An dem 01.01.2009 dürfen alle Sachverträge nach 3 Jahren Laufzeit beendet werden. Auch Rückwirkend. Das heißt, z.B. am 01.06.2007 wurde der Vertrag mit 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, dann ist dieser zum 01.06.2010 kündbar. Am Besten schreibt ihr den folgenden Satz, "hiermit kündige ich, Max Mustermann, den o.g. Vertrag aufgrund §11 Abs. 4 VVG fristgerecht zur nächsten Hauptfälligkeit". Das war es auch schon. Achtung: Hier gilt ebenfalls drei Monate Kündigungsfrist. In unserem Falle bedeutet das, dass das Kündigungsschreiben spätestens zum 28.02.2010 verschickt sein muss.
Übrigens, es dürfen weiterhin 5 Jahresverträge abgeschlossen werden, nur sind diese ebenfalls nach 3 Jahren kündbar.
Soweit ich weiß ist der Chef sogar verpflichtet einen Arbeitsvertrag mit dir abzuschließen...lies dich mal hier durch...
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0Home/navNode.html?nnn=true
Ich würde einen haben wollen.
Sicherer ist es allemal, und ein korrekter Arbeitgeber wird sich nicht scheuen, Dir einen zu geben.
Andererseits: Wenn Du keinen schriftlichen Vertrag hast, und es einige Monate gut läuft, kannst Du auf die arbeitnehmerfreundlichen Regelungen des BGB bestehen - die gelten dann nämlich.
schaden tut es nicht. ein mündlich geschlossener arbeitsvertrag hat aber trotzdem volle gültigkeit. kommt darauf an ob du deinem arbeitgeber vertraust!
ich hab seit einem jahr einen 400-euro-job ohne vertrag und läuft alles bestens!
ja damit du etwas schriftliches in der hand hast.ich halte es für wichtig!
Warum bitte?
attione84 am 6. Mai 2009 16:51 sonst bist du doch garnicht abgesichert,er kann dich raus schmeißen wann er will und ob er dir Gelt zahlt ist die zweite frage.Wir haben in der Ausbildung gelernt NIE ohne vertrag anfangen zu Arbeiten!
Als Minijobber brauchst du nichts bezahlen, das zahlt der Arbeitgeber, der diese Kosten auch steuerlich geltend machen kann. Meines Wissens darf er dir auch nicht die Lohnsteuerpauschale abziehen.
Meines Wissens darf er das schon! Und ich bearbeite jeden Monat 600 Mini-Jobber.
Als Alternative kann jeder auch seine Steuerkarte abgeben.
Die Pauschale für Sozialversicherung von 28% trägt der Arbeitgeber. Die 2% pauschale Lohnsteuer kann der Arbeitgeber übernehmen, muss er aber nicht. Was dir maximal abgezogen werden kann sind also 2% = 8 Euro/Mon.
die folgekosten in höhe von ca. 30 % zahlt der AG. lass dir das nicht aufs auge drücken. so etwas gibt es auch. er muss diese ca. 130.-€ für dich, wenn er dich beschäftigt, an die knappschaft abführen