Um welchen Beruf geht es denn uns wie alt bist du?
Klingt nicht gerade seriös die Firma. Wer schon nach so kurzer Zeit Drohungen mit hohen Kosten ausspricht und Mahnungen mit Mahngebühren verschickt ist für mich ein i-net Abzocker. So schnell kann man doch nicht auf den Schriftverkehr der Verbraucherzentrale antworten, außer man ist darauf vorbereitet. Bezahl nicht!
Was für ein Vater, der seine Tochter von der Steuer ansetzt. Er zahlt dir 2400,-€ und setzt 7600-,€ ab. Das muss Liebe sein.
Ausschlaggebend ist was der Arzt sagt und der bist du ja nicht. Oder?
!! Leider !! BVerfG - 1999-09-06 - 1 BvR 1013/99: Öffentlich-rechtliche Rundfunkgebühren müssen auch dann gezahlt werden, wenn der Besitzer des Fernsehgerätes gar keine öffentlich-rechtlichen Programme empfangen will.
Figther am 14. Januar 2009 13:16 So n Mist. Aber trotzdem : DANKE!!!
Fernseher abschaffen, Radio anmelden und Fernsehen über den Rechner gucken. Im Rundfunkstattsvertrag ist das ein wenig schwammig was Computer betrifft. Man müsste ja theoretisch auch GEZ für Mobiltelefone und I-Pods verlangen können, denn die können ja auch ins Internet.
Versuch doch mal die Meinung einer anderen Werkstatt einzuholen. Wenn die zum selben Ergebnis kommen, musst du wissen was dir deine und die Sicherheit der Beifahrer wert ist.
DH