Diese Liste enthält alle Antworten von oschwab, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Generell sind die Feuerwehrangehörigen schon bei der Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus im Einsatz. Damit können (!) Sonderrechte mach §35 StVO in Anspruch genommen werden (z.B. Überholen, Übertreten der Höchstgeschwindigkeit). Nicht aber Wegerechte nach §38 StVO.
Aber: Das Problem ist, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass sich hier ein Feuerwehrdienstleistender im Einsatz befindet, weil es eben keine Sondersignalanlagen gibt.
Der oft im Einsatz befindliche Dachaufsetzer ist nicht als Sondersignal zugelassen und stellt damit nur ein Hinweis-Schild dar.

Hallo!
Sedan ist die amerikanische Bezeichnung für Stufenheck und Estate ist die ebenfalls amerikanische Bezeichnung für Kombi.
Beste Antwort bei dieser Frage weil am korrektesten :)
Aller achtung. gut auf den punkt gebracht. Daumen hoch!!!