Was für ein realer und mathematischer Unsinn!
Die gestellte Frage suggeriert, dass es Hartz IV - Betroffenen besser geht als Arbeitnehmer - das ist mathematisch und logisch völliger Unsinn und ein Märchen, das gerne erzählt wird!
Fakt ist: ein Arbeitnehmer hat immer mehr Geld zur Verfügung, als ein ALG II Empfänger und zwar aus folgenden Gründen!
1) Mit einen gesetzlichen Mindeststundenlohngehalt (9,50 Euro)- und das ist die logische Rechenart, hätte ein Arbeitnehmer /Single) bei einer 40h Woche etwa 1140 Euro brutto. Netto hätte er bei höchster Steuerklasse - also die 1 - genau 907 €uro.
Ein Alg II - Empfänger hat mit seiner Miete ( mehr als Lebensunterhalt und Miete wird nicht gezahlt) einen Regelbedarfssatz von max. 446 + ca. 320 €uro Miete = 766 €uro.
2) Hier hat der Arbeitnehmer also bereits mindestens 140 €uro im Monat mehr und dazu kommt jetzt nochmal der Lohnsteuerjahresausgleich - der sich im Durchschnitt bei 1000 €uro bewegt. Im Jahresdurchschnitt hat er also zuzüglich des Lastenausgleiches 990 €uro Netto - auf den Monat gerechnet.
Abhängig von der Anzahl der Kinder und Steuerklasse kommen beim normalen Arbeitnehmer alle Zulagen extra hinzu!!!
Beispiel: 907 €uro Lohn + 1 Kind KG = 219 €uro+ UVG je nach Alter des Kindes bis 293 €uro + (eventuell sogar noch Wohngeld je nach Mietbelastung bis zu 300 €uro) zusammen sind es mindestens (je nach Steuerklasse) bereits 1419 €uro mit Wohngeldanspruch sogar bis zu 1719 €uro
Beim ALG II - Empfänger werden alle zusätzlichen Leistungen (KG + UVG) angerechnet. Er hat also zu den 766 €uro Gesamtregelsatz nur noch den Regelsatz des Kindes - welcher sich auch nach dem Alter staffelt. Bei Maximal - Alter (17) hätte der ALG II - Empfänger + bis zu 373 €uro mehr.
Bedeutet: Der Alg II Empfänger hat unter gleichen familiären und wohnlichen Bedingungen einen Gesamtregelsatz von etwa 1139 €uro zur Verfügung.
Zwischen mindestens 1419 (ggf. sogar 1719) €uro für den Arbeinehmer unter den ungünstigsten Vorraussetzungen - und höchstens 1139 €uro für den Arbeitslosen unter den günstigsten Vorrausetzungen liegen also - Welten!
Hört also bitte endlich mit dem Unsinn auf - zu Behaupten ALG II - Empfänger hätten mehr als einfache Arbeitnbehmer - das ist nicht wahr!
Ein einfacher Arbeitnehmer hat immer mehr - als ein Arbeitssuchender im ALG II!
Danke
Perry Feth -
Vorstandmitglied der Leipziger Erwerbsloseninitiave Leipzig Elo