http://forum.mobbing-gegner.de/mobbing-hilfe/mobbing-web-verzeichnis-internet-t928.html
Bitte weitere eintragen! Akiv sein und helfen!
einer der wichtigsten vorteile der aktuellen gesetzgebung zur privatinsolvenz ist die entmachtung der gläubiger. wer sich 6 jahre an die spielregeln hält und wirklich sein genehmigtes möglichstes tut, der ist durch, da gibt es nur noch konkret begründete einwendungen wie unfairness oder unkorrektheit des probanden.
curator am 8. April 2008 01:39 sollte ergänzen: die mögliche nicht gegebene zustimmung der gläubiger ersetzt hier nun mal das gericht.
Nein, diese Pflicht besteht nur für Rechtsanwälte und Inkassofirmen. Du als Privatperson kannst das Mahnverfahren weiterhin auf dem Postweg mit den gängigen Anträgen einleiten. Wenn du Infos zum Online-Mahnverfahren haben möchtest dann schau mal unter www.mahnverfahren.nrw.de.
Soviel ich weiss sind nur Rechtsanwälte, Inkassounternehmen und andere gewerbliche "Großkunden" der Mahngerichte zur Nutzung der elektronischen Übermittlung der Daten für den Mahnbescheid verpflichtet. Für den Rest der Bevölkerung bleibt es wohl (noch eine Weile) beim alten papiernen Antragsformular
http://www.mahnverfahren-aktuell.de/Online-Mahnverfahren/online-mahnverfahren.html
Wende dich doch an dein zuständiges Euro-Info-Center oder die Deutsch-spanische Handelskammer. Auf deren s_eite kannst Du alles genau lesen.
Ein deutscher Vollstreckungstitel wird durch bloße Bestätigung des Gerichts, das ihn erlassen hat, also hier des Mahngerichts, zum Europäischen Vollstreckungstitel - und zwar auf deinen Antrag hin. Das Gericht bestätigt auf einem europaweit einheitlichen Formblatt, dass es sich um einen "Europäischen Vollstreckungstitel" handelt. Während bisher zunächst im Land des Schuldners ein Verfahren auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung durchgeführt werden musste, kann der Gläubiger nun aus diesem Europäischen Vollstreckungstitel wie aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid vollstrecken lassen. Du musst dich hierfür nur kundig machen, welche Stelle in Frankreich für Zwangsvollstreckungen am Wohnort deines Schuldners zuständig ist und mußt dann diese STelle mit der Vollstreckungs beauftragen.
Der Link funktioniert leider nicht.
Versuchs mal hiermit: http://kuerzer.de/FY0uUEe0s
Ansonsten gute Recherche DH
Hiermit müsste es klappen:
oder bei Google eingeben:
"Der Europäische Vollstreckungstitel - So realisieren Gläubiger"
Auf dieser Seite ist alles genau erklärt (ist einfach zuviel, um es hier zu zeigen)
Titel: Der Europäische Vollstreckungstitel - So realisieren Gläubiger per Zwangsvollstreckung Forderungen im Ausland
www.akademie.de/.../europaeischer-vollstreckungstitel-zwangsvollstreckung-im-ausland.html
Ich war da vor 15 Jahren mal in einem Hotel. Im Supermarkt um die Ecke stand einer mit einer MP und hat die Leute überwacht die dort eingekauft haben. Ein Kollege wurde fast von zwei Bordsteinschwalben vergewaltigt, da kamen zwei Polypen hinzu. Und gegenüber wurde eine Bankfiliale überfallen.