das Schreiben reagiert mit dem Inhalt, dass ich die Zahlung nicht leisten werde.

    Wenn Du magst kannst Du dieses letzte Schreiben mal anonymisiert verlinken

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres
    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    AG Osnabrück Az.: 44 C 307/00 Verkündet am: 11.01.2001 Ein Anspruch auf Ersatz der Inkassokosten besteht nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts werden Inkassokosten nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn ein Schuldner auf Mahnungen nicht zahlt. Die Tätigkeit des Inkassobüros erschöpft sich nur darin, den Schuldner zur Zahlung aufzufordern. Durch Einschaltung eines Inkassobüros entstehen demnach nur zusätzliche Kosten. Nach § 254 BGB hat der Gläubiger vielmehr sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten (wie hier OLG Düsseldorf OLGZ 87, 494; OLG Karlsruhe Rechtspfleger 87, 422; OLG Dresden NJW-RR 94, 1939).

    AG Bochum Urteil 75 C 187/06 v. 06.10.2006 Ein Unternehmen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten. Bei Inkassokosten handelt es sich um Eigenaufwand des Unternehmens. Dieser kann nicht dadurch erstattungsfähig werden, dass das Unternehmen mit der Einziehung von Außenständen einen Dritten beauftragt. (tku) BGB § 254, BGB § 280, BGB § 286 Abs. 1, BGB § 286 Abs. 3

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    AG Jever vom 21.08.97 AZ.: 5 C 368/97 AG Cottbus vom 18.05.99 AZ.: 38 C 455/98 Ein Gläubiger verstößt gegen die Schadensminderungspflicht, wenn er nach erfolglosen Mahnungen ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung seines Anspruchs beauftrag und kann deshalb in einem späteren Klageverfahren die durch das Inkassounternehmen entstandenen Kosten nicht verlangen

    AG Wiesbaden 92 C 3458/07 - 22 - vom 15.11.2007 zur Erstattung von Inkassokosten "Die Klage war hinsichtlich der geltend gemachten Inkassokosten in Höhe von 130,50 € abzuweisen. Innkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies. Eine Erstattungspflicht für eigene Aufwendungen des Gläubigers besteht nur insofern, als ein wirtschaftlich denkender Mensch bei der Betrachtung ex ante (im Zeitpunkt der Einschaltung des Inkassobüros) diese für notwendig halten durfte. Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören. Ein beachtenswertes Interesse, diese Tätigkeiten auf eine andere Rechtsperson zu verlagern

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    AG Rendsburg 11 C 801/99 Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht abgesprochen. Zitierung Palandt/Heinrichs, 58. Aufl. wörtlich

    AG Bad Liebenwerda 13 C 282/04 Das AG Bad Liebenwerda hat unter Hinweis auf die Kommentierung bei Palandt-Heinrichs 61. Aufl. zu § 286 RN 9 die Erstattung von Inkassokosten abgelehnt

    AG Hohenschönhausen 10 C 293/98 Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgewiesen. Durch die Inanspruchnahme eines Inkassobüros würden im Falle eines streitigen Verfahrens doppelte Kosten entstehen.

    AG Remscheid 8 C 373/00 Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht abgesprochen, obwohl der Schuldner nach Einschaltung des Inkassounternehmens die Hauptforderung in voller Höhe an das Inkassounternehmen gezahlt hat.

    AG Vechta 11 C 603/04 Nach AG Vechta kann die Klägerin Inkassokosten nicht geltend machen. Sie sei vollkaufmännisch organisiert und wisse, dass Inkassobüros keine anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Forderung haben als sie selbst.

    AG Altenkirchen 71 C 419/05 Nach AG Altenkirchen widerspricht die Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens regelmäßig der Schadensminderungspflicht eines Gläubigers. Inkassokosten würden keinen ersatzfähigen Verzugsschaden darstellen, sondern übermäßige Kosten, die vom Gläubiger selbst zu tragen sind.

