Wenn wirklich genügend Zeit ist, genügt ein ganz normaler Brief, der 0,55 Euro kostet. In der Kündigung sollte die Bitte enthalten sein, dass die Kündigung schnellstmöglich bestätigt wird. Seriös arbeitende Versicherungen schicken diese Bestätigung üblicherweise innerhalb von 4 Wochen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man immer noch per Ebf/RS die Kündigung wiederholen und auf die bereits ausgesprochene verweisen.
Bei der Gelegenheit: Hast Du Dich gegen die Schweinegrippe impfen lassen?
was bitte hat das denn damit zu tun ? Abgesehen davon habe auch ich mich nicht impfen lassen. Bisher sind 20 Leute gestorben, an der normalen grippe sterben jedes Jahr 20.000 in Deutschland, ohne dass es irgendeine Sau interessiert. Wo also ist da Grund zur Panik ?
Diese Art der Außenversicherung wird von den Versicherungsgesellschaften individuell kalkuliert und angeboten. Die private Haftpflicht greift nicht, da es sich nicht um Haftpflichtschäden, sondern um Vermögesschäden handelt, wenn etwas passiert. Die Bereitschaft der Versicherungen, dieses Risiko abzudecken, ist evtl. größer in Verbindung mit einer Grundstücksbesitzerhaftpflicht. Am besten, einen Versicherungsmakler um Rat fragen. Dieser kennt auch Gesellschaften, die solche Risiken abdecken. Das Fahrzeug kann nur über eine Kakoversicherung versichert werden.
Zum Termin der Hauptfälligkeit kann jede KFZ-Versicherung gekündigt werden unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei den meisten Versicherern ist dies der 1.1. Es gibt inzwischen jedoch auch Versicherer, die von diesem Datum abweichen.
Die Notversorgung ist in jedem Fall sichergestellt. Ausserdem muss jede PKV einen Basistarif anbieten, der möglicherweise günstiger ist. Dort wird bei Zahlungsunfähigkeit der Beitrag halbiert u. Umständen jedoch auch insgesamt erlassen.
Ha Ha Ha - Basistarif bei der PKV!! Da lachen ja die Hühner. Weißt du was der Schwachsinn kostet? 600 € pro Monat! Unter uns: dieses Pflichtversicherunsggesetz ist natürlich verfassunsgwidrig!!
Du bist der absolute Fachmann - Versicherungsfachwirt und Jurist zugleich.
Ich empfehle allen Schlaumeiern, die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und die besonderen Rechtsschutzbedingungen zu lesen. Dort steht genau, was die jeweilige Versicherung im Leistungsfall abdeckt. Wem das zu kompliziert ist, der kann sich auch ein Produktblatt zum jeweiligen Tarif bei seiner Versicherung besorgen. Für die neueren Tarife hält jede Versicherung so eine Info vor.
Ein klares NEIN. Es handelt sich um eine Risikoabsicherung, deren Schutz bei Zahlungsausfall sofort entfällt. Es ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Evtl. lässt sich die Versicherung darauf ein, den Versicherungsschutz zu reduzieren und damit auch die mtl. Beiträge. ARGE, Schuldenberatung usw. sind natürlich auch Möglichkeiten. Wie ich diese Institutionen bei Kunden erlebt habe, ist für die allerdings jede Versicherung zu teuer. Auf die Frage, welche Alternative sie denn vorschlagen, können sie in aller Regel keine Auskunft geben. Mit anderen Worten, derjenige der Hilfe braucht, steht im Regen.
Überteuert ist relativ. Wer Service und Beratung vor Ort möchte, muss diesen bezahlen. Ansonsten gilt: Im Internet recherchieren, vergleichen (nicht nur den Preis, sondern auch die Bedingungen), beantragen, Police kontrollieren, Schadenmeldungen selbst ausfüllen, usw. usw. Viel Vergnügen. Ach ja, und sich ggfs. mit Hotlines auseinandersetzen, wo häufig nur Standardfragen beantwortet werden.
Wenn Deine Freundin eine Hausratversicherung besitzt, die vor Deiner abgeschlossen wurde, dann hat die Versicherung Deiner Freundin die älteren Rechte und die Allianz muss und wird Dich rauslassen. Im umgekehrten Fall gilt das genau so, d.h., dass die Versicherung Deiner Freundin sie rauslassen muss und wird, während die Allianz dann zum Zuge kommt. Hat sie keine HR, dann kommt die Allianz zum tragen. Sie muss nicht teurer werden, wenn ihr den Wert des tatsächlichen Hausrats ermittelt und nur diesen Wert versichert (nicht pauschal 650 EUR pro qm). Auf den Verzicht der Einrede der Unterversicherung könnt ihr in einer Studentenbude locker verzichten.
Selbständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das macht evtl. Sinn, wenn weitere Familienangehörige, z.B. Ehepartner und Kinder in der Familienversicherung mitversichert werden können. Eine Aufstockung auf private Leistungsstandards ist dann über Zusatzversicherungen möglich. Ist das nicht der Fall, ist eine private Krankenversicherung in aller Regel die bessere Alternative, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt. Der Vorteil einer privaten liegt darin, dass nicht der Willkür der Politik durch die permanenten Änderungen mit dem Namen "Reform" im Sozialgesetzbuch unterworfen sind. Es wird eine Leistung vereinbart, die dann ohne wenn und aber erbracht wird und nicht einseitig verändert werden kann. Die Beiträge werden in der PKV ebenfalls angepasst, sind jedoch je nach Anspruch des Versicherten meistens günstiger als die gesetzliche KV.