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Antworten von putenkopf Gute Antworten


kann man jemanden belangen, der nachweislich vermittelte tiere schlecht behandelt hat?

anonym
beantwortet von putenkopf am 15. Januar 2009 06:42
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wenn du beweisen kannst, daß die tiere wegen einer schlechten haltung gestorben sind, kannst du sie beim veterinärsamt und bei der polizei anzeigen. ich würde dafür sorgen, daß diese frau keine tiere mehr bekommt. melde es einem tierschutzverein oder tierheim. es gibt eine schwarze liste und laß sie eintragen. hast du nicht nachkontolliert wie es den tieren dort ergeht? ich hätte es gemacht. es wird höchste zeit, daß das heimtierschutzgesetz entlich verabschiedet wird.

Kommentar von 0c755df87f5ca50a9e669a853f25efabsmalldarkmaiden am 15. Januar 2009 10:09

ich denke auch, es sollte jetzt zu allererst darum gehen, dass sie keine Tiere mehr bekommt, die sie so verelenden lassen kann! Ob es einen erzieherischen Effekt haben könnte, im Sinne von "so geht man nicht mit Tieren um, merk dir das" möchte ich bezweifeln. Aber wenn man erreichen kann, dass sie keine Tiere mehr bekommt, wie auch immer das umzusetzen ist, dann wäre das doch auch einen Gang zur Polizei wert. Aber dazu können dir Tierschutzvereine oder Tierheime sicher mehr Auskunft geben. Und inwiefern deine "Beweise" ausreichend sind, muss die Polizei dann selbst entscheiden.

Kommentar von 9656864b2e4b55bbee4de57919bedc50smallgartenfee am 15. Januar 2009 10:13

veterinärsamt ist ne gute idee. schwarze liste auch.

mit dem kontrollieren - das sagt sich immer so leicht. ich habe momentan beruflich täglich von früh bis in die nacht zu tun, um das arbeitspensum zu schaffen. selbst mein eigener haushalt hängt schon hinterher. ich schaff es oftmals kaum einkaufen zu gehen zwischendurch etc. immer nur mal ein paar minuten zwischendurch. und das jetzt den 4. monat.

aber ich würde auch gerne dafür sorgen, daß die frau keine tiere mehr bekommt. das habe ich ihr auch geschrieben, daß sie sich besser keine mehr anschaffen soll.



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