    AG Lemgo Teil-VU u. Schlussurteil 28.09.2007 Das AG Lemgo hält unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht für nicht erstattungsfähig. Für den Zeitaufwand des Gläubigers bei der außergerichtlichen Forderungsabwicklung besehe keine Ersatzpflicht. Anwaltliche Tätigkeit sei nicht mit der eines Inkassobüros vergleichbar

    LG Ulm 6 O 219/00 Inkassokosten sind nicht erstattungsfähig, da der Gläubiger nach mehreren erfolglosen Mahnungen und Telefonaten nicht mehr davon habe ausgehen können, dass der Schuldner nach Aufforderung durch ein Inkassobüro zahlen werde.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    AG Eisleben 21 C 148/99 Ersatz von Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgewiesen. Das Überwachen von Zahlungsfristen und Übersendung von Mahnungen sei einfachste kaufmännische Tätigkeit und in einem entsprechend eingerichteten Betrieb - der Gläubiger ist Sollkaufmann - ohne weiteres ordnungsgemäß abzuwickeln.

    AG Grimma / Zwgst. Wurzen 7 C 063503/Dr. Die Inanspruchnahme eines Inkassobüros vor der gerichtlichen Geltendmachung stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers dar

    AG Stade 64 C 107/98 Der Gläubiger habe nicht damit rechnen können, dass allein die Einschaltung eines Inkassobüros den Schuldner zur Zahlung veranlassen würde. Es sei nicht erkennbar, worauf sich die Hoffnung des Gläubigers auf erfolgreiche Forderungsrealiserung stütze.

    AG Schwarzenbeck 2 C 346/06/ Dieses Gericht erachtet Inkassokosten als keinen ersatzfähigen Schaden gem. §§ 249 ff. BGB

    AG Bremen 25 C 141/02 ...Inkassokosten den beim Inkassoinstitut angefallenen Zeit- und Personalaufwand abdecken sollen, seien sie nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht erstattungsfähig. Ein Geschädigter könne regelmäßig seinen durch die außergerichtliche Tätigkeit verursachten Zeitaufwand zur Wahrung seines Entschädigungsanspruches nicht ersetzt verlangen...

    AG Fürstenwalde 13 C 300/2000 Dieses Gericht spricht unter Berufung auf OLG Dresden einem Gläubiger, der ein Unternehmen ist, den Ersatz von Inkassokosten ab, soweit nachträglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

    AG Charlottenburg 206 C 184/02 Dieses Gericht hat die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten verneint. Der Kläger habe nicht erwarten können, dass der Beklagte auf eine Mahnung des Inkassoinstituts eher reagieren würde als auf Mahnungen des Klägers selbst. Zur Beitreibung der Forderung hätte er nach erfolglosen Mahnungen sogleich das gerichtliche Mahnverfahren betreiben können, wodurch zusätzliche Kosten vermieden worden wären.

    AG Waren (Müritz) 2 C 59/02/Hoppe Dieses Gericht hat Inkassokosten wegen Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht abgesprochen. Nach vergeblichen Mahnungen des Gläubigers hätte dieser von der Zahlungsunfähigkeit bzw. -unwilligkeit des Schuldners ausgehen müssen. Die Einschaltung eines Inkassobüros sei deshalb überflüssig gewesen.

    Heidelberg 27 C 209/01/Strothe Urteil 31.10.2001

    .....Nach Auffassung des Gerichts würde ein verständiger Mensch im vorliegenden Fall ""im Hinblick auf den durchaus zweifelhaften, im voraus allenfalls statistisch belegbaren Erfolg"" kein Inkassobüro, sondern sogleich einen Rechtsanwalt beauftragen....."

    Kommentar von SamFisher1986 SamFisher1986

    OK, mit so vielen Urteilen hätte ich jetzt nicht gerechnet.

    Wenn ich heute spätnachmittag von der Arbeit zu Hause bin, werde ich das Schreiben mal verlinken.

    Vielen Dank für Deine Hilfe.

