"normalerweise laden die sich automatisch nur in der nacht auf."
man kann ihn auch am tag laden, zumindest läuft der zähler.
"du musst nur einstellen, wie stark sie sich aufladen können."
am ofen?
"mit einem zweiten regler kannst du dann (wenn sie aufgeladen sind) einstellen, auf welche temperatur sie den raum bringen sollen."
das ist klar.
Es müsste aber auch ein extra Zähler für den Nachtspeicherstrom vorhanden sein.
normalerweise laden die sich automatisch nur in der nacht auf. du musst nur einstellen, wie stark sie sich aufladen können. mit einem zweiten regler kannst du dann (wenn sie aufgeladen sind) einstellen, auf welche temperatur sie den raum bringen sollen.
100%richtig.
Hallo Paul,
vielleicht hilft dir diese Info weiter:
Die 10 goldenen Regeln der Baufinanzierung
http://www.zuhause3.de/artikel/386-die10goldenenregelnder_baufinanzierung.html
Gruß, Marion
Hallo, es gibt spezielle Versicherungen die bei Arbeitslosigkeit die Raten weiterzahlen. Ob sich das rechnet weiß ich aber nicht. Besser nur mit 1% tilgen und etwas Geld zurücklegen, damit man auch mal 3-4 Monate die Raten so bezahlen kann. Ob die Wohnung vermieten oder verkaufen (mehr Eigenkapital) besser ist, kann man nur sehen wenn man den Fall mit allen Zahlen einmal durchrechnet. Die Leute von www.baukreditportal.de machen das kostenlos.
Umbau innen und außen hängt vom Standort und der Gemeindesatzung bzw. dem jeweiligen Baurecht ab. Hauskauf ohne Energiepaß würde ich nur bei ganz niedrigem Kaufpreis machen. Haus ohne Energiepaß und mit Nachtspeicherheizung ist ein Faß ohne Boden. Nachtstrom ist fast so teuer wie Normalstrom. Ich habe mehrere Jahre in einem Haus mit computergesteuerter Nachtstromheizung gewohnt. Du mußt immer 24 Stunden im voraus denken und planen mit dem Wetter wegen der Speicherkapazität. Es gibt bei Eigentümerwechsel Fristen für die Erlangung eines Energiepasses (habe sie aber jetzt nicht griffbereit). Es ist auf alle Fälle ein Unterschied ob man selber in dem Haus wohnt oder es vermitetet. Die Daten bekommt man beim jeweiligen Bauamt.
Das ist eine schwierige Frage. Es kann sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt ist. Ruf einfach mal im Bauamt an...
Beim zuständigen Bauordnungsamt deiner Gemeinde sowie im Bebauungsplan ist geregelt, was an einer Immobilie ohne Abnahme oder Aufsicht verändert werden darf. Einfach dort einmal nachfragen.