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Antworten auf Fragen von osterman

Gibt es ein Erfolgsrezept bzw. Strategie beim Hausbau?

beantwortet von MarkusReinartz am 6. Dezember 2009 13:42
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Gehwagen mit Navigator?! Habe davon gelesen, aber wo kann man es bestellen?

beantwortet von LondonerNebel am 27. November 2009 12:01
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Welche Strecken legt Deine Mutter um Himmels Willen mit ihrem Rollator zurück?



Gehwagen mit Navigator?! Habe davon gelesen, aber wo kann man es bestellen?

beantwortet von PeterTheodor am 27. November 2009 11:58
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Es gibt doch portable Navis. Bau einen an.



Gehwagen mit Navigator?! Habe davon gelesen, aber wo kann man es bestellen?

beantwortet von damas am 27. November 2009 11:58
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bau ihr doch einfach ein tragbares Navi an ihren Rollator



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von Nyalaana am 26. November 2009 09:51
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Er muss einen Grund in der Kündigung angeben. Wenn er geschickt ist schreibt er rein, Dass die Vertrauensbasis zerstört ist und er Dich deswegen nicht mehr für trgbar hällt. Dagegen kann wohl keiner was sagen. Wenn er ungeschickt ist schreibt er rein, dass er kündigt, weil du vm buffet 2 Fleischküchchen genommen hast. Dann kannste klagen die Kündigung ist ungültig, dann kann er neu kündigen und das mit der Vertraunesbasis abziehen. Alles neulich so geschehen und in der Presse breitgetreten worden.

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 26. November 2009 09:55

Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.

Kommentar von Nyalaana am 26. November 2009 15:23

Aber ein Arbeitgebr kann immer anführen dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das ist ein Totschlagargument. Wie will man denn einem Arbeitgebern nachweisen, dass er dennoch Vertrauen hat. Das ist unmöglich.



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von Sally2809 am 26. November 2009 09:51
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Nach der Probezeit muß er einen Grund angeben. Innerhalb der Probezeit nicht. Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, dann auch nicht.



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von LondonerNebel am 26. November 2009 09:51
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Selbstverständlich muss eine Kündigung außerhalb der Probezeit begründet werden!



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von Neufiliebe am 26. November 2009 09:50
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ohne begründung ist eine kündigung unwirksam



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von urmel1981 am 26. November 2009 09:50
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man kann "private Gründe" reinschreiben

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 26. November 2009 09:58

so ein quatsch, jede kündigung muss begründe sein, sonst wäre jeder AN hilflos den launen des AG ausgeliefert .... !

Kommentar von urmel1981 am 26. November 2009 12:28

Oh ja, sorry, ich habe tatsächlich etwas anderes gelesen. ich habe es anders herum gedacht. ich selber wurde noch nicht gekündigt und die Frage ist nicht 100% eindeutig.



Braucht der Arbeitgeber einen Grund für die Kündigung?

beantwortet von binpleite am 26. November 2009 09:50
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Sebstverständlich, ausser in der Probezeit

Kommentar von Simple_avatar4smallChianti am 26. November 2009 09:55

Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.

Kommentar von D2aa742091fa57239212a5d12ce9091fsmallbinpleite am 26. November 2009 09:58

Da gebe ich dir wohl Recht... Aber wie will man das Umsetzen?



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