    Kommentar von SamFisher1986 SamFisher1986

    So, nun bin ich zu Hause und hier ist der Link zu dem letzten Schreiben: http://imageshack.us/photo/my-images/28/anhangv.jpg/. Ich hoffe, der Link hilft Dir.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Halbherziges Inkasso Massenschreiben aus der Lego Abteilung

    Die Wahrscheinlichkeit einer Klage ist ungefähr so hoch wie eine Heiligsprechung Donald Rummsfelds

    Kontoführungsgebühren sind übrigens ebenfalls nicht erstattungsfähig

    Hier 3 AZ

    AG Fürth (Bayern) vom 09.10.2007 Aktenzeichen: 1 M 6672/07

    AG Dortmund vom 23.03.1995 Aktenzeichen: 125 C 1278/95

    AG Lahnstein: Urteil vom 02.06.2009 - 20 C 595/08"

    Hat sich schon ein Telefon Inkasso Agent gemeldet ?

    Kommentar von SamFisher1986 SamFisher1986

    Was ist denn ein "Telefon Inkasso Agent"? Da hab ich noch nichts von gehört.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Inkassobüro setzen sehr oft Call Agents - teilweise aus ext Call centern - ein um bei dem "Schuldner" telefonisch Druck zu machen "

    Kommentar von SamFisher1986 SamFisher1986

    Nein, so einen Anruf habe ich noch nicht erhalten.

    Kommentar von whiteTree whiteTreewhiteTree

    Den Inkassogebühren wurde eindeutig widersprochen. Dann müsste das Inkasso, wenn es sie wirklich eintreiben will, unverzüglich zum gerichtlichen Mahnverfahren übergehen.

    Der Versuch, Schuldner mit immer weiter steigenden (Fantasie-)Gebühren zur Zahlung widersprochener Forderungen zu bewegen, ist beliebt, aber diese Zusatzforderungen sind nicht gerichtlich durchsetzbar, weil sofort das Mahnverfahren hätte eingeleitet werden müssen und eine weitere Kostenschinderei des Inkassos in so einem Fall nicht gerichtlich anerkannt wird.

    Die hier (anfangs) geforderten Gebühren sind weit jenseits dessen, was nach RVG für eine einfache Mahnung angebracht wäre; "Kontoführungsgebühren" gehören schon mal gar nicht dazu. Und auch RVG-Gebühren für Inkassos sind, wie schon vielfach geschrieben, höchst zweifelhaft!

    Zur Sicherheit weise ich noch mal auf die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des gesetzlichen Verzugszinses (5% über Basis, bis zum Überweisen der Hauptforderung) und ggf. einfacher Mahnkosten des Gläubigers (Papier+Porto) hin. Wenn man diesen (relativ geringen) Betrag überweist, verringert man meiner Vermutung nach deutlich das Risiko einer Klage. Ich würde sie dem Gläubiger überweisen, alles andere vom Inkasso würde ich als Bluff abhaken. Trotzdem auf Mahnbescheid und ggf. Prozess vorbereitet sein!

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    Wie kann man sich gegen ungerechfertigtes Inkasso wehren?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Das Inkassobüro ist doch lediglich ein ext Dienstleister !

    Weise gegenüber dem Inkassobüro die Forderung schriftlich vollumfänglich zurück - untersage die Weitergabe Deiner daten gem BDSG ! Untersage die Kontaktaufnahme per telefon

    Gleichzeitig würde ich - ungeachtet der vorliegenden Abbuchungserlaubnis - den unstrittigen betrag unangekündigt auf das Konto des Verkäufers überweisen !

