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Welche Strecken legt Deine Mutter um Himmels Willen mit ihrem Rollator zurück?
Es gibt doch portable Navis. Bau einen an.
bau ihr doch einfach ein tragbares Navi an ihren Rollator
Er muss einen Grund in der Kündigung angeben. Wenn er geschickt ist schreibt er rein, Dass die Vertrauensbasis zerstört ist und er Dich deswegen nicht mehr für trgbar hällt. Dagegen kann wohl keiner was sagen. Wenn er ungeschickt ist schreibt er rein, dass er kündigt, weil du vm buffet 2 Fleischküchchen genommen hast. Dann kannste klagen die Kündigung ist ungültig, dann kann er neu kündigen und das mit der Vertraunesbasis abziehen. Alles neulich so geschehen und in der Presse breitgetreten worden.
Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.
Aber ein Arbeitgebr kann immer anführen dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das ist ein Totschlagargument. Wie will man denn einem Arbeitgebern nachweisen, dass er dennoch Vertrauen hat. Das ist unmöglich.
Nach der Probezeit muß er einen Grund angeben. Innerhalb der Probezeit nicht. Wenn ein befristeter Vertrag ausläuft, dann auch nicht.
Selbstverständlich muss eine Kündigung außerhalb der Probezeit begründet werden!
ohne begründung ist eine kündigung unwirksam
so ein quatsch, jede kündigung muss begründe sein, sonst wäre jeder AN hilflos den launen des AG ausgeliefert .... !
Oh ja, sorry, ich habe tatsächlich etwas anderes gelesen. ich habe es anders herum gedacht. ich selber wurde noch nicht gekündigt und die Frage ist nicht 100% eindeutig.
Selbst bei Kleinbetrieben, die nicht (!) unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, kann die Kündigung eines Mitarbeiters problematisch sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Arbeitnehmer selbst in Betrieben, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes keine Anwendung finden, Kündigungen nicht schutzlos ausgeliefert. Vielmehr sind diese Arbeitnehmer in einem gewissen Rahmen vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts durch den Arbeitgeber geschützt. Es geht dem Bundesverfassungsgericht insbesondere darum, Arbeitnehmer vor willkürlichen oder auf sachfremden Motiven beruhenden Kündigungen zu schützen. Soweit durch den Arbeitgeber unter mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist, habe dieser ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu üben.
binpleite am 26. November 2009 09:58 Da gebe ich dir wohl Recht... Aber wie will man das Umsetzen?