Von wem wird die Abrechnung geprüft? Von der Mieterin? Nach Fristablauf eine Mahnung schicken, dann einen Mahnbescheid.
wenn die Nebenkostenabrechnung pünktlich zugestellt ist, dann ist die Frist gewahrt und Forderungen verjähren erst nach drei jahren..
sichere durch eine zusätzliche Mahnung ab, da dann wieder die Frist von vorne zu laufen beginnt,
Das musst Du mit dem zuständigen Sachbearbeiter diskutieren.
der/ die sachbearbeiter haben unterlagen von der vermieterin verlangt. diese wurden sofort nachgereicht mittlerweilen sind 5 monate vergangen die unterlagen wären bei dem wohnungsamt und würden geprüft bei dem letzten anruf wurde mir gesagt es läge an dem sachbearbeiter
der/ die sachbearbeiter haben unterlagen von der vermieterin verlangt. diese wurden sofort nachgereicht mittlerweilen sind 5 monate vergangen die unterlagen wären bei dem wohnungsamt und würden geprüft bei dem letzten anruf wurde mir gesagt es läge an dem sachbearbeiter