    Die Kosten der beauftragung trägt der welcher die Musik bestellt hat - also der Gläubiger

    Schläft ein bzw wird ausgebucht

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    Diagonal Inkassogesellschaft - OneTel
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Mit Schreiben vom xx.xx. setzen Sie mich erstmalig über eine angeblich offene Forderung Ihres Auftraggebers OneTel in Kenntnis Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch." Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden

    Einschreiben

    Schläft ein bzw wird ausgebucht

    Mit obiger Vorgehensweise bin ich immer gut gefahren

    http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongebueh...

    p.s Lass die Anrufe im Diagonal Inkasso Call Center - Du hast nur einen Call Agent am Telefon ;-)

  • 1
    Inkassobrief zu recht oder abzocker Firma!?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Ich habe selbst einige Jahre in einem Inkassobüro gearbeitet

    Das Einschalten des Inkassobüros ist rechtens d.h erlaubt - die Forderung ist allerdings nicht durchsetzungsfähig.

    Sehr oft besteht auch eine interne Kick Back Vereinbarung zwischen Händler und IB z.b Fifty Fifty ;)

    Das könnte die schnelle Weiterleitung ans Inkasso erklären
    Das schläft ein bzw wird nach 2 oder 3 Bauteinbriefen ausgebucht

    Kommentar von Comander2010 Comander2010

    Das bedeutet ich soll einfach nichts machen und abwarten?

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    ICH würde : Gegenüber dem Inkassobüro die Forderung schriftlich vollumfänglich zurückweisen und den rechtsweg anheim stellen. Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG sowie Kontaktaufnahme per telefon untersagen. Meistens kommen aber trotzdem noch 2 oder 3 Briefe - je nachdem was für einen Vertrag der der verkäufer mit dem Inkasso hat

    Kommentar von Comander2010 Comander2010

    Die drohen jetzt mir jetzt mit einem rechtlichen Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff.ZPO und erheblicher Kostensteigerung(Gerichtsgebühren,Anwaltskoste etc.). Sind das auch nur leere Drohungen die nicht durch zu setzen sind?

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Ja !

    kein Inkasso gibt umgehend auf

    Folgendes maximale Szenario ist möglich :

    2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

    Hast Du gegenüber dem Inkasso die Forderung zurückgewiesen ?

    Kommentar von Comander2010 Comander2010

    Bisher noch nicht. Ich habe aus deinem ersten Text den du gepostet hast das so entnommen das ich das auch auf sich beruhen lassen könnte und das ganze sich dann wie du es nannstest einfriert. Die Frist ist auch schon abgelaufen wenn dann haben die das schon eingeleitet was sie mir androhten. s.o. (§§688 ff.ZPO)

    Kommentar von Comander2010 Comander2010

    Ich habe nun der Inkassofirma eine Mail geschickt in der ich die Forderung zurückweise sowie die Weitergabe und Speicherung meiner Daten untersage etc. darauf kam folgende Antwort: Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben im Online-Shop unseres Mandanten einen verbindlichen Vorkasse-Kaufvertrag abgeschlossen und sich somit zur Abnahme der Ware verpflichtet. Die Warenlieferung erfolgt nach Zahlungseingang. Ich kann Ihnen mitteilen, dass Ihnen durch die Kaufabwicklung Afterbuy, welcher unser Mandant angeschlossen ist, die Bankverbindung an Ihre E-Mail-Adresse blabla@bla.de zugestellt worden ist.

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    Danke für die Bewertung !!

    Hat sich das Inkasso zwischenzeitlich noch mal gemeldet ?

  • 1
    Kabeldeutschland und Inkasso ohne Leistung? Wie vorgehen?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Du bist m.M auf der sicheren Seite !

    Die Weitergabe ans Masseninkasso ist leider oft obligatorisch !

    ICH würde mir den Anwalt sparen und einfach abwarten ob es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt !

    Diesem würde ICH - falls er kommen sollte - komplett UND begründungslos innerhalb der Fristwidersprechen.

    Du kannst auch die sache abkürzen und das Inkassobüro schriftlich per fax darüber in Kenntnis setzen das die Forderung vollumfänglich zurückgewiesen wird auf dem Rechtsweg eingeklagt werden müsse

  • 1
    Acoreus Collection Services GmbH?
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Habe 3 jahre bei acoreus gearbeitet !

