
Hallo!
Polizei, Rettungs- und Hilfsorganisationen nutzen das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinhorn, um wie bereits beschrieben, den Anspruch und die Durchsetzung von Sonderrechten nach §35 und §38 StVO den anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen. Diese Sonderrechte werden generell angewandt, wenn "Gefahr im Verzug" ist. Das kann auslaufender Treibstoff (-> Brandgefahr) oder ein Verbrecher auf der Flucht (->Fluchtgefahr) sein.
Rettungsorganisationen sind dabei alle Feuerwehren, alle Rettungsdienste, seit neuestem auch alle kommunalen (=gemeindlich / städtischen) Institutionen, die für die Sicherheit der Bürger Verantwortung tragen.
Die Rettungsdienste haben den Anspruch, schnell an der Einsatzstelle zu sein, um Gefahr für Leib und Leben des Patienten abzuwenden, und diesen schnellstmöglich ins Krankenhaus zu bringen.
Feuerwehren haben ebenfalls den Anspruch, schnell an der Einsatzstelle zu sein, um Gefahr für Leib und Leben oder die Verhütung von Gefahren gegenüber der Umwelt oder Schäden gegenüber dem Gemeinwohl abzuwenden.
Die Versorgungsbetriebe haben den Anspruch, schnellstmöglich defekte Gas- oder Wasserleitungen zu erreichen, damit Gefahren für die Umwelt oder das Gemeinwohl abzuwenden.
Das Technische Hilfswerk ist eine Institution des Bundes, die in größeren Schadenslagen zu Hilfe kommt. Die THW-Gruppen sind spezialisiert, und haben zum Teil lange Anfahrtswege bis zur Einsatzstelle. In diesem Fall markiert das Blaulicht einen fahrenden Verband mehrerer Einsatzfahrzeuge.
Problematisch ist allerdings die Rechtslage inDeutschland aus Sicht der Fahrer dieser Fahrzeuge. Obwohl diese in öffentlichem Interesse handeln, haftet jeder Fahrer im Falle eines Unfalls persönlich und bekommt in der Regel sogar eine Teilschuld.

Was willst Du genau machen? Verwaltung der Mengen und Größen? Dann sollte Dir eine selbstgestrickte Datenbank in Access oder einem anderen Datenbankprogramm (MySQL oder so) gute Dienste leisten. Vielleicht kannst Du mal Deine Anforderungen spezifizieren.

Die Feuerwehr verwendet in der Regel bei Flüssigkeitsbränden Schaummittel und legt einen Schaumteppich.
Otto-Normalverbraucher kann für solche Brände einen Pulverlöscher verwenden, der für ABC-Brände (feste, flüssige oder gasförmige Brände) geeignet ist.
Das Löschpulver sollte (!) mit der Windrichtung ausgebracht werden und von vorne nach hinten über die brennende Flüssigkeit verteilt werden.
Wichtig: Als Faustregel gilt, dass der Inhalt des Feuerlöschers in kg der Löschdauer in Sekunden entspricht. 12 kg = 12 Sekunden. Daher bei einem ausgedehnten Brand immer die Feuerwehr rufen und alle greifbaren Löscher bereitstellen.

Vorsicht!
Jeder Eingriff in die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs ohne Eintragung führt zum Entzug der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Das ist auch mit beleuchteten Dachaufsetzern so.
Grüße

Das mit dem direkten Aufeinanderzufahren hat mit dem Begriff "Sichtschiene" zu tun. Wenn man das Hindernis direkt ansieht, wird man es auch treffen.
Das lernt man tatsächlich bei Sicherheitstrainings: Am Hindernis vorbei zuschauen und das Fahrzeug auch am Hindernis vorbei zu lenken.

Tja, wenn man mal in älteren Archiven kramt, kommt man noch auf die Serie "Brandmeister Felix Martin".
Dann gibts noch "Die Unerschrockenen" mit John Wayne, der das Leben von Red Adair (bekannt für das Löschen von Ölquellenbränden) verfilmt.
Und schlussendlich ein Film über die Smoke Jumper, "Die Feuerspringer von Montana".
Die älteren Filme sind sicher nicht sehr actionreich, wie die heutigen, aber immer wieder sehenswert und lehrreich.

Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.
Gehen wir mal von Bayern aus (die Landesfeuerwehrgesetze der jeweiligen anderen Bundesländer beinhalten die korrekte Regelung):
In Bayern ist es zulässig, als 16 Jähriger bereits Einsätze mitzufahren, aber stets nur ausserhalb des Gefahrenbereiches. Voraussetzung ist dabei, dass der Feuerwehr-Anwärter (so heißt ein Jugendlicher) immer in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrmannes ist.
Das geht aber nur, wenn er die Feuerwehr-Grundausbildung - sprich regelmäßige Teilnahme an Übungen, der erfolgreiche Abschluss der Jugendleistungsspange und ein erfolgreiches Leistungsabzeichen (Löschgruppe oder Technische Hilfeleistung) - absolviert hat.
Für den Anwärter endet sein Einsatzgebiet am Verteiler. Absperrmaßnahmen auf Strassen oder im fließenden Verkehr sind nicht möglich. Alle Arbeiten finden nur im gesicherten Bereich statt.
In Bayern beginnt die Kreisausbildung mit Vollendung des 17. Lebensjahres, hier beginnt die Truppmann-Ausbildung. Da fahren bei uns die Burschen schon ein ganzes Jahr im Einsatzdienst mit.
Wenn das Fahrzeug vollständig besetzt ist, und weitere erfahrene Kräfte vorhanden sind, sind die Feuerwehranwärter die ersten, die hier Platz für die Feuerwehrmänner/frauen machen.
Soweit die generellen Vorgaben. Die Details, wie die örtliche Feuerwehr mit diesen Regeln umgeht, erfragst Du bitte beim örtlichen Feuerwehr-Kommandanten.
moosmutzelchen am 29. Oktober 2009 09:00 In Bayern gibts ja auch noch die Todesstrafe.
oschwab am 29. Oktober 2009 09:13 Tja, was soll ich da sagen... Unsachlicher Kommentar. DR
Sorry, Leute, da ist keine Richtige Antwort dabei.
Wie bitte? Natürlich ist meine Antwort richtig, nämlich dass letztendlich die jeweilige Wehrführung entscheidet, ab wann mitgefahren werden darf. Und den Gefahrenbereich durch einen Verteiler markieren zu wollen halte ich auch für eher unpraktisch. (Wie soll ein Punkt einen dreidimensionalen Raum definieren?)
Außerdem hatte er nach Rheinland-Pfalz gefragt, da sind bayrische Regelungen wenig hilfreich..
oschwab am 30. Oktober 2009 10:25 Mit der Wehrleitung hast Du natürlich recht. Sorry, das kam falsch rüber.
Zum Verteiler als Markierung des Gefahrenbereiches: Der Verteiler stellt quasi die vordere Grenze des Sicherheitsbereiches dar - eine gedachte Linie. Alles was vor dem Verteiler ist (=Schlauchmaterial und Strahlrohre) ist unsicher, alles was hinter dem Verteiler ist (=Förderleitung, Pumpen und Material) ist demnach sicher. Klar ist das nur ein Punkt, aber beim Brand sehr plakativ und das merkt sich jeder "Jugendliche nur bis zum Verteiler".
Was ist der Gefahrenbereich? Der Verteiler ist ein Punkt, und kann daher keinen Bereich abgrenzen!
Meine Antwort ist auch richtig!
Es ist ganz schön Personalaufwendig wenn ich jedem "Anwärter" einen Feuerwehrmann zur Seite stelle und dann kann ich ihn noch nicht einmal wirklich einsetzen.
Ein Feuerwehrmann muss voll einsatzfähig sein. Klar, man unterscheidet schon durch Zusatzausbildungen, aber was für sinnvolle Arbeiten gibt es, die man so machen könnte?
oschwab am 30. Oktober 2009 10:28 Der Gefahrenbereich wird durch eine gedachte Linie am Verteiler begrenzt, da der Verteiler stets ausserhalb positioniert wird. Der Spruch "Jugendliche nur bis zum Verteiler" ist prägnant und funktioniert. Sicher ist es personalaufwändig. Aber dadurch lernt der Anwärter, wie ein Einsatz abläuft und wie er das theoretisch erworbene Wissen aus den Übungen im Einsatz anwenden kann. Es gibt viele Tätigkeiten, die unterstützend und logistischer Art sind, die ein Jugendlicher ohne weiteres machen kann. Bei Brandeinsätzen kann er die Überwachung der Atemschutzgeräteträger per Funk machen (Flaschendruck und Einsatzzeit), Meldungen überbringen oder dokumentieren oder bei einer Hilfeleistung bei der Gerätentnahme und -vorbereitung unterstützen. Zu tun gibts vieles, aber sehen muss man die Arbeit auch.

Verstehe ich Dich richtig, dass Du Ausbilder an einer Landesfeuerwehrschule sein willst?
Dann reicht eigentlich ein Schulabschluss, verbunden mit einem handwerklichen oder kaufmännischen Berufsabschluss.
Natürlich muss eine feuerwehrtechnische Ausbildung bei einer Freiwilligen Feuerwehr vorhanden sein, um Ausbilder an einer Feuerwehrschule zu werden.
Intensive praktische und theoretische Kenntnisse sind ebenso erforderlich, wie eine hohe persönliche Eignung, das Wissen an die unterschiedlichsten Menschentypen weiterzugeben.
Bezahlt wird da als Lehrkraft nicht so gut.
Die Landesfeuerwehrschule Sachsen sucht momentan Ausbilder: http://www.lfs-sachsen.de/download/ausschreibungboia04_2010.pdf

Hallo nochmal!
die Vergabe ist seit Freitag aktiv, jetzt sind auch die teuren Domains weg. Aber wenn Du pfiffige Domain suchst, kannst du auf www.united-domains.de schauen und registieren.
Grüße!!

Hallo!
Die Bearbeitungszeit für die Einstellungen war etwas kurz. Geh doch mal zu www.united-domains.de, da klappts.