    Weise die Forderung gegenüber dem Inkasso zurück und fordere eine detailierte Forderungsaufstellung zusammen mit einer Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde und die evtl vorhandene Titelkopie zusammen mit einer Rechnungskope ein ! Dann abwarten !

    Ist die Forderung aus 2007 oder früher dann wäre verjährt

    Schriftlich machen

  • 0
    Inkasso Gebühren/Forderung
    Hilfreichste Antwort von rainerendres rainerendres

    Die Gebühren des ext Inkassobüros sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig !

    Siehe auch mal hier : http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inka...

    Hast Du mal in Dein alice Postfach nachgeschaut ob die beiden Positionen überhaupt abgebucht werden ? Wenn das nicht über Alice läuft dann haben die auch keine Einzugsermächtigung

    Ansonsten - falls Du nicht wirklich sicher bist - wäre es evtl sinnvoll die 2 eigentlichen hauptforderungen plus jeweils a 3 € zweckgebunden an den Inkassoladen zu überweisen . Pro Forderung 1 Überweisung und im Verwendungszweck des Überweisungsträgers : Nur Hauptforderung !

    Du könntest auch die komplette Forderung zurückweisen :

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres
    Kommentar von King289 King289

    Danke dir vielmals :)

    ja das seh ich auch so ich meine das sind Cents da kann mir niemand erzählen ich hätte mit absicht nicht bezahlt lool xD

    kurz vorher, warum +3€ in anderen beiträgen ist es mal mehr mal weniger wonach geh ich da und wofür ist das?

    Naja also werd ich 0.87€ + 3€ und nochmal 0.27€ + 3€ direkt an Micropayment oder an das Inkassobüro? Das Inkassobüro behält das dann für die kosten etc oder? Bin mir da grad nicht sicher, weil es heist ja mit der erst Zahlung aktzeptiert man die jeweilige forderung, und das will ich ja nicht!

    Achja ich hab nachgesehen, auf meinem Konto und auf meinem Alice-Konto wird/wurde nichts abgebucht! Es ist allerdigns so das die Rechnung entweder von einer extra Firma übernommen wird, oder das sich mein Alice darum kümmert!

    Da in meiner Rechnugn nciht steht/stand:

    erman Co KG hat die zahlung des in anspruchgenommenen dienstes übernommen, bitte überweisen sie inenrhalb von 10Tagen die geforderte sumem an das unten stehende Bankkonto

    Also da bei mir sowas komisches nicht stand sollte das eig sein gewohnten Lastschrift weg gehen, ist es aber irgendwie nicht!

    PS: schuldigt die Schreibweise viel text^^ und habs manchmal nicht so mitgekriegt xD

    Kommentar von rainerendres rainerendresrainerendres

    erman Co KG hat die zahlung des in anspruchgenommenen dienstes übernommen, bitte überweisen sie inenrhalb von 10Tagen die geforderte sumem an das unten stehende Bankkonto

    Dieser Satz bezieht sich auf die 2 Forderungen ? Dann überweise die 2 Positionen 0.87€ + 3€ und nochmal 0.27€ + 3€ auf dieses Konto !

    Die a 3 € an Mahngebühr würde ich sicherheitshalber bezahlen denn Du hast ja die Rechnung in Deinem Postfach übersehen

    Mit dieser zweckgebundenen Zahlung bist Du aus dem Schneider !

    Eine Verrechnung gem BGB 367 ist dann auch nicht mehr möglich

    Diagonal wird aber sicherlich trotzdem noch mit einigen "Bittbriefen "versuchen die rechtmäsigkeit der Gebühren zu begründen !

    Am Besten dann nochmaL POSTEN

    Gerichtsurteile Rechtsprechung Inkassogebühren (Post 28 - runterscrollen) http://www.elo-forum.org/schulden/79245-o2-real-inkasso-fuelleborn-hilfe.html

    Kommentar von King289 King289

    achja der teil mit ´´erman co kg´´ war nur ein beispiel das stand ja grade eben nicht in der rechnung und deshalb kümmert sich da normalerweise alice drum

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